Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • Die Schwerbehindertenvertretung ist unverzüglich und umfassend durch den Arbeitgeber zu unterrichten in allen Angelegenheiten,die den einzelnen oder die Gruppe der Schwerbehinderten Menschen berühren.
  • Beteiligung bei Einstellungs- und Berufungsverfahren, wenn es schwerbehinderte Bewerber gibt
  • Beratende Teilnahme an allen Sitzungen des Personalrates
  • Stellungnahme gegenüber dem Integrationsamt in Kündigungsschutzverfahren
  • Die Schwerbehindertenvertretung kann/muss an allen relevanten Arbeitsgruppen beteiligt werden, wie z. B. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Arbeitssicherheit etc.
  • Beteiligung bei der Erstellung von Dienstvereinbarungen