Aufteilung des Studienjahres

Bachelorstudium

Die Studierenden sind in der Regel mindestens einen Tag/Woche während der Vorlesungszeit und Vollzeit während der vorlesungsfreien Zeit im Unternehmen. 52 Wochen verteilen sich wie folgt:

  • ca. 24 Wochen Lehrveranstaltungen
  • ca. 4 Wochen Prüfungsphase
  • ca. 24 Wochen Zeit im Unternehmen (inkl. vertraglicher Urlaubszeit und 1 Tag/Woche im Unternehmen während der Vorlesungszeit)

OF_SUD_FKB_BauPB-Schema-Bachelor

 

Masterstudium

Das Masterstudium ist sowohl praxis- als auch berufsintegrierend möglich.

OF_SUD_FKB_BauPB-Schema-Master


Vorteile für Studieninteressierte

  • Vertiefter Praxisbezug: Studieninhalte werden direkt in der Praxis erlebt und angewendet

  • Studienfinanzierung: Die vertraglichen Gehaltszahlungen durch den Betrieb geben Sicherheit und ermöglichen auch Schülerinnen und Schülern ein Studium, denen die Studienfinanzierung schwerfällt.

  • Netzwerk: Schon während des Studiums werden wertvolle Kontakte geknüpft und Netzwerke aufgebaut

 

Vorteile für Unternehmen:

  • Sicherung von qualifizierten Nachwuchskräften und Unternehmensbindung durch frühes Recruiting
  • Erhalten von wissenschaftlichem Know-how und aktuellem Stand der Technik
  • Keine Einarbeitungszeit beim Übergang von Studium zum Arbeitsleben
  • Keine zusätzlichen Ausbildungsgebühren für Unternehmen - als staatliche Fachhochschule werden nur die regulären Semesterbeiträge für die Studierende erhoben

Leitfaden für Studieninteressierte

  1. Sie bewerben sich auf eine Stellenausschreibung eines Unternehmens und schließen einen Vertrag über ein Studium mit Praxisbeteiligung mit dem Unternehmen ab.
  2. Sie bewerben und immatrikulieren sich fristgerecht über das Online-Bewerbungsportal (Sommersemester: 15. Januar / Wintersemester: 15. Juli) für den vertraglich vereinbarten Studiengang in den regulären Bachelorstudiengängen Angewandte Informatik, Bauingenieurwesen (NICHT Bauingenieurwesen im Praxisverbund) oder Wasser- und Bodenmanagement (Umweltingenieurwesen), bzw. für den Masterstudiengang Wasserwirtschaft im globalen Wandel am Ostfalia Campus Suderburg

Kooperations- und Praxispartner

Angewandte Informatik

Bauingenieurwesen


Leitfaden für Unternehmen

Kurzer Leitfaden

  1. Sie schreiben ein Stellenangebot für ein Studium mit Praxisbeteiligung in den Bachelorstudiengängen Angewandte Informatik, Bauingenieurwesen (NICHT Bauingenieurwesen im Praxisverbund) und Wasser- und Bodenmanagement (Umweltingenieurwesen) oder im Masterstudiengang Wasserwirtschaft im globalen Wandel am Ostfalia Campus Suderburg aus.
  2. Nach vertraglicher Einigung mit einer Bewerberin/einem Bewerber senden Sie als Bestätigung der Kooperation zwischen Ihnen als Unternehmen und uns einen unterzeichneten Letter of Intent (LoI) zu.

Ausführlicher Leitfaden für Unternehmen

Leitfaden für Unternehmen zu den Studiengängen der Fakultät Bau-Wasser-Boden mit Praxisbeteiligung

(Entwurf, Stand April 2023)

Dieser Leitfaden gibt Hinweise für Unternehmen zum Ablauf für Studiengänge mit Praxisbeteiligung am Campus Suderburg der Ostfalia Hochschule.

 

1. Vorbereitung

Die folgenden Punkte dienen der Vorbereitung der Kooperation und sind einmalig zu berücksichtigen.

  • Gespräche zwischen potenziellem Partner und der Hochschule über
    • Rahmenbedingungen
    • Ablauf
    • Anzahl der Plätze
    • Häufigkeit des Angebots
  • Bestätigung der Kooperation über Letter of Intent (Download)
    • Festlegung eines Ansprechpartners beim Kooperationspartner
    • Aufnahme des neuen Kooperationspartners in die Liste der Hochschule

 

2. Bewerbung

Auswahl und Einstellung der Studierenden.

 

3. Studium

Vorbereitung / Durchführung eines Semesters, Einbindung der Partner

  • Information / Gespräch mit dem Partner über Besonderheiten des kommenden Semesters
    • Rückblick auf das vergangene Semester
    • Freier Wochentag im Semester
    • Start- / Endtermin der Vorlesungen und Prüfungen
    • Absprache von Beteiligungen des Partners an Vorlesungsinhalten
    • Möglichkeiten & Details zur Beteiligung an Vorlesungsinhalten werden direkt mit der/dem Lehrenden abgesprochen
  • Rechtzeitige Angebote, durch die Partner, für Themen, die beim Partner bearbeitet werden sollen (z.B. Praxisprojekt, Bachelorarbeit, …)
  • Koordination zwischen Partnern und Ostfalia bei „besonderen Lebenslagen“ oder Erkrankungen, ….
  • Keine Erfassung der Anwesenheit bei Veranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, …) der Hochschule
  • Auskünfte an die Partner zu Prüfungsergebnissen oder zum Leistungsstand nur über die Studierenden
  • Jährliche Gespräche mit allen Partnern
    • Rückblick auf die vergangenen Semester
    • Erfahrungsaustausch
    • Diskussion von Verbesserungs- / Weiterentwicklungsmöglichkeiten
  • Fragen, Probleme, Anregungen, … an jeweiligen Ansprechpartner

 

4. Beendigung des Studiums

  • Erfolgreiche Beendigung
    • Beteiligung der Partner an der Absolventenverabschiedung
  • Erfolglose Beendigung
  • Auflösung des Arbeitsvertrages des Studierenden beim Kooperationspartner führt nicht zu einer automatischen Beendigung des Studiums
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