Nach der Einreise

Nach dem deutschen Melderecht müssen sich alle Ausländer/innen (auch EU-Bürger/innen) unmittelbar nach der Anreise am Studienort beim Einwohnermeldeamt anmelden.

Ausländer/innen aus Herkunftsstaaten außerhalb der europäischen Union müssen zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Einführungs- und Begrüßungsveranstaltungen

Sie nehmen Ihr Studium zum Wintersemester 2018/19 an der Ostfalia Hochschule auf? Dann sollten Sie sich schon einmal folgende Termine vormerken:

Vor Studienstart finden verschiedene Vorbereitungskurse statt. Dabei können Sie zum Beispiel Ihre Mathematikkenntnisse auffrischen oder sich mit dem EDV-System der Hochschule vertraut machen. Sie wollen wissen, welche Vorbereitungskurse es für Ihren Studiengang gibt? Informationen und die Links zur Anmeldung finden Sie hier.

Zusätzlich bietet Ihre Fakultät in der Regel eine Begrüßungsveranstaltung. Bei dieser Veranstaltung erhalten Sie wichtige Informationen für Ihren Studienstart. Diese Veranstaltung dürfen Sie also auf keinen Fall versäumen! Die Informationen zu der Begrüßungsveranstaltung der Fakultät finden Sie auf der Internetseite Ihrer Fakultät.

Sie haben Fragen? Ihre Ansprechpartnerin im International Student Office, Andrea Lösel, ist Ihnen gerne behilflich: international@ostfalia.de

Anmeldung am Wohnort

In Deutschland besteht Meldepflicht. Das heißt: Grundsätzlich jeder, der ein Zimmer oder eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei dem Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt seines Wohnortes anmelden. Ebenso muss jeder Wohnungswechsel (auch innerhalb einer Stadt) gemeldet werden. Sobald Sie eine Unterkunft gefunden haben, müssen Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt melden.

Für die Anmeldung im Einwohnermeldeamt benötigen Sie:
• einen Pass oder Personalausweis
• eine Wohnungsgeberbescheinigung (Vorlage in Kürze hier)

Vom Einwohnermeldeamt erhalten Sie eine Meldebescheinigung. Das ist ein wichtiges Dokument, das Sie zum Beispiel für die Verlängerung des Visums und die Ausstellung Ihres Aufenthaltstitels benötien. Auch für die Eröffnung eines Bankkontos und zum Abschließen von Verträgen (z.B. Handy-Vertrag) ist das Dokument oft erforderlich.

Das heißt für Sie: Erst nach der Wohnsitzanmeldung können Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde die Aufenthaltsgenehmigung beantragen bzw. das Drei-Monats-Visum in Form einer Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen. Sie haben zum Zeitpunkt der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis noch kein Zimmer bzw. Wohnung gefunden? Dann geben Sie beim Einwohnermeldeamt die Adresse Ihrer momentanen Unterkunft (z.B. der Jugendherberge, Pension etc.) an. Sobald Sie später ein Zimmer oder eine Wohnung gefunden haben, müssen Sie sich ummelden.

Die Adressen der Einwohnermeldeämter

Salzgitter

Stadt Salzgitter
Bürgercenter – Rathaus
Joachim-Campe-Str. 6-8
38226 Salzgitter (Lebenstedt)

Telefon: 05341 839-3212
Fax: 05341-839-4916
eMail: buergercenter@stadt.salzgitter.de

Suderburg

Rathaus Suderburg
Bahnhofstr. 54
29556 Suderburg

Telefon: 05826 980-0
Fax: 05826 980-70
eMail: info@suderburg.de

Wolfenbüttel

Landkreis Wolfenbüttel
Bürgeramt
Stadtmarkt 3–6
38300 Wolfenbüttel

Telefon: 05331 86-555
Fax: 05331 86-7777
eMail: buergeramt@wolfenbuettel.de

Wolfsburg

Stadt Wolfsburg
Einwohnermeldeamt
Porschestraße 49
38409 Wolfsburg

Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-1500
eMail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de

Braunschweig

Stadt Braunschweig
Abteilung Bürgerangelegenheiten
Fallersleber Str. 1
38100 Braunschweig

