Vorbereitung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber*innen (DSH)

Falls Sie noch keinen der unten genannten Nachweise der Deutschkenntnisse besitzen, haben Sie die Möglichkeit, einen dreiwöchigen DSH-Vorbereitungskurs an unserer Hochschule zu besuchen, der zur abschließenden DSH-Prüfung führt.

 

Informationen und Termine zur DSH

Voraussetzung für die Teilnahme am DSH-Vorbereitungskurs:

Sie müssen mindestens Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2.2 vorweisen. Hierfür benötigen wir Ihr Abschlusszeugnis. Eine Teilnahmebescheinigung reicht nicht aus.

Die bis zum B2-Niveau erforderlichen Sprachkenntnisse müssen vorher erworben werden, am besten bereits im Heimatland. Sollte das nicht möglich sein, gibt es zahlreiche private Anbieter, bei denen Sie Kenntnisse auf dem Niveau B2.2 erwerben können. Die Ostfalia HaW bietet Kurse für Anfänger/innen nur semesterbegleitend an.

Um nur an der DSH-Prüfung teilzunehmen, ist der Nachweis eines Zeugnisses auf dem Niveau C1 oder DSH-1 erforderlich.

  

Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH):

Mit der DSH weisen ausländische Studienbewerber/innen Sprachkenntnisse nach, die sie zum Fachstudium an einer deutschen Hochschule berechtigen.

An der DSH-Prüfung der Ostfalia HaW können folgende Personen teilnehmen:

  • Studienbewerber/innen der Ostfalia HaW (Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.)
  • Teilnehmer/innen des DSH-Vorbereitungskurses
  • Austauschstudierende der Ostfalia HaW
  • Externe (Nachweis C1 oder DSH-1)

 

Befreiung von der DSH:

Studierende, die sich im Rahmen eines Austauschprogramms zu einem kurzzeitigen Studienaufenthalt (befristete Immatrikulation/Gasthörerschaft) an der Ostfalia HaW befinden und keinen Abschluss machen möchten, müssen die DSH-Prüfung nicht ablegen.

In besonderen Fällen kann der Studienbewerber von der DSH-Prüfung befreit werden, wenn er deutsche Sprachkenntnisse in einem Umfang nachweist, der ein erfolgreiches Fachstudium erwarten lässt. Darüber entscheidet die/der Prüfungsvorsitzende.

 

Anerkennung:

Die DSH-Prüfungsordnung der Ostfalia HaW ist von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und dem Fachverband Deutsch als Fremdsprache (FaDaF) unter der Nummer 36-09/14 registriert.

Die an der Ostfalia abgelegte DSH-Prüfung wird an allen deutschen Hochschulen anerkannt.

 

DSH-Vorbereitungskurs:

Vor der DSH-Prüfung beginnt ein DSH-Vorbereitungskurs, der auf Form und Inhalt der DSH-Prüfung zugeschnitten ist. Der Kurs umfasst 3 Wochen (montags bis freitags 08:30 - 12:45 Uhr), 70 Stunden Unterricht + Prüfung. Die Prüfungen finden in Wolfenbüttel, Am Exer, statt.

 

Teilnahme am DSH-Vorbereitungskurs:

Nur möglich, wenn eine korrekte Anmeldung vorliegt und Sie eine Einladung zum Kurs von uns erhalten haben.

 

Gebühren:

250 Euro für den Kurs zuzüglich 100 Euro DSH-Prüfungsgebühren (350 Euro für Kurs und Prüfung).

Für Teilnehmer, die nur die DSH-Prüfung ablegen möchten beträgt die Gebühr 150 Euro.

 

Termine DSH-Vorbereitungskurs und DSH-Prüfung:

 

 Sommersemester 2024 

DSH-Vorbereitungskurs:

Mittwoch, 22.05. - Donnerstag, 13.06.24

DSH-Prüfung schriftlich:

vorauss. Montag, 17.06.24

Ergebnisse:

...

DSH-Prüfung mündlich:

Donnerstag, 04.07. + Freitag, 05.07.24

Ort:

Ostfalia HaW, am Standort Wolfenbüttel

 

  Wintersemester 2024/25

DSH-Vorbereitungskurs:             Angaben folgen                                                         
DSH-Prüfung schriftlich:                 
Ergebnisse:  
DSH-Prüfung mündlich:  
Ort: Ostfalia HaW

 

Bewerbung:

Eine Bewerbung für die Teilnahme am DSH-Vorbereitungskurs und der DSH-Prüfung im Sommersemester 2024 ist vom 24.04. - 04.05.24 möglich.

Sie finden das Bewerbungsformular ab dem 24.04.24 hier.

  

Zahlung:

Per Überweisung

Die Bankverbindung wird Ihnen mit unserer Zusage schriftlich mitgeteilt.

Barzahlung ist nicht möglich.

ACHTUNG! Bankgebühren (zum Beispiel für Überweisungen aus dem Ausland) dürfen nicht zu unseren Lasten gehen!

 

Rücktritt:

Ihre Anmeldung verpflichtet zur Zahlung, wenn Ihnen ein Platz im Kurs reserviert wurde und Sie nicht vom fristgerechten Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht haben.

Bei Rücktritt 2 Wochen vor Kursbeginn werden 50% der Kursgebühren als Stornogebühren berechnet.

Bei Rücktritt 7 Tage oder weniger vor Kursbeginn verbleibt die gesamte Kursgebühr bei der Ostfalia HaW.

