Unterlagen zur Förderung von Internationalisierungsmaßnahmen an der Ostfalia – Hochschule für angewandte Wissenschaften

Nachfolgend finden Sie die zur Beantragung einer anteiligen Bezuschussung durch den Internationalisierungsfonds der Ostfalia erforderlichen Hinweise und Unterlagen.

Grundlegend können innovative Internationalisierungsmaßnahmen anteilig (Zuschusshöhe durch den Internationalisierungsfonds: 50%) gefördert werden.

Nähere Hinweise können Sie der nachstehenden Richtlinie entnehmen.

Bei Rückfragen und bei der Beantragung ist das International Relations Office gern behilflich!

Antragsfristen:

  • bei beantragten Fördersummen > 2.000,-- €: jeweils zum 15. Mai bzw 15. November des Jahres
  • bei beantragten Fördersummen < 2.000,-- €: vier Wochen vor Beginn der beantragten Maßnahme

 

Ab 01.03.2024 akzeptieren wir nur noch Anträge in digitaler Form.

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