Bewerbung und Berufung an der Ostfalia

Sie haben die passende Stellenausschreibung gefunden und erfüllen die gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen für eine Professur? Perfekt. Für einen guten Start, beachten Sie bitte neben den gesetzlichen auch ggf. weitere Einstellungsvoraussetzungen für die jeweilige Professur.

Hier finden Sie unsere  Einstellungsvoraussetzungen für eine Professur an der Ostfalia und die jeweils erforderlichen Bewerbungsunterlagen als PDF.

 

Wir benötigen in der Regel folgende Bewerbungsunterlagen:

  1. Lückenloser Lebenslauf (insbesondere Darstellung des akademischen und berufspraktischen Werdegangs mit Angaben zu Monat und Jahr)
  2. Vollständige Veröffentlichungsliste (insbesondere mit Darstellung, welche für die angestrebte Professur einschlägig sind, und Vermerk, ob die Veröffentlichung einem Peer-Review-Verfahren unterzogen wurde)
  3. Übersicht bisheriger Lehrerfahrungen
  4. Nachweise über abgeschlossene Hochschulstudiengänge durch Urkunde und Zeugnis
  5. Nachweise über die besondere Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit (in der Regel Promotionsurkunde und Zeugnis)
  6. Nachweise über mindestens eine Lehrtätigkeit anhand der obigen Darstellung bisheriger Lehrerfahrungen (z.B. durch ein Arbeitszeugnis mit Verweis auf Lehrtätigkeiten, eine Bestätigung einer Hochschule über durchgeführte Lehraufträge oder Kopie eines erteilten Lehrauftrages); sollten Ihre Lehrerfahrungen evaluiert worden sein, dann wäre eine Auswahl von maximal 5 Evaluationen wünschenswert)
  7. Nachweise über alle  Beschäftigungsverhältnisse seit dem ersten Hochschulabschluss, welche nach Ihrer Auffassung mit Blick auf das ausgeschriebene Lehrgebiet einschlägig sind, um mindestens die gesetzlich geforderten berufspraktischen Zeiten zu erfüllen (z.B. bei Angestelltenverhältnissen in der Regel qualifizierte Arbeitszeugnisse, bei selbständiger Tätigkeit eine Selbstauskunft mit Darstellung der Beschäftigungsdauer, des Beschäftigungsumfangs sowie der Aufgabenstellungen mit Ihren konkreten Tätigkeiten/Verantwortlichkeiten; bei aktuell andauernden Beschäftigungsverhältnissen ist ein Zwischenzeugnis wünschenswert)
  8. Darstellung besonderer Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden im ausgeschriebenen Lehrgebiet, die über die vollständige Veröffentlichungsliste hinausgehen wie z.B. Patente, Preise/Auszeichnungen, Gutachtertätigkeiten z.B. für wissenschaftliche Zeitschriften oder Kongresse, Berufung in Expertengremien, Leitungsfunktionen in z.B. wissenschaftlichen oder anwendungsorientierten Projekten

Nachweise wie Zeugnisse und Urkunden müssen entweder in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein oder andernfalls zusätzlich in deutscher oder englischer Sprache übersetzt werden. Urkunden und Zeugnisse brauchen nur in lesbarer Kopie vorgelegt zu werden. Beglaubigungen der Kopien sind vorerst nicht erforderlich.

 

 

jetzt-für-professur-bewerben-ostfalia

 

 

Ihre Bewerbung richten Sie per E-Mail an:  berufungsbeauftragte@ostfalia.de

 

Datenschutzhinweise für Ihre Bewerbung auf eine Professur an der Ostfalia

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Berufungsverfahrens ist uns ein besonderes Anliegen. Daher möchten wir Ihnen transparent darlegen, wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen, wenn Sie sich auf eine der ausgeschriebenen Stellen bewerben.

Beachten Sie unsere   Hinweise zum Datenschutz für Bewerberinnen und Bewerber.

