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1.
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Allgemeines
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1.1.
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Studienende
Zum Zeitpunkt des Kolloquiums muss der/die Studierende noch immatrikuliert sein. Das Studium
endet (i.d.R.) am Tag des Kolloquiums.
Eine
Erstattung von Studiengebühren erfolgt nur dann, wenn die
Exmatrikulation spätestens 1 Monat nach Vorlesungsbeginn eingereicht wurde.
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1.2
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Prüfungen/Labore im Praxissemester
Im Praxissemester können Prüfungen und Labore absolviert werden.
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1.3.
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Zugangsbedingungen
Voraussetzungen im Modulhandbuch sind nicht zwingend.
„
Zwingende Voraussetzungen“ sind durch das Wort „
Zugangsbedingungen“ gekennzeichnet.
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1.4.
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Bescheinigung eines abgeschlossenen Studiums
Eine Bescheinigung für ein abgeschlossenes Studium (vgl.
Zeugnis) kann erst dann erstellt werden, wenn das Studium auch komplett abgeschlossen ist.
Im Allgemeinen ist das Zeugnis diese Bescheinigung. In begründeten Ausnahmefällen kann auch eine
Vorabbescheinigung ausgestellt werden. Dies sollte auf dem
Anlagebogen zur Abgabe der Abschlussarbeit vermerkt werden.
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1.5.
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Vorzeitig belegbare Prüfungen
Nach Inkrafttreten einer neuen Prüfungsordnung (PO) werden naturgemäß noch nicht alle Prüfungen
der höheren Semester von Beginn an angeboten. Bei einigen Fächern können jedoch die Prüfungen aus
der alten, auslaufenden PO ersatzweise solange belegt werden, bis die Prüfungen nach der neuen PO
angeboten werden. Für welche Prüfungen diese Regelung gilt, kann speziellen Dokumenten über „
vorziehbare Prüfungen“ entnommen werden, die unter
https://www.ostfalia.de/cms/de/e/studium/pa/hinweise_beschluesse/
zu finden sind.
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1.6.
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Prüfungen vorziehen
Die
Reihenfolge von Prüfungen ist grundsätzlich beliebig.
Ausnahmen:
1. Zugangsbedingungen sind in der Studienordnung aufgelistet.
2. Bei EIT(/iP) müssen mindestens 40 LP im Grundstudium erreicht worden
sein, um Prüfungen des Hauptstudiums zu belegen. Außerdem muss eine Studienrichtung gewählt worden
sein.
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1.7.
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Voraussichtlicher Studienabschluss
Es kann grundsätzlich keine Prognose zum Ende des Studiums abgegeben werden, da es davon
abhängt ob alle Prüfungen planmäßig bestanden werden und wann die Abschlussarbeit abgegeben wird.
Für andere Behörden werden in Ausnahmefällen sogenannte Prognose-Bescheinigungen ausgestellt.
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1.8.
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Teilzeitfähigkeit der Studiengänge
Anders als der Masterstudiengang IMES, ist der Masterstudiengang IST nicht „teilzeitfähig“.
Die ersten beiden „Theoriesemester“ könnten zwar (in Eigenregie) verdoppelt werden, jedoch
stehen für die Masterarbeit „nur“ die üblichen 6 Monate Bearbeitungszeit zur Verfügung.
Auch die Bachelorstudiengänge können nicht in Teilzeit absolviert werden.
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2.
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Anrechnung von Leistungen
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2.1.
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Leistungspunkte für Fremdsprachen
Wenn nicht anders durch das Sprachenzentrum bescheinigt, werden pro Fremdsprache 2,5 LP
angerechnet.
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2.2.
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Gasthörer/innen
Es werden nur Personen als Gasthörer/innen zugelassen, die nicht in einen Studiengang der
Fakultät Elektrotechnik eingeschrieben sind.
Wenn erkennbar wird, dass Prüfungsleistungen außerhalb der Prüfungsordnung (PO) erbracht
werden, nur um diese später wieder anerkannt zu bekommen, findet keine Zulassung als Gasthörer/in
statt. Hierdurch würde die PO, insbesondere die Versuchszähler, unterlaufen.
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2.3.
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Anerkennung von Fremdsprachen
Für die Anerkennung nicht-englischer Sprachkurse des Ostfalia-Sprachenzentrums wird die
Notenbescheinigung mit der Angabe von Namen, Leistungspunkten, Sprache, erreichter Note und
Modulnamen benötigt.
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2.4.
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Hochschulwechsel zur Ostfalia, Fakultät E
:
Die Anerkennung von Leistungen erfolgen immer erst nach der Immatrikulation und immer nur
auf Antrag.
Die Bewerbung sollte, bei bestehenden Vorleistungen, immer für ein „höheres Semester“
erfolgen, um automatisch die
Einstufung in ein höheres Semester auszulösen.
Zur Anerkennung werden ein Notenauszug der bisher erbrachten Prüfungsleistungen, sowie das
entsprechende Modulhandbuch der bisherigen Hochschule benötigt. Diese Dokumente werden im Zuge der
Immatrikulation vom Immatrikulationsbüro an den Prüfungsausschuss zur Einstufung weitergegeben,
sofern die Bewerbung auf ein höheres Semester erfolgte.
Bewerbende, die sich für das erste Semester bewerben, müssen diese Unterlagen zusätzlich
selbst an den Prüfungsausschuss zur
Leistungsanerkennung per Post oder Email (pav-e@ostfalia.de) schicken.
Vor Beginn des neuen Semesters ist ein Gespräch mit dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden zu
vereinbaren, um konkrete Prüfungsleistungen zu besprechen, welche anerkannt werden sollen.
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2.5.
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Anerkennung von außerhochschulischen Leistungen
Leistungen werden anerkannt, sofern mit der außerhochschulischen Bildungseinrichtung ein
Anerkennungsabkommen besteht.
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2.6.
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Anerkennung von Bachelor-/Masterprüfungsleistungen
Die wechselseitige Anerkennung von Bachelor- und Master-Prüfungsleistungen ist nicht
möglich.
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2.7.
