Anmeldefrist für Prüfungen hat begonnen!

  • 04.04.24 13:12
  • Prüfungsausschuss

Anmeldefrist für Prüfungen hat begonnen!

  • Wer sich nicht bis 16.05.2024, 23:59:59 Uhr zu einer Prüfungsleistung (über ePV/SSB) anmeldet, kann an dieser Prüfung nicht teilnehmen.
  • Wer sich nicht bis 30.05.2024, 23:59:59 Uhr von einer angemeldeten Prüfung (über ePV/SSB) abmeldet hat, kann von dieser Prüfung nur mit einem ärztlichen Attest zurücktreten.
  • Achtung : Es werden keine Ausnahmegründe anerkannt, unabhängig davon, welche Konsequenzen eine vergessene Anmeldung/Abmeldung im Einzelfall nach sich zieht.
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