Abmeldungen / Krankmeldungen / Nachprüfungen

  • Eine Abmeldung von der Prüfung ist bis 31.12.2022 möglich (es sei denn Sie sind zur Wiederholung der Prüfung verpflichtet, z.B. PO 2013).
  • Verordnete Quarantäne wird nach Nachweis (elektronisch an PAV zugesandt; pav-i@ostfalia.de) wie eine Krankmeldung behandelt.
  • Vorsorgliche Quarantäne bei positivem Ergebnis zählt (mit Nachweis) als Begründung für eine Krankmeldung, auch während der Wartezeit auf das darauf folgende PCR-Testergebnis.
  • Bei COVID-19-Verdacht besteht Betretungsverbot.
  • Auf Antrag an den Prüfer / die Prüferin und den PAV ist in diesen Fällen eine Nachprüfung möglich, dabei kann die Prüferin / der Prüfer die Prüfungsform festlegen.
  • Termingebundene Abgaben können zur Einhaltung der gesetzten Fristen an den Prüfungsausschuss als pdf-Datei per Email eingereicht werden. Die fristwahrende Abgabe der Abschlussarbeit kann in gebundener Form oder über das Portal des Rechenzentrums als elektronische Abgabe erfolgen: https://portal.ostfalia.de/arbeitsabgabe

Ablauf am Tag der Prüfung (Klausur)

  • Es wird empfohlen, eine medizinische Maske zu tragen.

Mündliche Prüfungen bzw. Kolloquien

  • Für Kolloquien, mündliche Prüfungen, Klausureinsichten stehen die Räume 006, 027, 129, 151, 201 zur Verfügung.
  • Kolloquien können auch per Videokonferenz stattfinden, wenn alle (Prüfer und Prüfling(e)) einverstanden sind.
  • Die mündlichen Prüfungen werden durch die Erstprüfer organisiert.
  • Das Hygienekonzept ist zu beachten.

Klausureinsichten

  • Der Termin zur allgemeinen Klausureinsicht ist der 20.01.2023 von 10:00 - 13:00 Uhr.
  • Mündliche Ergänzungsprüfungen sind rechtzeitig beim Prüfer zu beantragen.
  • Die Möglichkeit der Klausureinsicht und -besprechung in Präsenz ist vorrangig den Studierenden zu gewähren, die eine mündliche Ergänzungsprüfung absolvieren müssen. Bei der Klausureinsicht ist auf die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten.
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