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Studienrichtungswechsel
Grundsätzlich ist ein
Wechsel der Studienrichtung möglich, solange der/die Studierende nicht eine Pflichtprüfung
im letzten Versuch nicht bestanden hat und vor einer Ergänzungsprüfung steht.
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3.
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Auslandsaufenthalte
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3.1.
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Auslandssemester
Für Fragen zu Auslandssemestern ist der/die Auslandsbeauftragte zuständig
https://www.ostfalia.de/cms/de/e/international/
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3.2.
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Anerkennung von Leistungen eines Auslandssemesters
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Auslandssemesters erbracht
werden sollen, ist es ratsam, vorab die Möglichkeit zur Anerkennung mit dem Prüfungsausschuss/
dem/der Auslandsbeauftragten zu klären bzw. verbindlich zu vereinbaren (Learning-Agreement). In
diesem Zusammenhang wird anhand der Modulbeschreibungen geprüft, inwieweit ausländische Module
inhaltlich zur Anerkennung geeignet sind.
Die im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen werden ggf. in das deutsche Notensystem bzw.
ECTS-Leistungspunktesystem umgerechnet.
Die Angabe dieser Prüfungsleistungen kann im Zeugnis auch mit fremdsprachigem Originaltitel
erfolgen.
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4.
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Bescheinigungen/Formulare
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4.1.
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BAFöG
Für den Nachweis über den erforderlichen Studienfortschritt zum BAFöG-Bezug müssen pro Semester
mindestens 15 LP nachgewiesen werden.
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4.2.
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Vorlesungsfreie Zeiten
Bescheinigung über vorlesungsfreie Zeiten können unter
pav-e@ostfalia.de angefordert werden.
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4.3.
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Anmeldung zu Wahlpflichtfächern
Um sich für Wahlpflichtfächer anzumelden, muss das entsprechende Formular ausgefüllt an das
Studierenden-Service-Büro (SSB) weitergeleitet werden. Dieses ist zu finden unter:
https://www.ostfalia.de/cms/de/e/studium/pa/formalitaeten/
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4.4.
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Krankheitsbedingter
Rücktritt von Prüfungen:
Für einen krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt wird ein Attest von dem Arzt/der Ärztin
(z.B. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) oder eine Bescheinigung über einen positiven
Covid-PCR-Test benötigt. Attest bzw. PCR-Test sind zusammen mit dem unter:
RuecktrittPruefung.pdf
verlinkten Formular einzureichen, aus dem hervorgehen muss, für welche Prüfungen das Attest
eingesetzt werden soll.
Die Einreichung kann auch als Scan per Email erfolgen. Dazu ist ausschließlich die
Email-Adresse:
fakultaet-e@ostfalia.de zu nutzen.
Für Zusendungen per Post ist die folgende Anschrift zu verwenden:
Ostfalia
Dekanat Fakultät E
Salzdahlumer Straße 46
38302 Wolfenbüttel
Die Unterlagen können auch direkt in den Dekanatsbriefkasten neben der Tür des Raums A143 (1.
OG, Hauptgebäude) geworfen werden.
Der Prüfungsausschuss kann in besonderen Fällen (z. B. bei einer Krankmeldung zu einer
Wiederholungsprüfung FP2) ein amtsärztliches Attest einfordern. Wurden die Gründe anerkannt, so
gilt die Prüfungsleistung als nicht unternommen. Prüfungen können frühestens in der nächsten
Prüfungsphase nachgeholt werden.
Bis zur Verbuchung kann es eine Weile dauern (circa Ende der Semesterferien), da die Atteste
gesammelt eingetragen werden.
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5.
|
Fragen, für die das SSB zuständig ist
Email:
ssb-wf@ostfalia.de
Telefon: 05331 939-15020
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|
5.1.
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Notenübersicht
Beglaubigte Kopie der Notenübersicht
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5.2.
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Rückerstattungen von Semesterbeiträgen
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5.3.
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Umbuchungen/Zuordnungen/
Fehlbuchungen von Noten
Ansprechpartner für fehlerhafte Noten sind ausschließlich die Prüfenden. Die Umbuchung einer
Note in ein anderes Modul erfolgt in der Regel zum Abschluss des Studiums. Auf dem Anlagebogen zur
Abgabe der Bachelorarbeit wird endgültig zusammen mit dem SSB festgelegt, welche Noten für welches
Modul zählen sollen.
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5.4.
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Prüfungsanmeldungen
Wenn die
Anmeldung von Prüfungen und Laboren in der ePV nicht möglich ist, muss diese direkt
innerhalb der Anmeldefrist über das SSB per Email (ssb-wf@ostfalia.de) oder telefonisch (05331 939-15020)
erfolgen.
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5.5.
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Bachelorabschluss-Bescheinigung
Die Bescheinigung über das abgeschlossene Studiums ist das Zeugnis bzw. die
Bachelor-/Masterurkunde. Die Erstellung dauert ca. 2-4 Wochen. Unmittelbar nach dem Kolloquium kann
den Studierenden durch die Prüfenden eine Bescheinigung über den erfolgreichen Studienabschluss
ausgehändigt werden.
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6.
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Fragen, für die das Immatrikulationsbüro zuständig ist
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6.1.
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Einschreibungen
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6.2.
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Studiengangwechsel
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6.3.
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Exmatrikulation
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6.4.
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Studien bzw.
Langzeitstudiengebühren
Langzeitstudiengebühren (LZG) werden nach dem Ablauf der Regelstudiendauer plus 6 Semestern
fällig.
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7.
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Labore
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7.1.
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Labore und Prüfungen während des Praxissemesters
Während des Praxissemesters können sowohl Prüfungen, als auch Labore absolviert werden.
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7.2.
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Vertiefungsfächer einbringen
Sollten Vertiefungsfächer bereits mit den 7,5 LP erbracht sein, können zusätzliche geleistete
Labor- bzw. Prüfungsleistungen provisorisch als reines
Wahlfach mit 0 LP im SSB angemeldet werden.
Diese Prüfungsleistungen werden in einem sogenannten Überlaufkonto der ePV „zwischengeparkt“
.
