Weitere Informationen folgen in Kürze.
Koordination
Prof. Dr. Ariane Brenssell (Leitung)
Kooperationspartner
Landkreis Goslar vertreten durch Kathrin Geschke
(Gleichstellungsbeauftragte des Landkreis Goslar)
Istanbul-Konvention
Das »Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen und häuslicher Gewalt« (Istanbul-Konvention) trat in Deutschland am 1. Februar 2018 in
Kraft. Die Menschenrechtskonvention macht wirkungsvolle Maßnahmen für den Abbau von Gewalt gegen
Frauen ebenso wie die hohe Qualität von hilfreichen und gut zugänglichen Versorgungsstrukturen
rechtlich verpflichtend. Alle Akteur*innen im Feld Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sollen
ihre Maßnahmen koordinieren und erweitern.
Projektskizze
Das Forschungsprojekt begleitet die Umsetzung der Istanbul-Konvention im Landkreis
Goslar im Austausch mit den Akteur*innen vor Ort. Vorhandene Beratungs- und Unterstützungsangebote
sowie Präventionsmaßnahmen werden erfasst und Lücken in der Versorgungslandschaft sowie Handlungs-
und Fortbildungsbedarfe aufgezeigt. Ziel ist es, den Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention in
einer Netzwerkkarte zu visualisieren und Akteur*innen im Landkreis für die Bedeutung der
weitreichenden Menschenrechtskonvention gegen häusliche Gewalt zu sensibilisieren.
»Was wir gegenwärtig als Klimawandel bezeichnen wird die größte soziale Herausforderung der
Moderne sein.«
(Welzer 2007)
Soziale und ökologische Krisen sind untrennbar verbunden und ihre Risiken (etwa der Klimakrise oder der Pandemie) sind dramatisch ungleich verteilt. Aus der Überzeugung heraus, dass dies wichtige Themen für die Soziale Arbeit sind und dass wir uns in der Sozialen Arbeit mit diesen Themen dringend befassen sollten, bieten wir ein Modellprojekt als Projektstudium an, in dem es um die Bedeutung der Sozialen Arbeit für eine ökologische und sozial gerechtere Zukunftsgestaltung geht.
Welche Rolle sollte die Soziale Arbeit für einen sozial-ökologischen Umbau spielen, welche Praxen müssen dazu entwickelt und aufgebaut werden?
An dieser Stelle sei auch ein dreiteiliger Podcast von Studierenden der Alice-Salomon-Hochschule Berlin zum Thema »Soziale Arbeit und Klimawandel« empfohlen:
Im Frühjahr 2018 haben sich Frauenrechtsorganisationen und weitere Bundesverbände mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen im Bündnis Istanbul-Konvention zusammengeschlossen. Inzwischen sind rund 20 Organisationen Mitglied und werden von beratenden Expert*innen unterstützt.
Artikel 9 der Istanbul-Konvention weist der Zivilgesellschaft eine starke Rolle im Überprüfungsprozess der Umsetzung der Konvention zu. Aus diesem Anlass hat das Bündnis Istanbul-Konvention gemeinsam einen ersten Alternativbericht verfasst, der am 18. März 2021 veröffentlicht und an GREVIO übergeben wurde.
Die Istanbul-Konvention ist seit 2018 geltendes Recht in Deutschland: die Regierung muss die Verantwortung für die Umsetzung übernehmen. Viele Verpflichtungen der Istanbul-Konvention sind in Deutschland noch immer nicht erfüllt.