Empfehlungen zur Studienorganisation
 
Bei der Organisation von Lehrveranstaltungen in grundständigen Präsenzstudiengängen sollten familienfreundliche Rahmenbedingungen berücksichtigt  werden:

  • Eine Häufung von spätnachmittäglichen und abendlichen Terminen innerhalb eines Stundenplans sollte vermieden werden.
  • Lehrveranstaltungen, die fachliche Grundlagen für die Weiterführung des Studiums vermitteln, möglichst nicht auf einen kurzen Zeitraum komprimieren (z. B. ganz- und mehrtägige Blockveranstaltung).  Empfohlen werden stattdessen wöchentliche Termine. So werden bei akuter Einschränkung durch familiäre Verpflichtungen (z. B. Krankheit des Kindes) nur Anteile der Veranstaltung versäumt.

Lehrende sollten Studierenden, die Veranstaltungstermine z. B. auf Grund von Betreuungsengpässen oder Erkrankung von Kindern nicht wahrnehmen können, in ihrem Lernprozess unterstützen:

  • Sie sollten auf Nachfrage Hinweise, Skripte oder Literaturangaben zum Nachholen und Erarbeiten von versäumtem Stoff zur Verfügung stellen und die in den Lehrveranstaltungen vermittelte prüfungsrelevanten Informationen zugänglich machen. Der Verweis auf verlässliche Kommilitoninnen/Kommilitonen reicht nicht aus, da bei diesen nicht immer eine Bereitschaft zur Informationsweitergabe besteht.
  • Stundenpläne, Exkursionstermine und prüfungsrelevante Informationen (z. B. Prüfungsthemen für Hausaufgaben und Termine) sollten rechtzeitig im Internet zur Verfügung stehen, um die Kinderbetreuung und die familiären Abläufe darauf abstimmen zu können. Häufige und sehr kurzfristige Änderungen sollten - soweit möglich - vermieden werden, anderenfalls umgehend online veröffentlicht werden.

    Praxisphasen können auch in Teilzeit absolviert werden. Die Praxisphase verlängert sich dadurch entsprechend.


    Empfehlungen zur Prüfungsorganisation - Sonderregelungen für Studierende mit Familienaufgaben
  • Für Studentinnen mit belastendem Schwangerschaftsverlauf und Studierende mit Familienaufgaben, deren Umfang eine wesentliche Beeinträchtigung der Prüfungsvorbereitung und –durchführung darstellt, sollen Sonderregelungen getroffen werden (zu den Regelungen innerhalb der Mutterschutzfrist siehe unten).
  • Familienaufgaben umfassen z. B. die Betreuung von Kindern bis zu 12 Jahren in Zeiten, die nicht durch eine Betreuungseinrichtung oder –person abgedeckt sind, sowie die Betreuung von erkrankten Kindern oder die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen.
  • Für den Nachweis des Betreuungsbedarfs von erkrankten oder pflegebedürftigen Familienmitgliedern während der Prüfungsphase sollte von den Studierenden ein ärztliches Attest bzw. ein Nachweis der Pflegebedürftigkeit vorgelegt werden. Auf die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes sollte verzichtet werden, da dies mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung und weiterem Aufwand für die Betroffenen verbunden ist.
  • Liegt eine der o. g. Einschränkungen durch Familienaufgaben vor, können auf Antrag beim jeweiligen Prüfungsausschuss unter Darlegung der konkreten Gründe sowohl Formen als auch Fristen von Prüfungsleistungen verändert werden, z. B. eine verlängerte Bearbeitungszeit für eine Hausarbeit vereinbart werden; ein Prüfungstermin verschoben werden; eine alternative Prüfungsleistung festgelegt werden.

    Ein entsprechender Hinweis sollte in die Prüfungsordnungen aufgenommen werden. Wünschenswert ist, dass sich durch die Verschiebung einer Prüfung keine unverhältnismäßigen Nachteile für Studierende mit Familienaufgaben ergeben, z. B.
    sollte eine Prüfung, die wegen Erkrankung kurzfristig verschoben wird, möglichst zeitnah nachgeholt werden können. Und es sollten entsprechende Regelungen getroffen werden, wenn eine Modulprüfung wegen eines längeren Ausfalls (z. B. Elternzeit/Urlaubssemester) deutlich später nachgeholt wird und deren Inhalte sich mittlerweile verändert haben.


    Prüfungsleistungen und Mutterschutzfrist

    Laut Mutterschutzgesetz dürfen Studentinnen während der Mutterschutzfrist nicht an Lehrveranstaltungen teilnehmen und keine Prüfungsleistungen erbringen. Davon kann abgewichen werden, wenn eine Studentin sich schriftlich zur Teilnahme bereit erklärt. Weitere Informationen erhält sie hier und in ihrem Studierenden-Service-Büro.