Bei der Abgabe der Bachelorarbeit können diese Fächer dann getauscht werden.
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7.3.
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Tutorien/
Laborbetreuungen
Ansprechpartner für die Betreuung von Tutorien und Laboren als interdisziplinäres
Wahlpflichtfach im Masterstudiengang sind über folgende Email-Adresse erreichbar:
studentische-arbeit-e@ostfalia.de
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7.4.
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Laboranmeldungen
Labore müssen, genau wie Prüfungen, über die elektronische Prüfungsverwaltung (ePV) angemeldet
werden.
Welche Labore wann zu wählen sind, ist verfügbar unter:
https://www.ostfalia.de/cms/de/e/studium/pa/ordnungen
Nachträgliche Laboranmeldungen sind in Ausnahmefällen
möglich, sofern das Labor noch nicht begonnen hat und noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Eine
Entscheidung hierzu treffen die Laborverantwortlichen.
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7.5.
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Pflichtlabore
Hier handelt es sich um die Labore die absolviert werden müssen.
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7.6.
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Fragen zu Laboren
Bei Fragen zu Laboren oder Laborterminen sind die
Laborverantwortlichen die richtigen Ansprechpartner/innen.
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7.7.
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Laborwiederholungen
- Studierende haben für die Prüfungsleistung "Labor" zwei Versuche.
- Die Labor-Prüfungsleistung ist nur dann bestanden, wenn alle Einzellaborversuche bestanden
wurden.
- Bei Laborwiederholungen werden bereits bestandene Einzelversuche angerechnet.
- Studierende dürfen keinen bereits bestandenen Laborversuch wiederholen – auch nicht zur
Notenverbesserung.
- Sofern nur ein einzelner Laborversuch nicht bestanden wurde, besteht die Möglichkeit, diesen
Versuch noch im gleichen Semester zu wiederholen. Näheres regelt die Rahmenlaborordnung
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|
8.
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Notenverbuchungen
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8.1.
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Falsche Notenverbuchungen
Sollte es zu Fehlern bei den verbuchten Noten gekommen sein, so sollten diese so schnell wie
möglich mit dem/der Prüfer/in bzw. mit dem SSB geklärt werden.
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8.2.
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Notenverbuchungen
Notenverbuchungen werden im Allg. durch die Prüfenden veranlasst.
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8.3.
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Prüfung ohne Anmeldung
Prüfungsleistungen werden weder bewertet, noch verbucht, sofern keine gültige
Prüfungsanmeldung vorliegt.. Bei semesterbegleitenden Prüfungen (z.B. Referate) können Prüfende aus
Kulanzgründen bestimmte erbrachte Leistungen im Folgesemester anerkennen/berücksichtigen. Dies
jedoch ist mit den entsprechenden Prüfenden zu klären.
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9.
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Prüfungen
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9.1.
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Anmeldung
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9.1.1.
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Prüfungen anmelden
Der Studienverlaufsplan ist im Wesentlichen als Empfehlung vorgesehen. Die Reihenfolge, in
der man Prüfungen anmelden kann, ist in weiten Grenzen beliebig.
Für einige wenige Prüfungen gelten jedoch Zugangsvoraussetzungen. Diese können der
Studienordnung entnommen werden.
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9.1.2.
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Wahl von Prüfenden
Bei gleichen Prüfungen mit unterschiedlichen Prüfenden ist diese Wahl nicht möglich, da eine
feste Zuordnung der Studiengänge gilt (vgl. Prüfungsplan).
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9.1.3.
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Wahlfächer anmelden
Sofern Wahlfächer nicht über die ePV anmeldbar sind, muss dies direkt beim SSB mit dem
dazugehörigen Anmeldeformular erfolgen, welches unter folgendem Link zu finden ist:
https://www.ostfalia.de/cms/de/e/studium/pa/formalitaeten/
Das SSB akzeptiert aber auch formlose Emails, die innerhalb der Anmeldefrist an
ssb-wf@ostfalia.de gerichtet werden.
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9.1.4.
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Anmeldeprobleme bei Prüfungen
Bei Anmeldeproblemen zu den Prüfungen in der ePV ist das SSB innerhalb der Anmeldefrist zu
kontaktieren.
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9.1.5.
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Prüfungsplan
Sobald der Prüfungsplan fest ist, können lediglich Ausfälle der Prüfenden (z.B.
krankheitsbedingt) oder fehlende Prüfungsräume (z.B. aufgrund von Baumaßnahmen) noch zu Änderungen
führen. In der Änderungshistorie am Ende des Plans können Optimierungswünsche, die zur Verbesserung
des Plans geführt haben, nachvollzogen werden.
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9.1.6.
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Mehrzügige Prüfungen
Bei mehrzügigen Prüfungen, die am gleichen Tag zu zwei unterschiedlichen Terminen
stattfinden, werden die Studierenden, durch den Prüfungsausschuss, den Terminen anhand des
Studiengangs oder alphabetisch zugeordnet. Wenn es sich bei beiden Terminen um denselben/dieselbe
Prüfer/in handelt, können die Termine auch im Einzelfall getauscht werden.
Das
Prüfungsplanungsprogramm erkennt bei mehrzügigen Prüfungen
(eines/einer Prüfenden) automatisch Überschneidungen und plant die jeweils günstigere Kohorte,
sofern ausreichend Räume zur Verfügung stehen. Sollte der (unwahrscheinliche) Fall eintreten, dass
die Wunsch-Kohorte bereits voll ist, kann ausnahmsweise eine Abmeldung von einer der beiden
Prüfungen veranlasst werden.
In einer E-Mail wird den Studierenden ein, vom Prüfungsplan abweichender,
Kohortentausch, circa 2 Wochen nach Anmeldeschluss der Prüfungen,
bestätigt.
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9.1.7.
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Prüfungen: An- und Abmeldefrist
Die
An- und Abmeldungen zu Prüfungen sind immer nur während der freigeschalteten Fristen
möglich:
https://www.ostfalia.de/cms/de/e/studium/pa/termine/
Eine An-/Abmeldung nach der Frist ist nicht mehr möglich.
