Kommissionen & Arbeitsgruppen

Der Senat kann gemäß § 8 der Grundordnung der Ostfalia zu seiner Beratung Ausschüsse, Kommissionen und Arbeitsgruppen einsetzen. Senatsausschüsse sind Gremien, denen ausschließlich Mitglieder des Senats angehören. Senatskommissionen können auch Personen angehören, die nicht Mitglieder des Senats sind.

Der Senat richtet gem § 8 (5) der Grundordnung folgende Ständige Kommissionen ein:

- Haushalts- und Planungskommission,
- Forschungskommission,
- Zentrale Studienkommission,
- Studienqualitätskommission gem. §14 b (2) NHG,
- Kommission für Gleichstellung,
- Wahlkommission,
- Kommission für Forschungsethik.

In den Ständigen Kommissionen sollen alle Mitgliedergruppen der Hochschule vertreten sein.

Eine Übersicht über die Zusammensetzung der Kommissionen des Senats finden Sie hier.