Gender

Was ist “Gender”?

In der Beschreibung des Begriffs „Geschlecht“ ist die englische Sprache differenzierter als die deutsche. Sie unterscheidet zwischen „sex“ als dem biologischen Geschlecht und
„gender“ als dem sozialen Geschlecht.
Damit wird sie der Komplexität eher gerecht.Diese Differenzierung verdeutlicht, dass Geschlecht und die damit verbundenen Vorstellungen, Zuschreibungen und Fähigkeiten in vielen Fällen nicht „naturgegeben“ oder biologisch festgelegt sind. Sie sind historisch gewachsen und werden gesellschaftlich konstruiert, deshalb können sie auch verändert werden. Die Verwendung des Wortes „ Gender“ fokussiert die soziokulturellen Rahmenbedingungen von Geschlecht und regt eine kritische Reflexion der herrschenden Definitionen an.                                           

 

Vorlesung 
 
                                                                                                                       
Gender im Hochschulalltag

Die „Genderdiskussion“ findet nicht nur im theoretischen Fachdiskurs statt, sondern hat an der
Ostfalia zahlreiche konkrete Anwendungsbezüge. Denn Hochschule ist kein geschlechtsneutraler Ort, auch hier findet Sozialisation statt. Es werden Inhalte, Kommunikationsstile und Rollen-
bilder vermittelt. Diese nehmen, oft unbewusst, auf unsere Wahrnehmung und unser Denken Einfluss und prägen uns.
Zum Beispiel in Lehrmaterialien, in der sprachlichen und bildlichen Darstellung beider Geschlech- ter, in der Forschung, in der Produktentwicklung oder in Computerspielen.

Bei diesen und anderen Themen kann Gender als analytische Kategorie angewendet werden. Es bildet ein Querschnittsthema, das mittlerweile im Qualitätsmanagement der Hochschule unver- zichtbar ist.
Die Gender Studies haben die Ergebnisse der Geschlechterforschung und die Fragestellung nach der Bedeutung des Geschlechts für Wissenschaft und Gesellschaft weiterentwickelt. Sie sind mittlerweile international etabliert und stellen interdisziplinäre Bezüge her.

Als politische Strategie ist Gender Mainstreaming ein Leitprinzip des EU-Rechts und wird in nationalem Recht umgesetzt.