Förderprogramme für Kommunen

 

Bitte wählen Sie, ob Sie an Förderprogrammen für Fahrzeuge oder Infrastruktur interessiert sind.

Förderprogramme für Fahrzeuge

Flotte electric als Initiative zur Elektrifizierung kommunaler Fuhrparks:

  • Gilt für Kommunen und kommunale Betrieb in Niedersachsen
  • Günstige Leasingkonditionen durch Nutzung von Großkundenrabatten und staatlicher Förderung
  • Auswahl bestimmter Modelle von Volkswagen und Renault möglich

 Nähere Informationen unter: www.metropolregion.de

 

Förderung der Avacon AG für Kommunen:

  • Gilt für Kommunen aus dem Netzgebiet der Avacon AG
  • 100,- € monatlich für maximal drei Jahre
  • Ein neu angeschafftes E-Auto der Kommune wird mit Slogan und Logo von Avacon beklebt
  • Endet voraussichtlich am 31.03.2021

 Nähere Informationen unter: www.avacon.de

 

Förderung für Busse im ÖPNV:

Gilt für Busse, die zu mindestens 51 % für Nahverkehrsleistungen im Linienverkehr in Niedersachsen eingesetzt werden

  • u. a. für Busse mit Hybrid und vollelektrischem Antrieb
  • Neue Fahrzeuge werden mit 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst
  • Jährliche Fahrleistung mindestens 30.000 Wagen-Kilometer

Nähere Informationen unter: www.nds-voris.de

 

Förderung für Lastenfahrräder:

Förderung von Schwerlastenfahrrädern mit E-Antrieb

  • gilt u.a für Unternehmen, Kommunen, Hochschulen, Freiberufler
  • gefördert werden:
    • Schwerlastenräder mit elektrischem Antrieb
    • Schwerlastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung
    • Gespann aus Lastenfahrrad und Lastenanhänger, bei dem mindestens ein Bestandteil über elektrische Antriebsunterstützung verfügen muss

Nähere Informationen unter: www.bafa.de

Förderprogramme für Infrastruktur

Förderung durch den Landkreis Wolfenbüttel:

  • Förderung von Ladeinfrastruktur mit 300,- bis zu 1.200,- € pro Ladepunkt

 Nähere Informationen unter: www.lk-wolfenbuettel.de

 

Förderung der Avacon AG für Kommunen:

  • Kostenlose Bereitstellung einer Avacon-Wallbox bei Inanspruchnahme der Förderung für ein Fahrzeug

 Nähere Informationen unter: www.avacon.de

 

Förderung von Ladegeräten an P+R und B+R Anlagen an ÖPNV-Stationen

  • Ladegerät für E-Autos: max. 7.500,- € je Ladesäule
  • Ladegerät für E-Bikes: max. 6.000,- € je Ladesäule
  • Mindestvolumen der Ausgaben je Förderungsantrag: 35.000,- €
  • Zuschuss beträgt maximal 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Anlage muss mindestens fünf Jahre betrieben werden

Nähere Informationen unter: www.mobilitaet-nds.de

 

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