Mit dem Tandem zur Professur

Die Ostfalia Hochschule etabliert mit dem Tandem-Programm ein neues Instrument zur Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses für eine Professur an einer HAW. Es bietet herausragenden jungen Wissenschaftler*innen, die bereits überdurchschnittlich promoviert sind, die Möglichkeit, die für eine HAW-Professur benötigte Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereiches zu erlangen, ohne dass sie die Wissenschaft vollständig verlassen müssen.

Dafür sind die Stelleninhaber*innen für einen Zeitraum von drei Jahren mit einer halben Stelle (TV-L E14) an der Ostfalia in Forschung & Lehre tätig und mit einer weiteren halben Stelle bei einem kooperierenden Praxispartner (z.B. einem Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung), bei dem sie ein innovatives Projekt bearbeiten.

Frauen sind auf Professuren noch immer deutlich unterrepräsentiert. Die Ostfalia konnte den Anteil der Professorinnen von 21,5% im Jahr 2018 leicht auf 22,7% im Jahr 2020 erhöhen, bleibt damit aber weiterhin unter dem Bundesdurchschnitt. Als familienfreundliche Arbeitgeberin möchte die Ostfalia daher insbesondere Wissenschaftlerinnen ermuntern, mithilfe des Tandem-Programms den Karriereweg HAW-Professur anzustreben. Zugleich bieten die Tandem-Stellen ein Instrument, um in Fakultäten mit einem geringen Frauenanteil unter den Professor*innen (und Bewerber*innen) diesen gezielt zu erhöhen.

 

FAQs zum Tandem-Programm an der Ostfalia

Wieso gibt es das Tandem-Programm?

An der Ostfalia bestehen in einzelnen Fachgebieten Schwierigkeiten, Professuren mit geeigneten Personen zu besetzen. Dass sich oftmals zu wenige qualifizierte Kandidat*innen – und insbesondere Frauen – auf die ausgeschriebenen Professuren bewerben, liegt zum Teil daran, dass im jeweiligen Berufsfeld insgesamt sehr wenige Personen über die entsprechende Qualifikation verfügen (insbesondere in neu akademisierten Fächern). In den technischen Disziplinen konkurrieren die Hochschulen zudem auf einem von Fachkräftemangel geprägten Arbeitsmarkt mit Unternehmen. Hier offenbart sich ein Handlungsbedarf, der dadurch verstärkt wird, dass bis zum Jahr 2030 etwa jede fünfte Professur an der Ostfalia neu besetzt werden muss; eine solche Neubesetzungswelle steht beinahe allen deutschen HAW bevor. Mit dem Tandem-Programm soll dieser Herausforderung proaktiv begegnet werden.

An wen richtet sich das Tandem-Programm?

Kandidat*innen für eine Tandem-Stelle wären:

  • promovierte Personen in der wissenschaftlichen Mitarbeit an der Ostfalia (oder einer anderen Hochschule),
  • promovierte Lehrbeauftragte sowie
  • promovierte Personen in der außerhochschulischen Berufspraxis, denen der volle Umfang an einschlägiger Berufspraxis noch fehlt und die noch entsprechende Erfahrungen in der Lehre sammeln sollten.

Welche Einstellungsvoraussetzungen gelten für eine Tandem-Stelle?

Die Berufungsvoraussetzungen an HAWs sind anspruchsvoll. Für eine Berufung sind in Niedersachsen neben einer überdurchschnittlichen Promotion entsprechende Qualifikationen in der Lehre und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im zu vertretenden Lehrgebiet, davon mindestens drei Jahre außerhochschulischer Berufspraxis, vorzuweisen. Da die Stelleninhaber*innen im Anschluss an das dreijährige Tandem-Programm formal berufungsfähig sein sollen, müssen Kandidat*innen bereits einen Teil der im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) definierten Berufungsvoraussetzungen für Professuren erfüllen:

