Informationen zur Vorgehensweise an der Hochschule
(Letzte Änderung 13.01.2021)
(Letzte Änderung 13.01.2021)
In der Zeit vom 16.12.2020 bis einschließlich 14.02.2021 ist die Hochschule für Studierende und Externe bis auf folgende Ausnahmen geschlossen: Für Studierende, die im Rahmen von Abschlussarbeiten (!) auf die Nutzung von Laboreinrichtungen o.ä. angewiesen sind, kann eine Zutrittsberechtigung eingeräumt werden. Die Genehmigung erfolgt durch das jeweilige Dekanat, Dezernat 4 ist zu informieren.
Handwerker*innen und anderen Dienstleistern (z.B. Paketdienste, Briefpost etc.) wird nach Absprache mit Dezernat 4 oder den jeweiligen Auftraggeber*innen der Zutritt ermöglicht.
Die Beratung durch Serviceeinrichtungen wie ZSB, International Student Office, Service Büros etc. erfolgt grundsätzlich telefonisch oder per Mail. Die Abholung von Unterlagen o.ä. kann in dringenden Fällen nach telefonischer Vereinbarung persönlich erfolgen.
Den Beschäftigten wird empfohlen, in Absprache mit der/dem jeweiligen Fachvorgesetzten im Homeoffice zu arbeiten, sofern die jeweiligen Aufgaben dies zulassen.
Voraussetzung für jeden Aufenthalt an der Hochschule ist, dass der Rahmenhygieneplan der Hochschule eingehalten wird.
Generell gilt:
Personen mit COVID-19-Verdacht dürfen die Gebäude der Hochschule nicht betreten. Bitte
beachten Sie unbedingt die Regelungen des Landes zur häuslichen Quarantäne.
Beschäftigte mit COVID-19-Verdacht haben sich bei Vorgesetzen, Studierende im Dekanat ihrer
Fakultät telefonisch zu melden. Die Vorgesetzten bzw. Fakultäten sind verpflichtet, die Information
unverzüglich an die Hochschulleitung weiterzugeben.
Aktuelle Fallzahlen, betroffene Länder und Informationen zu Risikogebieten können Sie unter www.rki.de/covid-19-risikogebiete und www.rki.de/covid-19-fallzahlen finden.
Wenn Sie sich in einem ausländischen Risikogebiet (mehr dazu hier) aufgehalten haben:
Die aktuellen niedersächsischen Verordnungen finden Sie hier.
Wenn Sie sich in einem inländischen Risikogebiet (7-Tage Inzidenz über 50 je 100.000 Einwohner*innen) aufgehalten haben oder dort Ihren Wohnsitz haben:
Nach derzeitiger Rechtslage gibt es keine Einschränkungen. Bitte achten Sie aber ganz besonders auf auftretende Symptome (Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns), bleiben Sie ggf. zu Hause und wenden Sie sich umgehend an Ihren Hausarzt.
Wenn Sie sich in einem ausländischen Risikogebiet (mehr dazu hier) aufgehalten haben:
Die aktuellen niedersächsischen Verordnungen finden Sie
hier
Wenn Sie sich in einem
inländischen Risikogebiet (7-Tage Inzidenz über 50 je 100.000 Einwohner*innen)
aufgehalten haben oder dort Ihren Wohnsitz haben:
Nach derzeitiger Rechtslage gibt es keine Einschränkungen. Sie können auch an
Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilnehmen. Bitte achten Sie aber ganz besonders auf auftretende
Symptome (Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns), bleiben Sie
ggf. zu Hause und wenden Sie sich umgehend an Ihren Hausarzt.
Laut Robert Koch-Institut (RKI) gehören zu den im deutschen Meldesystem am häufigsten erfassten Symptomen Husten, Fieber, Schnupfen sowie Geruchs- und Geschmacksverlust.
Sollten Sie befürchten, mit dem Coronavirus infiziert zu sein, kontaktieren Sie bitte zunächst telefonisch Ihren Hausärztin/Ihren Hausarzt, um den Verdacht und das weitere Vorgehen in einem Telefongespräch abzuklären.
Außerhalb der Sprechzeiten des Hausarztes ist der kassenärztliche Notdienst unter 116 117 erreichbar.
Zudem empfiehlt das Robert Koch-Institut unnötige Kontakte zu vermeiden, nach Möglichkeit zu Hause zu bleiben,die Husten- und Niesetikette sowie eine gute Händehygiene zu beachten.
Sollte das Gesundheitsamt Sie als Verdachtsfall einstufen, dürfen Sie die Gebäude der Hochschule nicht betreten. Bitte beachten Sie unbedingt die Regelungen des Landes zur häuslichen Quarantäne. Beschäftigte mit COVID-19-Verdacht haben sich bei Vorgesetzen, Studierende im Dekanat ihrer Fakultät telefonisch zu melden. Die Vorgesetzten bzw. Fakultäten sind verpflichtet, die Information unverzüglich an die Hochschulleitung weiterzugeben.
Bitte setzen Sie sich unverzüglich mit dem Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt oder dem zuständigen Gesundheitsamt, d.h. dem Gesundheitsamt Ihres Wohnortes, in Verbindung.
WOLFENBÜTTEL – LANDKREIS WOLFENBÜTTEL
Website mit aktuellen Informationen zum Coronavirus
Unter der 05331 84 444 hat der Landkreis Wolfenbüttel ein Bürgertelefon zum Thema Coronavirus eingerichtet, der zu folgenden Zeiten erreichbar ist: Mo 8-16 Uhr, Di + Mi 8-15 Uhr, Do 8-18 Uhr, Fr 8-12:30 Uhr, Sa + So 10-14 Uhr
Ist das Bürgertelefon nicht besetzt, informiert eine Bandansage über den Kontakt zum Kassenärztlichen Notdienst, der an Wochenenden, Feiertagen und an Mittwoch- und Freitagnachmittagen zu erreichen ist: 116 117.
WOLFSBURG
Website mit aktuellen Informationen zum Coronavirus
Bürgertelefon zum Coronavirus:
Das Bürgertelefon der Stadt Wolfsburg ist täglich von 10 bis 18 Uhr unter 05361 28-2828 erreichbar.
SALZGITTER
Website mit aktuellen Informationen zum Coronavirus
SUDERBURG
– LANDKREIS UELZEN
Website mit aktuellen Informationen zum Coronavirus
Bürgertelefon zum Coronavirus:
Der Landkreis Uelzen hat für Fragen rund um das Coronavirus ein Bürgertelefon geschaltet. Unter der Rufnummer 0581 82-3040 stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung bis auf Weiteres montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr für entsprechende Auskünfte zur Verfügung. Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Interessierte schriftlich zusammengefasst auch im Internetportal des Landkreises Uelzen unter dem Menüpunkt „ Coronavirus“. Dort gibt es unter anderem Informationen über aktuelle Risikogebiete und Symptome, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten.
BRAUNSCHWEIG
Die Abwesenheit von Studierenden, die auf behördliche Anweisung in Quarantäne sind und daher der Hochschule fernbleiben müssen, wird wie eine Krankmeldung behandelt. Voraussetzung ist, dass die Studierenden sich zuvor wie oben beschrieben bei der Mailadresse Corona-Schutz@ostfalia.de gemeldet haben.