Beilage der Ostfalia
Hier finden Sie ergänzende Informationen zum Internet-Wegweiser für Eltern an niedersächsischen Hochschulen für die Ostfalia und deren Standorte.
Die Gliederung folgt den Rubriken des Wegweisers. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie bei den zuständigen Fachbehörden.
2. FINANZEN
2A.2 Elterngeld
2A.3 Kindergeld
2A.5 Kinderbetreuung
2B.1 Studien- und Semesterbeiträge
2B.2 BAföG und 2B.3 Studiendarlehen und –kredite
2B.4 Stiftungen
2B.5 Stipendien
2B.6 Finanzielle Hilfen des Studentenwerks
2B.8 Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe
2C.1 > Aufstockung der Vergütung nach ALG II
2A Regelungen für Studierende, Auszubildende und Beschäftigte
Informationen zu vielen Leistungen gibt es auch im Familien-Wegweiser
2A.2 Elterngeld und ElterngeldPlus
Beantragung von Elterngeld
(Elterngeldstellen, Antrags-Checkliste und Elterngeldrechner):
Neben dem bisherigen Elterngeld soll das
Elterngeld Plus flexibel für
diejenigen Eltern zur Verfügung stehen, die während des Elterngeldbezugs
in Teilzeit arbeiten. Eltern erhalten ElterngeldPlus in maximal halber Höhe des
bisherigen Elterngeldes, aber doppelt so lange.
Mehr dazu
2A.3 Kindergeld
Familienkassen der Agentur für Arbeit:
Für Studierende
Für Braunschweig, Goslar, Salzgitter, Wolfenbüttel und Wolfsburg zuständig
Für Suderburg zuständig
Weitere Orte
Familienkassen des öffentlichen Dienstes:
Für Ostfalia-Beschäftigte
Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung
2A.5 Kinderbetreuung
Kinderbetreuungsangebote an den Ostfalia-Standorten
2B.1 Studien- und Semesterbeiträge
Ab dem Wintersemester 2014/15 gibt es in Niedersachsen keine Studiengebühren mehr.
Semesterbeiträge werden von allen Studierenden (außer bei Beurlaubung) erhoben. Näheres erfahren Sie beim Studierenden-Service
2B.2 BAföG und 2B.3 Studiendarlehen und –kredite
Beratungsangebote:
Beratung zur Studienfinanzierung (Studierenden-Service)
Bafög und Studienfinanzierung
Studentenwerk Ostniedersachsen
(Studienort eingeben, dann „Finanzen“ wählen)
Anträge müssen über örtliche Sozialberatungsstellen gestellt werden:
Stipendien für Ostfalia-Studieren
2B.6 Finanzielle Hilfen des Studentenwerks
Studentenwerk Ostniedersachsen
(Studienort eingeben, dann „Finanzen“ wählen)
2B.8 Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe
Sozialhilfe-Leistungen beantragen:
C - Regelungen nur für Auszubildende und Beschäftigte
2C.1 > Aufstockung der Vergütung nach ALG II
(„Jobcenter“ anklicken)