Warum wir die Semesterbeiträge angesichts der Corona-Pandemie
nicht ermäßigen
Einige Student*innen haben (in der Befragung zur Umstellung auf das Online-Studium aufgrund der
Corona-Pandemie oder in direkt an das Präsidium gerichteten Mails) die Erwartung geäußert, dass die
Hochschule die Semesterbeiträge ganz oder teilweise zurückerstattet bzw. bei der Rückmeldung für
das Wintersemester die Beiträge senkt.
Wir wollen kurz erklären, warum die Hochschule das nicht tun kann.
Die Hochschule darf die Gebühren nicht festlegen. Wie setzen sich die Beiträge zusammen, wer
bekommt sie und wer entscheidet jeweils über die Höhe der Beiträge?
75,00 €
Verwaltungskostenbeitrag: Dieser ist gesetzlich festgelegt. Über eine Änderung
kann also nur der niedersächsische Landtag beschließen. Die 75 € bleiben nicht in der Hochschule,
sondern müssen zu 100% an das Land Niedersachsen abgeführt werden. Dieser Betrag hat sich seit
Jahren nicht verändert.
11,00 €
Studentenschaftsbeitrag: Daraus finanzieren sich der ASTA, die Fachschaftsräte,
das Studierendenparlament. Über die Höhe entscheidet das Studierendenparlament, also die von Ihnen
gewählten studentischen Vertreter*innen. Der Betrag hat sich in den letzten Jahren nicht
nennenswert geändert.
106,00 €
VRB-Semesterkarte (ausschließlich WF, WOB, SZ) und 56,01 € (WF, WOB, SZ)
bzw. 88,60 € (SUD)
DB-Semesterticket: Ob es ein Semesterticket geben soll und in welchem Umfang,
darüber entscheidet die Studierendenschaft selbst. Hierzu gibt es regelmäßig Vollversammlungen der
Studierenden, zu denen Sie alle eingeladen sind, und das Studierendenparlament beschließt auf
dieser Grundlage darüber, welche Verträge mit Verkehrsanbietern geschlossen werden. Diese Verträge
sind dann für alle Student*innen als Mitglieder der Studierendenschaft bindend. Der AStA verhandelt
eigenständig mit den Verkehrsunternehmen (zum Teil in Kooperation mit den ASten der anderen
niedersächsischen Hochschulen). Nähere Informationen erhalten Sie hier
https://asta.ostfalia.de/index.php/service/semesterticket
Die Hochschulleitung ist daran nicht beteiligt. Das ist übrigens an allen niedersächsischen
Hochschulen so. Da alle Student*innen weiterhin die Möglichkeit haben, niedersachsenweit mit dem
Ticket zu fahren, dürfte es schwierig sein, die Vertragspartner dazu zu bewegen, das Geld ganz oder
teilweise zurückzuzahlen.
110,00 € (WF, WOB, SUD) bzw. 82,00 € (SZ)
Studentenwerksbeitrag: Das Studentenwerk Ostniedersachsen als Betreiber der
Mensen, Cafeterien, Wohnheime, und hochschulnahen Kitas an den Hochschulen von Clausthal bis
Lüneburg ist rechtlich eigenständig und legt seine Beiträge in seiner Satzung fest. (Der geringere
Beitrag in SZ ist damit begründet, dass dort kein Wohnheim vom SW betrieben wird.) Der
Studentenwerksbeitrag steigt zum kommenden Semester um 2 € bzw. in Salzgitter um 1,50 €. Die
Beitragspflicht der Student*innen und die Verpflichtung der Hochschulen, diese Beiträge für das
Studentenwerk zu erheben, ist im Niedersächsischen Hochschulgesetz festgelegt. Das Studentenwerk
finanziert sich aus einem finanziellen Zuschuss des Landes, aus den Studentenwerksbeiträgen der
Student*innen und den Einnahmen aus Wohnheimmieten, Speisen und Getränken etc. Da sich der Zuschuss
des Landes nicht erhöht und Einnahmen aus Wohnheimmieten derzeit zurückgehen, weil Mietverträge
gekündigt werden und ausländische Studierende nicht einreisen (können), ist das Studentenwerk
finanziell nicht in der Lage, Beiträge zurückzuerstatten. Die Mitarbeiter*innen der Mensen
und Cafeterien befinden sich derzeit übrigens fast alle in Kurzarbeit. Student*innen, die sich für
die Arbeit des Studentenwerks, das Zustandekommen von Preisen und die Verwendung der Mittel
interessieren, können sich übrigens auch in der Selbstverwaltung des Studentenwerks engagieren. Die
Geschäftsführung ist außerdem gern bereit, im Rahmen von Veranstaltungen über ihr Angebot und seine
Finanzierung zu informieren und mit Studierenden zu diskutieren.
Wer bis hierher gelesen hat, wird feststellen, dass von dem gesamten Semesterbeitrag genau 0 €
an die Hochschule gehen, die aber die Kosten für die Verwaltung trägt. Die Kosten für Ihr Studium
werden aus Landesmitteln finanziert und liegen (auch zu Corona-Zeiten) natürlich deutlich über dem
Semesterbeitrag.
Wir bitten daher um Verständnis, dass wir keine Möglichkeit haben, Ihnen die Kosten zu
erstatten.