Aufgaben Professur im Überblick

Welche Aufgaben hat eine Professorin bzw. ein Professor an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften? Sie lehren und sind zugleich Coach für Studierende, engagiert im Technologie- und Wissenstransfer aus der Forschung in die Wirtschaft und Gesellschaft, darüber hinaus noch Führungskraft mit Aufgaben in Gremien und Arbeitsgruppen - Professorinnen und Professoren erwartet ein breites und sehr anspruchsvolles Aufgabenspektrum.

Die Ostfalia bietet Ihnen dafür sowohl in der Lehre als auch in Forschungs- und Transferprojekten viel Gestaltungsspielraum.  

Wir sind überzeugt: Freiraum motiviert und schafft Erfolg!

 

Gute Lehre ist unser Standortfaktor

Unsere Studentinnen und Studenten suchen eine praxisorientierte Ausbildung, und wir möchten sie optimal auf ihre künftigen Aufgaben vorbereiten. Daher liegt uns die Lehre mit anwendungsbezogenem Schwerpunkt besonders am Herzen. Als Professorin und Professor vermitteln Sie die Faszination ihres Faches in Vorlesungen und Seminaren, entwickeln neue Fragestellungen, nehmen Prüfungen ab und stehen Studierenden beratend zur Seite. Wir verleihen in jedem Jahr den Lehrpreis an Dozentinnen und Dozenten und begeistern uns für Ideen, wie unterschiedlich gute Lehre, je nach Fachkultur und fachlichen Inhalten, aussehen kann. Bei einer Vollzeitprofessur umfasst die Lehrtätigkeit in der Regel 18 Lehrveranstaltungsstunden pro Woche. 

  

Professor Stechert lehrt und forscht am Campus Wolfenbüttel der Ostfalia

"Natürlich nimmt die Lehre einen großen Anteil ein. Das sind dann nicht nur studentische Projekte oder spannende Spezialvorlesungen, sondern auch Grundlagenvorlesungen. Selbst dort haben wir aber nicht mehr als 40 Teilnehmende. In Vorlesungen kann also diskutiert werden. Spannende Themen werden dann auch mal in der Cafeteria weitergeführt. Es hat mich wirklich überrascht, dass Studierende hier nicht bloß Namen auf Klausuren sind, sondern diese Namen auch Gesichter und Stimmen haben." 

  →   Mehr lesen im Gespräch mit Prof. Carsten Stechert 

 

Wir forschen zu zentralen Fragen der Gegenwart und Zukunft

Unser Beispiel zeigt, das engagiertes Lehren nicht auf Kosten der Forschung gehen muss: die Fakultäten der Ostfalia forschen praxisnah in enger Kooperation mit Unternehmen der Region. Auch Verbände und Kommunen profitieren von unserem Wissen. Entdecken Sie  unsere Forschungsfelder im Überblick.

Für Forschungsaufgaben können Sie auf Antrag das Vorlesungspensum um 2 bis 8 Semesterwochenstunden herabsetzen oder unter bestimmten Voraussetzungen ein Forschungs- bzw. Praxissemester wahrnehmen. Auch in der Forschung setzen Sie ihre eigenen Themenschwerpunkte, publizieren Forschungsergebnisse oder präsentieren diese auf Tagungen. Ob Bundes- bzw. Landesmittel oder EU-finanziert: das aktive Einwerben von Drittmitteln zur Finanzierung der eigenen Forschungstätigkeit gehört zum Tagesgeschäft.

 

Hochschulmanagement

Neben Lehre und Forschung ist Ihr Engagement auch im Hochschulmanagement gefordert. Sowohl in den Gremien der eigenen Fakultät (z.B. im Prüfungsausschuss oder in Berufungskommissionen), in fachübergreifenden Arbeitsgruppen, bei der Pflege internationaler Hochschulkooperationen oder etwa der Konzeption neuer Studiengänge, sind Ihre Ideen gefragt. Sie können aktiv an der Profilbildung Ihrer Fakultät und somit an der Weiterentwicklung der Hochschule als Ganzes mitwirken.  

Professorin Sommer lehrt an der Ostfalia am Campus Salzgitter"Hochschule lebt von ihrer Selbstverwaltung. Klar, das ist manchmal mühsam, bietet aber auch Raum zum Gestalten, z.B. bei der Entwicklung von Studiengängen. Das kostet schon einige Stunden in der Woche, die ich mir aber selbst einteilen kann.

Diese Flexibilität ist ein großer Pluspunkt des Jobs, vor allem mit Familienaufgaben. Gedanklich nehme ich die Arbeit allerdings auch mal mit nach Hause – hier zu trennen ist sicherlich die größte Herausforderung." 

→   Mehr lesen im Gespräch mit Prof. Denise Sommer

  

 

Abenteuer Fakultät: Was macht man eigentlich...