 

Kursausfall:

Bei zu geringer Teilnehmerzahl behält sich die Ostfalia HaW vor, den Kurs ausfallen zu lassen. In diesem Fall werden die gezahlten Gebühren zurückgezahlt.

 

Visum:

Erst wenn Sie einen Platz im Kurs erhalten haben und Sie die gesamte Gebühr überwiesen haben, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung für Ihr Visum.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Sprachenzentrum der Ostfalia HaW.

 

Zulassung/Immatrikulation während und nach der DSH:

Wir möchten vorab daraufhinweisen, dass für die Teilnahme an den Sprachkursen und der DSH-Prüfung KEINE Immatrikulation erfolgen kann.
Eine Zulassung zum Fachstudium/Immatrikulation ist erst nach Bestehen der DSH-Prüfung, also frühestens zum jeweils nächsten Semester möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass fristgerecht ein vollständiger Antrag auf Zulassung zum Studium - inklusive aller notwendigen Zeugnisse eingereicht wurde und eine in Deutschland anerkannte Hochschulzugangsberechtigung vorliegt.

Das Bestehen der DSH-Prüfung garantiert jedoch nicht den Erhalt eines Studienplatzes an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften!

 

Bei Rückfragen:

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
Sprachenzentrum
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel

Tel.: +49 (0)5331 939 17515 (Mo - Do vormittags)

 

 

Aufbau der Prüfung

Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbwerber (DSH)

Aufbau der schriftlichen Prüfung:

  • Hörtext verstehen und verarbeiten, Beantwortung von Fragen zum Hörtext
  • Lesetext verstehen und verarbeiten, Beantwortung von Fragen zum Lesetext
  • Textproduktion mit Vorgabe
  • Verstehen und Verarbeiten wissenschaftssprachlicher Strukturen
  • Mündliche Prüfung

 

Prüfungsablauf:

 

1. Teil: Hörverstehen

Der Hörverstehenstext wird zweimal vorgelesen. Beim ersten Lesen sind Notizen erlaubt, allerdings sind die Fragen zum Hörtext noch nicht bekannt.

 

Nach dem ersten Lesen werden die Aufgabenbögen verteilt, dann haben die Prüfungsteilnehmer 10 Minuten Zeit, um die Fragen/Aufgaben zu lesen.

Der Hörtext wird ein zweites Mal vorgelesen. Danach beginnt die Bearbeitungszeit.

Bearbeitung der Aufgaben zum Hörverstehen (40 Minuten)

 

2. Teil: Leseverstehen

Bearbeitung der Aufgaben zum Leseverstehen (60 Minuten)

 

3. Teil: Wissenschaftssprachliche Strukturen (Grammatik)

Bearbeitung der Aufgaben zu wissenschaftssprachlichen Strukturen (30 Minuten)

 

4. Teil: Textproduktion

Bearbeitung der Textproduktion (mit Vorgabe, 70 Minuten)

Hilfsmittel:  Deutsch-deutsches Wörterbuch
Bewertung schriftliche Prüfung:

140 Punkte

 

Hörverstehen

40 Punkte

Textproduktion

40 Punkte

Leseverstehen

40 Punkte

Wissenschaftssprachliche Strukturen

20 Punkte

 

Die einzelnen Bereiche können sich untereinander ausgleichen. Die Gesamtpunktzahl ist ausschlaggebend.

 

Ergebnis schriftliche DSH:

Bei weniger als 80 Punkten ist die Prüfung nicht bestanden.

DSH-1

80 – 93 Punkte

DSH-2

93,5 – 114,5 Punkte

DSH-3

115 – 140 Punkte

 

Mündliche DSH-Prüfung:

Um die DSH insgesamt zu bestehen, muss sowohl die schriftliche als auch die mündliche DSH bestanden sein.

Es werden nur Prüfungsteilnehmer/innen, die die schriftliche Prüfung bestanden haben, zur mündlichen Prüfung zugelassen.

Es können maximal 60 Punkte in der mündlichen Prüfung erreicht werden.

 

Wiederholung:

Eine Wiederholung der Prüfung ist möglich.

 

DSH-Zeugnis:

Es werden Zeugnisse auf den Niveaustufen DSH-1, DSH-2 und DSH-3 ausgestellt.

Für eine bestimmte Niveaustufe (z.B. DSH-2) muss im mündlichen und schriftlichen Prüfungsteil mindestens diese Niveaustufe erreicht werden. Auf dem DSH-Zeugnis werden die erreichten Noten für jeden Prüfungsteil in Prozenten angegeben.

 

Musterprüfung

Prüfungsordnung

 

 

Erforderliche Deutsch-Kenntnisse für die Aufnahme eines Studiums

Um an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften (Ostfalia HaW) studieren zu können, ist für ausländische Studienbewerber/innen ein Nachweis der Deutschkenntnisse erforderlich.

Die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse können Sie u.a. nachweisen durch:

  • das Deutsche Sprachdiplom der KMK (zweite Stufe)

  • die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber*innen (DSH)

  • den TestDaF (papierbasierte Version) und der digitale TestDaF mit 16 Punkten
  • die Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber/innen für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung)

  • das Goethe-Zertifikat C2

  • die Prüfung "telc Deutsch C1 Hochschule"

  • den Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse im Rahmen eines Schulabschlusses, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht

 

 

 

nach oben
Drucken