Nutzungsberechtigte der zentralen Betriebswerkstatt sind in der Reihenfolge:

  1. Alle Fachbereiche, wissenschaftliche Einrichtungen, zentrale Einrichtungen und Betriebseinheiten der Hochschule.
  2. Andere wissenschaftliche Einrichtungen, die ganz oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden und Hochschulbedienstete.
  3. Hochschulexterne (sofern in der ZBW Kapazitäten frei sind) nur nach Maßgabe bestehender Verträge oder nach Einzelzulassung gegen kostendeckendes Entgelt. 

Arbeitsaufträge werden ausschließlich über den Auftragsschein erteilt. Hierzu kann das Formular als pdf-Datei heruntergeladen und mit Adobe Acrobat ausgefüllt werden. Die Informationen zum Auftrag, wie Beschreibung der Arbeit, Auftraggeber, Terminwunsch, Kostenträger, sind vollständig anzugeben.