  • Die Tandem-Stellen richten sich an Kandidat*innen, die ihre „besondere Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit“ (§ 25 Abs. 1 Satz 3 NHG) bereits durch eine überdurchschnittliche Promotion nachweisen konnten. Die Gesamtnote der Dissertation sollte daher magna cum laude oder summa cum laude
  • Es sollte bereits eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit erfolgt sein (z.B. als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in). Eine Förderung ist auch für den Fall möglich, dass bereits ein Teil der dreijährigen außerhochschulischen Berufspraxis vorliegt.
  • Das Lehrdeputat einer HAW-Professur beträgt 18 SWS. Im Tandem-Programm kommt der eigenständigen Durchführung von Lehrveranstaltungen entsprechend eine große Bedeutung zu. Daher ist es empfehlenswert, dass Kandidat*innen bereits vor Antritt der Tandem-Stelle eine gewisse „durch praktische Erfahrungen bestätigte pädagogisch-didaktische Eignung“ (§ 25 Abs. 1 Satz 2 NHG) vorweisen können (z.B. durch eigene Lehrveranstaltungen, Lehraufträge, Tutorien und/oder bereits erfolgte Weiterbildungen im Bereich Lehre und Didaktik).

Was zeichnet die Tätigkeiten an der Ostfalia und in der Praxis aus?

Das Tandem-Programm wird als gemeinsame Personalentwicklungsmaßnahme von Ostfalia und kooperierendem Praxispartner umgesetzt. Der/die Inhaber*in einer Tandem-Stelle ist für eine Dauer von drei Jahren zu 50 % in der Lehre an der Ostfalia tätig und zu 50 % beim Praxispartner für die Durchführung eines innovativen Projekts verantwortlich.

An der Ostfalia erfolgt die Anstellung als Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (Postdoc) mit einem Lehrdeputat von 4 SWS. Die Vergütung erfolgt nach TV-L und orientiert sich in der Höhe (E14) an vergleichbaren Qualifizierungsstellen in der Wissenschaft.

Mit dem Praxispartner wird ein eigenständiger Arbeitsvertrag auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages zwischen Hochschule und Praxispartner abgeschlossen. Die Vergütung beim Praxispartner sollte vom Qualifikationsniveau dem an der Hochschule (TV-L E14) entsprechen.

Für die Tätigkeit beim Praxispartner ist von besonderer Relevanz, dass gemäß NHG den Anforderungen an eine qualifizierte Berufserfahrung als Berufungsvoraussetzung hinreichend Rechnung getragen wird. Die Einstellung beim Praxispartner erfolgt in verantwortungsvoller Funktion und soll „besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer […] beruflichen Praxis“ (§ 25 Abs. 1 Satz 4 NHG) ermöglichen. Dies wäre z.B. die Leitung des Projekts oder die Vertiefung von Anwendungsbezügen von eigenen Forschungsleistungen in der Praxis.

Angestrebt wird ein enger inhaltlicher Zusammenhang zwischen den Tätigkeiten an der Hochschule und beim Praxispartner. Idealerweise fließt z.B. die Tätigkeit beim Praxispartner in die Lehre mit ein.

Was verbirgt sich hinter der Kooperationsvereinbarung?

In einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung dokumentieren die beteiligten Parteien (Ostfalia, Nachwuchswissenschaftler*in, Mentor*in und Praxispartner) die konkrete Ausgestaltung sowie die Synergien zwischen den beiden Stellen. Eine Vorlage kann über PRoProf zur Verfügung gestellt werden.

Gibt es ein begleitendes Weiterbildungsprogramm?

In der Qualifizierungsphase wird durch ein begleitendes Programm für den professoralen Nachwuchs der Einstieg in die Fakultät und die Professorabilität der Personen optimiert. Dadurch, dass sich diese Personen in zwei beruflichen und organisatorischen Kontexten bewegen, bietet das Begleitprogramm Unterstützung und Möglichkeiten zum Austausch mit anderen Personen in der gleichen Situation.

Bekommt man Unterstützung durch Mentor*innen?

Die beteiligten Professor*innen sollen als Mentor*innen für die Nachwuchswissenschaftler*innen fungieren und ihren Karriereweg hin zur Professur aktiv unterstützen. Hierunter fällt, dass sie während der gesamten Förderdauer als kollegiale und fachliche Ansprechperson zur Verfügung stehen. Sie unterstützen den Einstieg bzw. die Integration der Stelleninhaber*innen in die jeweiligen nationalen und internationalen Scientific Communities, z.B. durch Hinweise auf Fachtagungen, Fachgesellschaften, relevante Netzwerke, mögliche Publikationsmöglichkeiten, Förderlinien etc. Auch vonseiten des Praxispartners sollte den Stelleninhaber*innen eine feste Ansprechperson zur Seite gestellt werden, die bei fachlichen Fragen, bei Fragen zu Entscheidungswegen u.Ä. unterstützt

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