 


Ihr Berufungsverfahren 

Die Auswahl für eine HAW-Professur, das Berufungsverfahren, kann sich über ein Jahr hinziehen. Innerhalb und außerhalb der Hochschule sind unterschiedliche Personen und Gremien beteiligt, von der Berufungskommission und dem Fakultätsrat über Senat und Präsidium, bis zum Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Sie benötigen Durchhaltevermögen, bis die Auswahl durch alle relevanten Gremien final beschlossen wurde.

Auch wenn dieser Prozess im Vergleich zu den Auswahlverfahren, die Sie vielleicht aus der Wirtschaft kennen, unverhältnismäßig lang erscheint -  Es lohnt sich!

 

Checkbox3Schritt 1 
Die formale Auswahl

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist tagt die für das Berufungsverfahren zuständige Kommission.  Die Berufungskommission bewertet jede Bewerbung bezüglich der möglichen Erfüllung der geforderten Auswahlkriterien und begründet danach die Positiv- bzw. Negativauswahl aller Bewerberinnen und Bewerber.

 

Checkbox3 Schritt 2
Die Anhörung (Probevorlehrveranstaltung & Bewerbungsgespräch)

Werden Sie als Bewerberin bzw. Bewerber in der ersten Stufe ausgewählt, erhalten Sie die Einladung zu einer sogenannten Anhörung, die in der Regel aus einer Probelehrveranstaltung (in der Regel 45 Minuten) und einem anschließenden Bewerbungsgespräch besteht.

Zeigen Sie uns im Rahmen Ihrer Lehrprobe, dass Sie das von der Kommission gestellte Thema auf Hochschulniveau vermitteln können, insbesondere wie Sie Studierende hierbei einbinden, und überzeugen Sie uns von Ihrer pädagogisch-didaktischen Eignung. Im Rahmen des Bewerbungsgesprächs möchten wir Sie persönlich kennenlernen, mit Ihnen fachliche Fragen erörtern sowie auf Ihre Fragen eingehen.

 

Checkbox3 Schritt 3
Der Berufungsvorschlag

Die Berufungskommission erstellt und begründet nach Abschluss aller Anhörungen einen Berufungsvorschlag (Liste), der, ggf. nach vorheriger Einholung von Gutachten, von den nachfolgenden Gremien (Fakultätsrat, Senat und Präsidium) beschlossen und dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur Niedersachsen zur Rufentscheidung vorgelegt wird.

 

Checkbox3 Schritt 4
Die Berufungsverhandlung & Rufannahme

Das Ministerium prüft den Berufungsvorschlag und erteilt den Ruf. Im Rahmen der Berufungsverhandlungen mit der Präsidentin werden Vergütung und Ausstattung besprochen. Wenn Sie den Ruf annehmen, wird in der Regel geprüft, ob eine Verbeamtung möglich ist (Ergebnis einer amtsärztlichen Untersuchung und Führungszeugnis). Andernfalls freuen wir uns Sie in einem unbefristeten Angestelltenverhältnis beschäftigen zu können.

In beiden Fällen ist keine Probezeit vorgesehen. Eine Einstellung erfolgt je nach Vereinbarung in der Berufungsverhandlung in der Regel zu Beginn eines neuen Semesters. 

Willkommen als neue Professorin bzw. neuer Professor an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften. 

 

Kontakt Berufungsbeauftragte

Nutzen Sie die Gelegenheit zum persönlichen Austausch. Wenn Sie wissen wollen, welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten und worauf es bei der Bewerbung und im Berufungsverfahren ankommt – Wir beraten Sie.

Jean-Claude Gaesing
Berufungsbeauftragter
Tel.: 05331 939-10600
Fax : 05331 939-12004
E-Mail:  j.gaesing@ostfalia.de

Persönliche Gesprächstermine können von Montag bis Freitag zwischen 8 und 20 Uhr per Telefon oder E-Mail vereinbart werden.

 

 

 

  

 

 

 

nach oben
Drucken