Die Beweislast für die Anmeldung zu Prüfungen liegt bei den Studierenden. Sollte
eine Prüfung also nicht angemeldet sein und die Frist ist bereits abgelaufen, dann müsste durch die
Studierenden ein
Anmeldebeleg der ePV vorgelegt werden. Bei technischen Problemen (innerhalb der Frist) ist
das SSB zu kontaktieren.
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9.1.8.
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Anerkannte Prüfungen erneut anmelden
Sollten Prüfungen aus einem vorangegangenen Studiengang, die bereits anerkannt sind, erneut
angemeldet werden, gilt das Ergebnis der Ostfalia, auch im Fall einer Verschlechterung.
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9.1.9.
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Prüfungen während des Praxissemesters
Während des Praxissemesters können Labore und Prüfungen belegt werden, sofern diese
Vorgehensweise durch das Ausbildungsunternehmen mitgetragen wird.
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9.2.
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Klausureinsicht
Lediglich innerhalb der offiziellen Klausureinsicht besteht auch ein Anspruch darauf.
Nachträgliche Einsichten sind mit den Prüfenden zu
vereinbaren, insofern diese dazu bereit sind. Die Klausureinsicht ist keine Pflichtveranstaltung.
Sie dient dazu, dass sich die Studierenden von der ordnungsgemäßen Bewertung der Klausur selbst
überzeugen bzw. aus ihren Fehlern lernen können. Die Noten finden sich ohnehin vor der Einsicht in
der elektronischen Prüfungsverwaltung (ePV).
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|
9.3.
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Freiversuche
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9.3.1.
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Freiversuche bei Regelstudienzeitänderung
Die
Änderung der Regelstudienzeit (Corona) hat keine Auswirkung auf die Freiversuche. Das 6.
(EITiP/WEITiP 8.) Fachsemester bleibt das späteste Semester für Freiversuche.
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9.3.2.
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Freiversuch
Ein
Praxissemester wirkt aufschiebend. Es zählen also nur die „Theoriesemester“. Die ePV erkennt
dies allerdings nicht immer, sodass der Prüfungszähler evtl. händisch durch das SSB angepasst
werden muss.
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9.3.3.
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Verbesserungsversuch
Für die Verbesserung eines Freiversuchs müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
o Der Verbesserungsversuch liegt zum nächstmöglichen Termin nach dem Freiversuch.
Maßgeblich ist hierbei der Lehrveranstaltungsplan, welcher unter folgendem Link zu finden
ist: (https://www.ostfalia.de/cms/de/e/studium/pa/plaene/)
o Die Anmeldung zu dieser Verbesserung muss durch die/den Studierende/n selbst
vorgenommen werden.
o Der/Die Studierende ist noch immatrikuliert, hat also das Kolloquium noch nicht
absolviert.
Bei einem Verbesserungsversuch kann man sich nicht verschlechtern.
Bei Laboren gibt es keine Verbesserungsversuche.
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9.4.
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Rücktritte
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9.4.1.
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Rücktritt mit dem Vermerk NE
EPV-Abkürzung NE: Diese Abkürzung steht für „Nicht erschienen“.
Dies wird auch bei Rücktritt wegen Krankheit eingetragen, da die Prüfenden nichts von den
Krankmeldungen wissen können.
Erst im Nachhinein wird der Vermerk „NE“ in der ePV, durch das SSB, in ein „Rücktritt mit
Attest“ („AT“) umgewandelt. Dies erfolgt typischerweise erst einige Wochen nach dem Ende des
Prüfungszeitraums.
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9.5.
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Wahl- und Wahlpflichtprüfungen
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9.5.1.
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Leistungen im Ausland
Auslandsexkursionen können in das Modul BH-EI als interdisziplinäres WPF (2,5 LP)
eingebracht werden, wenn eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme vorlegt werden kann, in
der auch ein Umfang von mindestens 2,5 LP bescheinigt wird.
In diesem Fall wird die Leistung im Allg. ohne Note verbucht, sofern keine Note bescheinigt
wurde.
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9.5.2.
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Interdisziplinäres Wahlpflichtfach
Als interdisziplinäres Wahlpflichtfach kann jedes Fach der Ostfalia anerkannt werden,
welches die erforderlichen Leistungspunkte (LP) umfasst, mit einer Prüfung inkl. Note abgeschlossen
wird und sich fachlich nicht bereits mit anderen belegten Fächern überschneidet.
Die Note und die Anzahl der LP müssen durch den/die Prüfer/in bescheinigt werden.
Wird ein Wahlpflichtfach interdisziplinär an einer anderen Fakultät absolviert und werden
von der anderen Fakultät 0,5 LP weniger als erforderlich für dieses Fach ausgewiesen, so kann der
Prüfungsausschuss dieses Fach dennoch anerkennen, sofern es keine inhaltlichen Überscheidungen zu
bereits absolvierten Modulen gibt.
Es ist außerdem möglich, absolvierte
Tutorien oder
Laborbetreuungen in den Bachelorstudiengängen der Fakultät
Elektrotechnik mit 2,5 LP als Interdisziplinäres Wahlpflichtfach anrechnen zu lassen. Das Formular
dafür ist zu finden unter:
https://www.ostfalia.de/cms/de/e/studium/pa/formalitaeten/
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9.5.3.
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Fremdsprachen des Sprachenzentrums
Jede belegte Fremdsprache des Sprachenzentrums der Ostfalia kann als
„Technische Fremdsprache“ in die Bachelor-Module SQ und EI
eingebracht werden.
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9.5.4.
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Prüfungsleistungen anderer Fakultäten
Diese werden als "Interdisziplinäre Prüfungsleistungen" bezeichnet.
Grundsätzlich kann an jeder Prüfung der Ostfalia teilgenommen werden, sofern der/die
Prüfende damit einverstanden ist. Dies sollte zu Beginn der Lehrveranstaltung erfragt werden.
Nach der Prüfung müsste der/die Prüfende die Prüfungsleistung auf einem Formular der
Fakultät E (Bescheinigung "Wahlfach") bescheinigen (s.u.). In diesem Fall spricht man von
"Wahlfächern" in Abgrenzung zu "Wahlpflichtfächern".
