Teilzeitstudium

Gemäß § 19 Abs. 2 NHG in Verbindung mit der Richtlinie zum Teilzeitstudium der Ostfalia können die Hochschulen für geeignete Studiengänge eine Einschreibung oder Rückmeldung für ein Teilzeitstudium zulassen. Ein Teilzeitstudium ist immer nur für zwei direkt aufeinander folgende Semester zulässig. Das Teilzeitstudium soll die Arbeits- und Zeitbelastung für die Student*innen sowie die erforderliche wöchentliche Anwesenheitszeit in der Hochschule um ca. die Hälfte reduzieren.

 

Welche Studiengänge werden in Teilzeitform angeboten?

Es ist zu beachten, dass nicht alle Studiengänge in Teilzeit angeboten werden.
Eine Auflistung der teilzeitfähigen Studiengänge finden sie unter folgendem Link:

Übersichtsliste der Fakultäten, die ein Teilzeitstudium anbieten
 

Wie kann ein Teilzeitstudium beantragt werden und welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag auf ein Teilzeitstudium kann bis eine Woche vor der Rückmeldung, von Studienanfänger*innen bis zur Einschreibung für zwei aufeinander folgende Semester gestellt werden. Nach Ablauf des beantragten Zeitraums muss ein neuer Antrag gestellt werden, anderenfalls studiert man nach Ablauf der zwei beantragten Semester automatisch in        „Vollzeit“ weiter.

  

Auswirkungen des Teilzeitstudiums

Wie oben beschrieben können maximal 50% der Studien- und Prüfungsleistungen des entsprechenden Vollzeitstudiums erbracht werden. Wiederholungen von angemeldeten und nicht bestandenen Prüfungen aus einem vorhergehenden Semester werden dabei nicht angerechnet.



Wichtig: vor Antragsstellung bitte beachten

Der Wechsel in ein Teilzeitstudium kann gravierende Auswirkungen auf bestimmte Leistungen und Ansprüche haben, zum Beispiel: BAföG, Stipendien, Kindergeld, Krankenversicherung, Aufenthaltsgenehmigung bei ausländischen Student*innen (Ausländerbehörde) usw.. Die für Sie persönlich in Frage kommenden Auswirkungen klären Sie bitte vor der Antragsstellung direkt mit der jeweils zuständigen Stelle ab.

Weitere Informationen erhalten Sie in der entsprechenden Richtlinie zum Teilzeitstudium


Antrag auf Teilzeitstudium

Prozessbeschreibung

Ansprechpartner bei Rückfragen:

Björn Srock

Immatrikulationsbüro – Björn Srock

Telefon: +49 (0) 5331 939 15150
E-Mail:  b.srock@ostfalia.de

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