Korruptionsbekämpfung an der Ostfalia
Hintergrund
Bereits seit 2001 gelten für die Beschäftigten des Landes Niedersachsen besondere Regelungen zum Korruptionsschutz. Seit dem 01.04.2014 gilt die Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie). Ergänzt wird die Richtlinie durch den Runderlass zum Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (jüngste Fassung vom 15.10.2024). Die Antikorruptionsrichtlinie enthält Regelungen, mit denen der Korruption wirkungsvoll vorgebeugt werden soll und korruptive Praktiken verstärkt aufgedeckt, verfolgt und geahndet werden sollen. Sie dient allen Beschäftigten als Richtschnur ihres Verhaltens und bietet zugleich Handlungsanleitung und Hilfestellung für notwendige Maßnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung. Für die Dienststellen sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Korruptionsbekämpfung zu bestellen.
Aufgaben der/des Ansprechpartnerin/-partners für Korruptionsbekämpfung
Zum Aufgabenbereich des Ansprechpartners für Korruptionsbekämpfung gehören insbesondere:
- Förderung der Sensibilität der Beschäftigten durch Beratung und Aufklärung;
- Vorschläge an die Dienststellenleitung zu internen Ermittlungen, zu Maßnahmen gegen Verschleierung und zur Unterrichtung der Staatsanwaltschaft bei einem durch Tatsachen gerechtfertigten Korruptionsverdacht;
- Beratung bei der Entgegennahme von Sponsoringleistungen und bei der Öffentlichkeitsarbeit;
- Kontakthalten zu und Informationsaustausch mit der Aufsichtsbehörde und anderen Stellen und
- Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden in allgemeinen Fragen der Korruptionsbekämpfung.
Erreichbarkeit
Prof. Dr. iur. Peter Mann
Tel.: (05331) 939 33130
E-Mail:
pe.mann@ostfalia.de
Raum: K102 (Kubus, 2. OG)