Am Ende des Studiums kann für alle Wahl-Prüfungsleistungen eine separate Bescheinigung durch
das SSB ausgestellt werden.
Formulare zur Anmeldung und die Bescheinigung von Wahl- und Wahlpflichtprüfungen sind zu
finden unter:
https://www.ostfalia.de/cms/de/e/studium/pa/formalitaeten/
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9.5.5.
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Englische Sprachangebote auf Bachelorniveau
Das Sprachenzentrum stuft englische Sprachangebote als Bachelorniveau ein.
Englische Sprachkurse können nicht in den Masterstudiengang
eingebracht werden.
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9.5.6.
|
Modulnotenberechnung
Grundsätze zur
Berechnung von Modulnoten bei Wahlpflichtmodulen:
o Es können nicht mehr Prüfungsleistungen in ein Wahlpflichtmodul eingebracht werden als
notwendig sind. Falls mehr Prüfungen belegt wurden, muss eine Teilmenge auswählt werden.
Dies erfolgt erst bei der Abgabe der Bachelorarbeit.
o Die Modulnote wird immer anhand der durch die Leistungspunkte gewichteten
Einzelleistungen berechnet, auch wenn die Summe der Leistungspunkte der Einzelleistungen den
Modulumfang überschreitet.
o Die nach dem obigen Prinzip berechnete Modulnote geht nur mit dem in der PO angegebenen
Modulumfang in die Endnote ein.
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9.5.7.
|
Interdisziplinäre Prüfungen endgültig nicht
bestanden
Endgültig nicht bestandene interdisziplinäre Prüfungsleistungen oder
Wahlprüfungsleistungen können durch andere Prüfungsleistungen ersetzt werden.
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9.5.8.
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Freiwillige Prüfung / zusätzlich belegte Prüfung
Prüfungsleistungen, die übergangsweise oder dauerhaft nicht einem Modul zugeordnet werden
können, werden auf ein sogenanntes
Überlaufkonto gebucht, z.B. wenn das entsprechende Modul schon „voll“
ist. Im Rahmen der Abgabe der Bachelorarbeit, kann dann (auf dem Anlagebogen) entschieden werden,
wie die Aufteilung der
Wahlpflichtfächer sein soll.
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9.5.9.
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Anerkennung externer Prüfungsleistungen
Beim Hochschulwechsel oder beim Wechsel des Studiengangs innerhalb der Hochschule können
bereits erbrachte Prüfungsleistungen anerkannt werden. Grundlage der Anerkennung sind die
Modulbeschreibungen des abgebrochenen Studiengangs. Maßgeblich für die Anerkennung sind der Inhalt
und der Umfang (Leistungspunkte) der in Frage kommenden Module.
Prüfungsleistungen können auch ohne Note anerkannt werden, wenn keine Note im alten Studiengang
vergeben wurde (nur „bestandene“ Leistungen).
Die Anzahl der insgesamt anerkannten Leistungspunkte darf die Anzahl mitgebrachten
Leistungspunkte nicht übersteigen.
Diese Regelungen gelten auch für den Studiengangswechsel oder den Wechsel der Prüfungsordnung
(PO) innerhalb der Fakultät Elektrotechnik. Für den Wechsel der PO wurden durch den Fakultätsrat
explizite Regeln zur Leistungsanerkennung beschlossen. Anders als beim Wechsel der PO beginnen die
Prüfungszähler bei einem Studiengangswechsel wieder bei null.
Was während der Bewerbungsphase zu beachten ist:
Studieninteressierte sollten sich unbedingt auf ein
höheres Semester bewerben, wenn davon auszugehen ist, dass mehr als 15 Leistungspunkte
(entspricht einem halben Semester) anerkannt werden können. Durch die Bewerbung auf ein höheres
Semester werden Teile der Bewerbungsunterlagen durch das Immatrikulationsbüro automatisch an den
Prüfungsausschuss zum Zwecke der Einstufung in ein höheres Semester weitergeleitet. Auf diese Weise
kann die Leistungsanerkennung schon vor der Immatrikulation vorbereitet werden.
Achtung : Bewerbungen auf das
erste Semester haben zur Folge, dass nur Leistungen im Umfang
von einem halben Semester anerkannt werden können.
Dies ist fast nie gewollt!
Vorabanfragen vor der eigentlichen Immatrikulation bzgl. des Umfangs möglicher
Leistungsanerkennungen können nicht bearbeitet werden.
|
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Was nach der Immatrikulation zu beachten ist:
Studierende stellen erst nach(!) der Immatrikulation einen Antrag auf Anerkennung von externen
Prüfungsleistungen. Die Anerkennung erfolgt nicht automatisch. Bei der Antragstellung sind die
relevanten Modulbeschreibungen beizulegen. Der Antrag kann formlos per Email (pav-e@ostfalia.de) an den Prüfungsausschuss gerichtet
werden.
Wenn an einer Prüfung des neuen Studiengangs teilgenommen wurde, kann im Nachhinein keine
Anerkennung einer alten Prüfungsleistung für dieses Fach erfolgen!
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9.6.
|
Wiederholung/Verbesserung
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9.6.1.
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Zwangsanmeldungen zu Prüfungen
Es gibt keine Zwangsanmeldungen, auch nicht beim letzten Versuch. Wer sich nicht zu einer
Prüfung anmeldet, darf nicht und muss nicht an dieser Prüfung teilnehmen.
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9.6.2.
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Nicht bestandene Freiversuche
Der Wiederholungszeitraum bei nicht bestandenen Prüfungen kann frei gewählt werden.
Verbesserungsversuche hingegen müssen zum nächstmöglichen Prüfungszeitpunkt (unabhängig davon, wer
die Prüfung anbietet) absolviert werden. Maßgeblich ist hierbei der Lehrveranstaltungsplan, welcher
unter folgendem Link zu finden ist: (https://www.ostfalia.de/cms/de/e/studium/pa/plaene/).
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9.6.3.
