Ab sofort wird es möglich sein, die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter*in innerhalb des Studiums der Sozialen Arbeit zu erwerben. Der Studiengang wurde entsprechend extern begutachtet. Die in das Studium integrierten Praxiszeiten sind derart gestaltet, dass sie im Einklang mit der maßgeblichen Verordnung geeignet sind, die staatliche Anerkennung schon mit dem Bachelorabschluss zu verleihen. Die Regelstudienzeit hat sich dabei nicht verändert. „Mit der Integration der Berufsanerkennungsphase ermöglichen wir den Studierenden eine bessere Verbindung von Theorie und Praxis. Es ermöglicht eine breitere Stellenauswahl für den Berufseinstieg” freut sich Studiendekanin Prof. Dr. Antje Baumgarten. Die staatliche Anerkennung ist eine in Deutschland für die Ausführung einiger hoheitlicher Aufgaben erforderliche Zertifizierung bzw. Beurkundung durch eine dazu berechtigte staatliche Behörde, die zuvor durch eine dem Studium nachgestellte Praxisphase erhalten werden konnte.