Telefon: 0531 470-1
Fax: 0531-470-6008
eMail: buergerangelegenheiten@braunschweig.de

Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis

Die Bearbeitungszeit für die Aufenthaltserlaubnis beträgt 6 – 8 Wochen. Beantragen Sie diese daher bitte frühzeitig! Sie benötigen einen Termin bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Benötigte Unterlagen:

  • Gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
  • Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz am Studienort (Meldebestätigung)
  • Finanzierungsnachweis

Die Aufenthaltserlaubnis wird in Form eines sogenannten „elektronischen Aufenthaltstitels“ erteilt. Das ist eine Karte mit einem integrierten Chip, in dem bestimmte Daten, unter anderem Ihr Passfoto und Ihre Fingerabdrücke, gespeichert werden. Nach vier bis sechs Wochen können Sie die Aufenthaltserlaubnis persönlich bei der Ausländerbehörde abholen.

Die Adressen der Ausländerbehörden

Salzgitter

Stadt Salzgitter
Ausländerstelle
Joachim-Campe-Str. 6-8
38226 Salzgitter (Lebenstedt)

Telefon: 05341 839-3236
Fax: 05341-839-4932
eMail: auslaenderstelle@stadt.salzgitter.de

Suderburg

Landkreis Uelzen
Ausländerbehörde
Veerßer Str. 53
29525 Uelzen

Telefon: 0581 82-0
Fax: 0581 82-445
eMail: info@landkreis-uelzen.de

Wolfenbüttel

Landkreis Wolfenbüttel
Ausländerbehörde
Lange Straße 26
38300 Wolfenbüttel

Telefon: 05331 84-300
Fax: 05331 84-366
eMail:  abh@lk-wf.de

Wolfsburg

Stadt Wolfsburg
Ausländerbehörde
Porschestraße 49
38409 Wolfsburg

Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-1500
eMail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de

Braunschweig

Stadt Braunschweig
Ausländerbehörde
Fallersleber Str. 1
38023 Braunschweig

Telefon: 0531 470-1
Fax: 0531-470-6008
eMail: auslaenderbehoerde@braunschweig.de

Abholung der Ostfalia-Card

Ab dem 01.03.2018 können Sie im Rechenzentrum Ihres Studienstandorts (Wolfenbüttel, Wolfsburg, Salzgitter oder Suderburg) Ihre Ostfalia-Card abholen. Die Ostfalia-Card hat folgende Funktionen:

  • Studienausweis mit Lichtbild,
  • Semesterticket für den Verkehrsverbund und DB-Semester-Ticket Niedersachsen/Bremen,
  • Bibliotheksausweis,
  • Zugangsberechtigung für die Poolräume des Rechenzentrums,
  • Zahlfunktion sowie Zugang für die Kopierer und Drucker (Copy-Print-System) und
  • Zahlfunktion für die Mensa.

Bankkonto

Um ein Konto einzurichten, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

  • einen Pass oder Personalausweis,
  • den Studierendenausweis, die Immatrikulationsbescheinigung oder den Zulassungsbescheid der Hochschule und
  • die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes bzw. der Ausländerbehörde.

Mit diesen Unterlagen gehen Sie zu einer Filiale der Bank und lassen sich dort ein Konto einrichten. Die Mitarbeiter der Bank helfen Ihnen dabei. Fragen Sie am besten vorher nach, welche Unterlagen die Bank für die Eröffnung benötigt! So ersparen Sie sich unnötigen Stress.

Sie haben ein Sperrkonto bei der Deutschen Bank eröffnet? Damit Sie über Ihr Guthaben verfügen können, müssen Sie Ihr Sperrkonto freischalten. Wichtig ist, dass Sie bereits über eine deutsche Meldeadresse verfügen. Dann  füllen Sie den Serviceauftrag: Auftrag zur Freischaltung des Sperrkontos am PC aus. Anschließend senden Sie die unterschriebenen Unterlagen (im Original) und Ihre Meldebestätigung (Kopie) an folgende Adresse: 

Deutsche Bank

Privat- und Geschäftskunden AG

Alter Wall 53

530457 Hamburg

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