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Anspruch auf eine Prüfung
Studierende haben keinen Anspruch auf eine Prüfung, wenn diese laut Lehrveranstaltungsplan
nicht vorgesehen ist. Es ist jedoch möglich, dass Prüfende über das geplante Prüfungsangebot hinaus
Prüfungen individuell anbieten, um Härtefälle abzumildern („Zusatzprüfungen“).
Die Zusatzprüfungen müssen dann aber im regulären Prüfungszeitraum liegen und die
Studierenden müssen sich über das SSB für diese Prüfung anmelden.
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9.6.4.
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Ergänzungsprüfung
Eine Ergänzungsprüfung ist eine mündliche Prüfung, die nur nach einem nicht-bestandenen
Letztversuch einer Klausur angeboten wird. Betroffene Studierende müssen sich selbst bei dem/der
Prüfenden während der Klausureinsicht zu einer Ergänzungsprüfung anmelden.
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10.
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Wechsel der Studien- oder Vertiefungsrichtung
|
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10.1.
|
Notenübertragung beim Wechsel des Studiengangs
Beim Wechsel des Studiengangs muss die Notenübertragung beantragt werden, da dies nicht
automatisch geschieht. Genau genommen handelt es sich hierbei um eine Anerkennung von
Prüfungsleistungen (Siehe:
Anerkennung externer Prüfungsleistungen).
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10.2.
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Unterbrechung des Studiums
Wer im Studium eine Pause eingelegen möchte, kann dies tun, muss aber Folgendes beachten:
- die Studienbeiträge werden weiter entrichtet und es erfolgt eine regelmäßige Rückmeldung
- in begründeten Fällen kann ein Urlaubssemester eingelegt werden
- bei einer Exmatrikulation sollte beachtet werden, dass bei erneuter Immatrikulation eine andere
Prüfungsordnung gelten kann.
Wenn dem so ist, kommen die Anerkennungsregeln zum Tragen, bei denen es vorkommen kann, das
bestimmte Prüfungen nachgeholt werden müssen.
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|
11.
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Prüfungs-/Studienordnung
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11.1.
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Prüfungsordnung
Es gilt immer die entsprechende Prüfungsordnung, welche vor Studienbeginn als letzte in
Kraft getreten ist.
Bsp.: Studienbeginn EIT im WS 2019 - Es wird die Prüfungs-/Studienordnung für die
Bachelorstudiengänge ab dem WS 2013/2014 EIT/EITiP angewandt.
Die Studierenden sollte die für sie gültige Prüfungs- und Studienordnung kennen!
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12.
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Studentische Arbeiten
|
|
12.1.
|
Allgemein
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12.1.1
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Abschlussarbeit
Änderungen des Titels der Abschlussarbeit sind nur in engen Grenzen möglich z.B. bei
Rechtschreibfehlern oder bei Wortumstellungen.
Eine inhaltliche Änderung darf auf keinem Fall erfolgen.
„Mit der Zulassung wird der Titel der Arbeit verbindlich festgelegt und muss so auf dem
Deckblatt erscheinen.“
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12.2.
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Bachelorarbeit
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12.2.1.
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Zulassung zur Bachelorarbeit
Sobald alle Prüfungsleistungen in der ePV verbucht sind, kann der/die Studierende einen
Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit stellen. Der maximale Zeitraum zwischem dem Ende des
Praxisprojekts und dem Beginn der Bachelorarbeit ist durch die Prüfungsordnung nicht festgelegt.
Sofern die Zulassungsregeln in der Prüfungsordnung erfüllt sind, wird der/die Antragsteller/in per
Email darüber informiert, dass er/sie zur Bachelorarbeit zugelassen ist. Gleichzeitig wird ihm/ihr
die Abgabefrist mitgeteilt. Die Zulassung wird rückwirkend so erteilt, dass der Eingang des
Zulassungsantrags der erste Bearbeitungstag der Bachelorarbeit ist. In der Regel dauert dies circa
1 Woche (kann sich aber durch Urlaubszeiten, Krankheiten, etc. verzögern), da mehrere Abteilungen
der Ostfalia an diesem Vorgang beteiligt sind. Hierdurch entstehen den Studierenden keine
Nachteile durch die Bearbeitungszeit, da sie sofort (unter Vorbehalt) mit der
Bachelorarbeit beginnen können.
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12.2.2.
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Studentische Arbeit -Thema
Das
Thema einer studentischen Arbeit wird individuell mit einem/einer Professor/in der Fakultät
E vorab(!) mündlich vereinbart. Es gibt hierbei keinen formalen Zulassungsantrag. Inhaltlich gibt
es keine Vorgaben seitens der Prüfungs- oder Studienordnung.
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12.2.3.
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Prüfende von Praxisprojekt und Bachelorarbeit
Dies können zwei verschiedene Personen sein. Sinnvollerweise sucht man sich aber eine/n
Professor/in, der/die bereit ist, gleich beide Arbeiten zu betreuen.
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12.2.4.
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Kolloquium - Anmeldung
Die Voraussetzung für die
Zulassung zum Kolloquium ist der Nachweis aller anderen Prüfungsleistungen (siehe
Prüfungsordnung).
Die Abschlussarbeit ist unabhängig davon unbedingt innerhalb der Abgabefrist (elektronisch)
einzureichen. Die
Zulassung zum Kolloquium wird erst erteilt, wenn alle
ausstehenden Prüfungsleistungen nachgewiesen sind.
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12.2.5
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Abschlussarbeit-Abgabetermin
Es ist nicht möglich die Abschlussarbeit vor dem frühesten Abgabetermin einzureichen. Sie
muss in dem vorgegebenen Abgabezeitraum eingereicht werden, der per Email im Rahmen der Zulassung
mitgeteilt wurde.
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12.2.6.
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Bachelorarbeit: Praxisprojekt noch nicht erbracht
Da das Praxisprojekt 10 LP umfasst und für die Bachelorarbeit nicht mehr als 8 LP offen sein
dürfen, kann das
Praxisprojekt nicht parallel zur Bachelorarbeit absolviert
werden. Der maximale Zeitraum zwischen dem Ende des Praxisprojekts und dem Beginn der
Bachelorarbeit ist durch die Prüfungsordnung nicht festgelegt.