  • als Dekanin oder Dekan: Als Dekanin oder Dekan leiten Sie, in der Regel für drei Jahre, eine Fakultät und vertreten sie innerhalb der Hochschule. Sie agieren als fachliche*r Vorgesetzte*r der Mitarbeiter*innen an der Fakultät. Für diese Aufgaben werden ihre Lehrverpflichtungen reduziert. Die Dekanate erhalten gestaffelt je nach Größe der Fakultät zwischen maximal 20 bis 36 LVS Lehrentlastungsstunden.

  • als Studiendekanin oder Studiendekan: In dieser Rolle sind Sie zum Beispiel für die Sicherstellung des Lehrangebots, die Durchführung von Evaluationen verantwortlich und Ansprechpartner*in für Studierende in Fragen der Lehre.

  • im Fakultätsrat: Der Fakultätsrat besteht aus Mitgliedern aller Berufsgruppen, d.h. Professor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen aus Technik und/oder Verwaltung und Studierenden einer Fakultät. Im Gremium wird u.a. über Themen der Forschung und Lehre z.B. über die Zuteilung von Lehrveranstaltungen, die Prüfungsordnungen und die Verwendung bzw. Verteilung der Haushaltsmittel innerhalb der Fakultät entschieden. Zudem nimmt der Fakultätsrat eine wichtige Rolle bei der Auswahl neuer Professor*innen wahr.

  • im Prüfungsausschuss: Im Prüfungsausschuss wird alles rund um die Prüfungen, von Klausuren über Kolloquien bis zu Abschlussarbeiten, Studienarbeiten, etc. koordiniert. Der Ausschuss legt Prüfungstermine fest, überwacht die Prüfungsordnung und klärt z.B. auch Fragen zur Anrechnung von Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen oder erbracht worden sind.

 

 

FAQ zum Arbeitsalltag & Berufseinstieg Professur 

Wie hoch ist die Lehrverpflichtung?

Professor*innen müssen einen bestimmten Umfang von Lehrveranstaltungsstunden („LVS“) erfüllen. An der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften sind das regelmäßig 18 LVS. Sofern Sie teilzeitbeschäftigt sind, aber auch wenn Sie ein spezielles Amt, z.B. als Dekan*in wahrnehmen, ergibt sich eine entsprechend geringere Lehrverpflichtung. Auf Antrag kann zudem für Schwerbehinderter im Sinne des § 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX der Umfang ermäßigt werden.

Beamt*innen des Landes Niedersachsen haben bei Vollbeschäftigung eine 40 Stunden/Woche. Für Professor*innen finden die an der Hochschule mit Dienstvereinbarung festgelegten Arbeitszeitregelungen jedoch keine Anwendung. Sie nehmen ihre Aufgaben nicht weisungsgebunden wahr und besitzen im Rahmen der bestehenden Verpflichtungen Zeitsouveränität.

Wie oft kann man ein Forschungssemester nehmen?

Zwischen zwei Forschungssemestern müssen mindestens 8 (Lehr-)Semester liegen. Dieser Zeitraum muss auch nach Berufungen eingehalten werden.

Welchen Urlaubsanspruch habe ich?

Ihnen stehen 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr zu. Die Urlaubstage sind in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit zu nehmen und müssen nicht ausdrücklich beantragt werden.

Sind Nebentätigkeiten erlaubt?

Ja. Eine Nebentätigkeit ist grundsätzlich anzeigepflichtig. Mit Genehmigung der Ostfalia können Sie Nebentätigkeiten z.B. Gutachtertätigkeiten, Fortbildungen für die Industrie und Wirtschaft oder die Führung eines eigenen Unternehmens wahrnehmen. Über die für Nebentätigkeiten geltenden Vorschriften wird im Zusammenhang mit dem Dienstantritt umfassend informiert. In Zweifelsfällen sollte das Dezernat 2 kontaktiert werden.

Bekommt man einen Zuschuss für den öffentlichen Nahverkehr (Job Ticket)?

Beschäftigte beim Land können das DB Job-Ticket, eine persönliche, nicht übertragbare Jahreskarte der Deutschen Bahn, zu ermäßigten Tarifen erwerben.

Gibt es eine Altershöchstgrenze für die Verbeamtung?

Laut Hochschulgesetz darf zur Professorin oder zum Professor im Beamtenverhältnis erstmals nur ernannt werden, wer das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bewerber*innen mit vollendetem 50. Lebensjahr können im Angestelltenverhältnise auf eine Professur berufen werden. 

Das Höchstalter mit Blick auf die Verbeamtung erhöht sich um Zeiten, in denen ein minderjähriges, in der häuslichen Gemeinschaft lebendes Kind betreut oder eine nahe Angehörige oder ein naher Angehöriger gepflegt und die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen worden ist, höchstens jedoch um drei Jahre. Die Altersgrenzen gilt nicht für Personen, die bei der Ernennung schon in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder als unmittelbare oder mittelbare niedersächsische Landesbeamte in einem Beamtenverhältnis auf Zeit befinden.

 

Werden Umzugskosten erstattet?

Bei der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen wird von der Hochschule eine sogenannte "Umzugskostenvergütung" gezahlt. Diese Frage wird in den Berufungsverhandlungen geklärt.

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