Dekanat/Sprechzeiten
Aufgaben und Mitglieder
Das Dekanat leitet die Fakultät und ist in allen Angelegenheiten der Fakultät zuständig, sofern das NHG nichts anderes bestimmt. Das Dekanat besteht aus dem Dekan sowie dem Studiendekan. Der Fakultätsrat kann auf Vorschlag des Dekans beschließen, dass dem Dekanat weitere Mitglieder aus der Hochschullehrergruppe (z.B. als Prodekan) angehören.
Der Dekan sitzt dem Dekanat vor, vertritt die Fakultät innerhalb der Hochschule und legt die Richtlinien für das Dekanat fest. Er wirkt darauf hin, dass die Mitglieder und Angehörigen der Fakultät ihre Aufgaben erfüllen und ist Fachvorgesetzter der Mitglieder der Mitarbeitergruppe und der MTV-Gruppe (Gruppe der Mitarbeiter im technischen und Verwaltungsdienst), soweit er diese Funktion nicht für einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an andere Mitglieder der Fakultät delegiert. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder des Dekanats beträgt in der Regel drei Jahre.