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12.2.7.
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Bachelorarbeit als Werkstudent
Die Bachelorarbeit kann auch im Rahmen einer Tätigkeit als
Werkstudent angefertigt werden.
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12.2.8.
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Abschluss des/der Zweitprüfenden
Der/die Zweitprüfende muss mind. über den Abschluss Bachelor- oder Dipl.-Ing. (FH)
verfügen.
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12.2.9.
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Bachelorarbeit: fehlende Prüfungsleistungen
Die Bachelorarbeit bleibt gültig, wenn noch fehlenden Prüfungsleistungen nicht bestanden
werden. Das Kolloquium würde sich dann jedoch nach hinten verschieben.
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12.2.10.
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Urlaub
Urlaubszeiten (auch in Dualen Ausbildungsbetrieben) beeinflussen nicht die Bearbeitungszeit
von Abschlussarbeiten.
Urlaub, Wochenenden, Feiertage und Ähnliches zählen voll zu den Bearbeitungszeiten dazu.
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12.2.11.
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Einreichung von studentischen Arbeiten
Studentische Arbeiten müssen über das Ostfalia-Portal als
PDF elektronisch eingereicht werden.
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12.2.12.
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Kolloquium: Freigabe
Anhand des Anlagebogens zur Abgabe der Abschlussarbeit wird geprüft, ob die Abschlussarbeit
über das Ostfalia-Portal hochgeladen wurde.
Der Anlagebogen muss handschriftlich von dem/der Prüfenden und vom SSB unterschrieben und
getrennt von der Abschlussarbeit direkt im Dekanat eingereicht werden. Dies kann in Papierform oder
als Scan per Email erfolgen. Ist alles in Ordnung, wird die
Freigabe zum Kolloquium per Email erteilt. Zwischen diesen beiden Vorgängen kann bis zu
einer Woche liegen.
Solange noch Prüfungsleistungen offen sind, wird keine Freigabe zum Kolloquium erteilt. Ein
Termin darf auch ohne Freigabe vereinbart werden, das Kolloquium darf jedoch nicht ohne die
Freigabe stattfinden.
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12.3.
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Masterarbeit
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12.3.1.
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Externe Masterarbeit
Die
Masterarbeit extern anfertigen: Zur Beantragung ist die zweite Seite des Formulars „Antrag
auf Zulassung zur Masterarbeit“ auszufüllen. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen (Siehe Formular)
möglich.
Das Formular ist unter folgendem Link zu finden:
https://www.ostfalia.de/cms/de/e/studium/pa/formalitaeten/
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12.4.
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Praxisprojekt
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12.4.1.
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Dokumentation des Praxisprojekts
Das Praxisprojekt mit >konkretem Thema<, soll auf 2-10 Seiten separat von der
Bachelorarbeit dokumentiert werden.
Für längere Zeiten im Unternehmen werden trotzdem die 10 geforderten Wochen als
Praxisprojekt anerkannt.
Die Einreichung des Berichts kann elektronisch über das Ostfalia-Portal oder direkt bei
der/dem Prüfenden erfolgen.
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12.4.2.
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Ausland: Praxisprojekt absolvieren
Es gibt auch die Möglichkeit, das
Praxisprojekt im Ausland zu absolvieren.
Die Voraussetzung hierzu ist, dass im Vorfeld(!) ein/e Prüfer/in der Fakultät E gefunden
wurde, welche/r dazu bereit ist.
Des Weiteren ist es möglich die
Bachelorarbeit im Ausland zu absolvieren.
Das Kolloquium kann dabei dann auch online erfolgen.
Grundsätzlich kann man alle studentischen Arbeiten im Ausland absolvieren. Interessierte
Studierende setzen sich hierzu bitte mit dem/der Auslandsbeauftragten in Verbindung.
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12.4.3.
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Praxisprojekt: Ablauf
Das Praxisprojekt muss, auch bei Dual-Studierenden, von dem/der hochschulseitigen Prüfenden
als bestanden anerkannt werden. Die Bestätigung des Unternehmens allein reicht nicht aus.
Vor(!) dem
Beginn des Praxisprojekts muss das Thema mit eine(m)/(r)
Professor/in der Fakultät abgestimmt werden.
Eine weitere Voraussetzung zum Start des Praxisprojekts ist ein abgeschlossenes
Grundstudium.
Die „Anmeldung“ erfolgt erst bei Abgabe des Bewertungsformulars, welches zu finden ist
unter:
https://www.ostfalia.de/cms/de/e/studium/pa/formalitaeten/
Der Ablauf im Einzelnen:
- Thema mit der (internen/externen) Praxisstelle abstimmen
- Prüfer/in der Fakultät E suchen und Thema (mdl.) vereinbaren
- Praxisprojekt beginnen
- 10-wöchige Tätigkeit (Vollzeit) durch die Praxisstelle bescheinigen lassen. (Formular Siehe
Link oben)
- Formular von dem/der Prüfenden bescheinigen lassen und im Dekanat einreichen (in Papierform
oder per Email (fakultaet-e@ostfalia.de))
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12.4.4.
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Aufteilung des Praxisprojekts
Es ist möglich das
Praxisprojekt in 2 Teilen abzuleisten, wobei jeder Teil mind. 4
Wochen umfassen muss.
Es dürfen auf keinen Fall Urlaubstage eingeschoben werden (gesetzliche Feiertage zählen
nicht dazu), ohne das Ende des Praxisprojekts nach hinten zu schieben, da sich dadurch der
tatsächliche Stundenumfang reduzieren würde.
Für die Wochenstundenzahl gilt die innerbetrieblich festgelegte Stundenzahl für eine
Vollzeitstelle.
Der vertragliche Status im Unternehmen ist unerheblich, solange das Unternehmen eine
10-wöchige Arbeit (in Vollzeit) bescheinigt.
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12.4.5.
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Bachelorarbeit und Praxisprojekt kombinieren
Die
Kombination von Bachelorarbeit und Praxisprojekt (vorgelagerte Einarbeitungsphase für die
Bachelorarbeit) bedeutet, dass die Themen beider Arbeiten eng verwandt sind und im Allg. für beide
Arbeiten der/die gleiche (Erst-)Prüfende zuständig ist.
