Wer sich nicht bis
16.05.2024, 23:59:59 Uhr zu einer Prüfungsleistung (über ePV/SSB) anmeldet, kann
an dieser Prüfung nicht teilnehmen.
Wer sich nicht bis
30.05.2024, 23:59:59 Uhr von einer angemeldeten Prüfung (über ePV/SSB) abmeldet
hat, kann von dieser Prüfung nur mit einem ärztlichen Attest zurücktreten.
Achtung: Es werden keine Ausnahmegründe anerkannt, unabhängig davon, welche Konsequenzen eine
vergessene Anmeldung/Abmeldung im Einzelfall nach sich zieht.