Herr Prof. Dr. Stefan Zeranski und Herr Prof. Dr. Svend Reuse erarbeiteten eine Stellungnahme des ZWIRN zur Konsultation der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 5.09.2017 über die "Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte

  • 30.01.18 09:48
  • Carsten Kühne

Herr Prof. Dr. Stefan Zeranski und Herr Prof. Dr. Svend Reuse erarbeiteten eine Stellungnahme des ZWIRN zur Konsultation der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 5.09.2017 über die "Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte; Neuausrichtung des aufsichtlichen Leitfadens zur Risikotragfähigkeit". Die BaFin aktualisierte ihre bisherige Auffassung zur Risikotragfähigkeit (RTF) im Kontext der EU-Bankenunion. Sie führte dabei die RTF-Sichtweisen aus der ökonomischen und normativen Perspektive ein. Der neue Weg der BaFin ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings gibt es zum gegenwärtigen Stand der Konsultation aus Sicht der ZWIRN-Forscher noch Handlungsbedarf unter anderem im Bereich der Nachhaltigkeit: Die neuen Risikotragfähigkeitskonzepte können noch konsequenter an der Nachhaltigkeit von Geschäftsmodellen ausgerichtet werden, wozu aus betriebswirtschaftlicher Sicht neue Kennzahlen und Taxonomien zur Nachhaltigkeit gehören, die überdies zum Beispiel die soziale und reputative Legitimation sowie das Vertrauen als nachhaltige Geschäftsbasis für das Betreiben von Bankgeschäften operationalisieren und in die Risikotragfähigkeit einbeziehen. Ein weiterer Punkt ist die stärkere Vernetzung von Erfolgs- und Liquiditätsrisiken in der Risikotragfähigkeit, zumal es künftig durch Sofortzahlungen schneller zu Liquiditätskrisen, zu hohen Liquidationsdisagien beim Liquiditätspuffer (z. B. in den High Quality Liquid Assets der Liquidity Coverage Ratio) sowie zu hohen Liquiditätskosten, Liquiditätsrisikokosten kommen kann, was neben der Liquiditätsrisikotragfähigkeit auch die Eigenmittelrisikotragfähigkeit durch liquiditätswirksame Erfolgsrisiken belastet. Die neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) vom 27.10.2017 fordern dazu im Besonderen Teil BTR 3.1 Textziffer 5 zum Liquiditätsrisiko eine verursachungsgerechte interne Verrechnung der jeweiligen Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken, was die Eigenmittelrisikotragfähigkeit und den periodischen Erfolg betrifft. Die BaFin führt auf der Basis der bisher erhaltenen Stellungnahmen eine zweite Konsultationsrunde durch, bevor die finale Fassung des Leitfadens zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte veröffentlicht wird.

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