Die Titel müssen sich jedoch unterscheiden.
Weiterhin ist es üblich, dass bei kombinierten Arbeiten der/die Betreuer/in des
Praxisprojekts, während der Bachelorarbeit die Rolle des/der Zweitprüfenden übernimmt.
Voraussetzung für Zweitprüfende in den Unternehmen ist ein akademischer Grad, der mindestens
auf Bachelor-Niveau ist.
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12.5.
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Studienarbeit
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12.5.1.
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Voraussetzung zur Abgabe der Studienarbeit
Es gibt keine zeitlichen Randbedingungen zur
Anmeldung und Abgabe der Studienarbeit.
Bei der Abgabe der Studienarbeit müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein (vgl.
Prüfungsordnung).
Die Abgabe der Studienarbeit erfolgt spätestens nach der Abgabe des Bewertungsbogens über
das Ostfalia Portal.
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12.5.2.
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Sperrvermerk/Geheimhaltung
Eine
Geheimhaltungserklärung muss vor Beginn einer Arbeit mit dem/der Erstprüfenden abgeklärt
werden. Der Prozess wird durch die/den Studierende/n über Frau Perlik (s.perlik@ostfalia.de)
eingeleitet, wenn der/die Erstprüfende damit einverstanden ist.
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12.5.3.
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Externe Studienarbeit
Um eine Studienarbeit extern in einem Unternehmen (oder auch in einer anderen
Hochschule/Universität) anfertigen zu können, wird zunächst die Aufgabenstellung der externen
Einrichtung benötigt.
Dann muss ein/e Professor/in gesucht werden, der/die diese Arbeit betreut. Dazu kann die
E-Mail-Adresse
studentische-arbeit-e@ostfalia.de genutzt
werden, mit der alle potentiellen Prüfenden für die studentische Arbeit erreicht werden.
Der/Die externe Betreuende hätte bei der Bewertung nur eine beratende Stimme.
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12.6.
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Teamprojekt
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12.6.1.
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Teamprojekt: Form und Umfang
Der Umfang und die Form des Teamprojekts sind mit dem/der betreuenden Professor/in
abzusprechen.
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12.6.2.
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Teamprojekt: Bearbeitungszeitraum
Das Teamprojekt ist zwar zeitlich nicht begrenzt, von dem/der Betreuenden wird jedoch ein
Bearbeitungszeitraum vorgegeben. Der Bearbeitungszeitraum hängt u.a. davon ab, mit welchem
wöchentlichen Zeitaufwand an dem Teamprojekt gearbeitet wird. Teamprojekte werden oft parallel zu
den Vorlesungen bearbeitet.
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12.6.3.
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Teamprojekt: Anmeldung
Die
Anmeldung des Teamprojekts erfolgt erst nach dem gehaltenen Vortrag und der Notenvergabe
anhand eines Bewertungsformulars. Dafür wird das vollständig ausgefüllte Formular im Dekanat
eingereicht. Dort wird dann überprüft, ob die Arbeit im Portal hochgeladen ist. Anschließend wird
das Formular an das SSB weitergeleitet.
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12.6.4.
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Teamprojekt an einer anderen Fakultät
Teamprojekte müssen aus 3 bis 5 Teilnehmenden bestehen.
Für ein Teamprojekt an einer anderen Fakultät werden zwei Prüfende benötigt: Jeweils eine/n
Prüfende/n aus jeder der beiden Fakultäten.
Außerdem muss das Teamprojekt der anderen Fakultät mindestens 3 LP umfassen.
Interessierte Studierende setzen sich bitte vor(!) der Aufnahme mit dem Prüfungsausschuss in
Verbindung.
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13.
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Übergangsregelungen
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13.1.
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Übergangsregelungen
Die im Internet aufgeführten Tabellen geben an, welche der Fachprüfungen aus den einzelnen
Studiengängen ersatzweise belegt werden müssen, wenn die Prüfungen gemäß der alten PO nicht mehr
angeboten werden.
Diese Tabellen sind zu finden unter:
https://www.ostfalia.de/cms/de/e/studium/pa/hinweise_beschluesse/
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14.
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Zeugnis
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14.1.
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Zeugnis: Erstellung
Die
Erstellung des Zeugnisses dauert i.d.R. circa 2 Wochen. Dies kann sich jedoch z.B. durch
Urlaubzeiten, Feiertage, usw. verzögern. An der Erstellung der Zeugnisse sind mehrere Abteilungen
der Hochschule beteiligt.
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14.2.
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Zeugnis beinhaltet Fehler
Wird ein
Fehler im Zeugnis entdeckt, sollte der/die Studierende dies umgehend dem
Studierenden-Service-Büro (SSB) melden und um ein korrigiertes Zeugnis bitten.
Das korrigierte Zeugnis wird ihm/ihr dann im Austausch mit dem alten Zeugnis
ausgehändigt.
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15.
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Zugangsbedingungen Hauptstudium
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15.1.
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Studienrichtungswahl
Die
Wahl der Studienrichtung muss vor der Zulassung zur ersten Prüfung des Hauptstudiums
erfolgen. Ansonsten ist die Prüfungsanmeldung über die elektronische Prüfungsverwaltung (ePV) nicht
möglich. Die Abgabe des entsprechenden Formulars ist demzufolge vor der Anmeldung zur ersten
Prüfung des Hauptstudiums erforderlich. Das Formular ist zu finden unter:
https://www.ostfalia.de/cms/de/e/studium/pa/formalitaeten/
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15.2.
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Hauptstudium: Zulassung
Grundsätzlich besteht für die
Zulassung zum Hauptstudium nur die Anforderung nach 40 LP im Grundstudium für die
Studiengänge EIT und EITiP. Es gibt jedoch einige wenige Prüfungsleistungen, die zusätzlich eine
Zugangsklausur erfordern.
Um diese in Erfahrung zu bringen, muss die Studienordnung nach dem Schlüsselwort „
Zugangsbedingungen“ durchsucht werden
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