Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
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AnsprechpartnerInnen
Dipl.-Ing. Thomas Hoffmann
Dipl.-Ing. Kornelia Pusch
Dipl.-Kffr. Birgit Rehbaum
Jessica Sölter M.A.
Gabriele Specht-Tänzler
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
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38440 Wolfsburg
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Sprechstunden: Bitte den Web-Seiten entnehmen
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Fakultät Fahrzeugtechnik
Schlosserstraße 8
38440 Wolfsburg
Praxissemesterbeauftragter
Prof. Dr. K.-T. Kaiser
Fakultät Fahrzeugtechnik
Tel.: +49 5361 8922 21540
Fax: +49 5361 8922 21004
E-Mail:
k-t.kaiser@ostfalia.de
Aufbau der Praxissemester für Fahrzeugtechnik, Fahrzeugmechatronik und -informatik, Online-Studiengang Fahrzeugtechnik/Fahrzeugsystemtechnik
Die Ingenieurstudiengänge der Fakultät Fahrzeugtechnik bestehen neben dem Theoriestudium von fünf Semestern aus einem Praxissemester und der Bachelorthesis mit Kolloquium. Das Praxissemester ist im Studium integriert, findet im 5. Semester statt und beläuft sich auf mindestens 18 Wochen.
Das Praxissemester beinhaltet ingenieurmäßige Tätigkeiten unter Anleitung. Hierbei sollte eine Studienarbeit angefertigt werden. Im 7. Semester soll in der Regel die Bachelorarbeit mit einer praxisbezogenen Themenstellung angefertigt werden.
Ziel des Praxissemesters ist es, eine enge Verbindung zwischen Studium und beruflicher Tätigkeit herzustellen. Das Praxissemester dient der Vertiefung des Praxisbezugs der Ingenieurausbildung. Studierende erhalten die Möglichkeit, Kenntnisse, Erfahrungen, Fertigkeiten und Fähigkeiten in beruflichen Aufgabengebieten und Tätigkeitsfeldern zu erwerben, die sie als Absolventinnen/Absolventen der Studiengänge erwarten.
Bei schwerpunktmäßigem Interesse für bestimmte Fachgebiete oder Themen bieten Praxissemester die Chance, das Wissen auf diesen Gebieten zu erweitern. Hier ist natürlich auch eine Umorientierung des Interesses denkbar. Kenntnisse und Fähigkeiten können an den Erfordernissen der Praxis gemessen werden, um daraus Schlussfolgerungen für die weitere Planung des Studiums zu ziehen. Weiterhin können aus den Praxissemestern neue Themen in die Hochschulausbildung eingebracht werden.
Das Praxissemester kann dazu beitragen, den späteren Berufseinstieg zu erleichtern. Eine große Rolle spielen in diesem Zusammenhang persönliche Kontakte, die während dieser Zeit geknüpft werden.
Über das rein Fachliche hinaus bieten die Praxissemester das Kennenlernen verschiedener Aspekte der Arbeit im späteren Berufsfeld: wirtschaftliche, soziale, kulturelle, ökologische, organisatorische, verwaltungstechnische, rechtliche und politische. Die Praxissemester fördern so die Entwicklung von beruflichem Selbstverständnis und beruflicher Identität.
Praxissemester können auch im europäischen und außereuropäischen Ausland absolviert werden. Neben sprachlicher und fachlicher Weiterbildung wirkt sich ein Auslandssemester positiv auf die persönliche Entwicklung aus. Aus diesen Gründen wird bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz ein Auslandsaufenthalt generell als Pluspunkt gewertet. Das International Student Office informiert Sie bei allen Fragen, die mit einem Auslandssemester in Zusammenhang stehen (Finanzierung, vorbereitende Sprachkurse etc.).
Das Praxissemester beginnt am 1. März oder am 1. September. Abweichungen bis zu einem Monat sind zulässig. Ein späterer Beginn ist möglich. Die Dauer des Praxissemesters umfasst den Zeitraum eines Verwaltungssemesters (26 Wochen). Die berufspraktische Tätigkeit muss mindestens 18 Wochen betragen (ohne Urlaub). Dabei ist von der üblichen betrieblichen Wochenarbeitszeit auszugehen.
Praxissemester dienen der Vorbereitung auf die spätere berufliche Tätigkeit. Das Praxissemester
sollte daher möglichst in Tätigkeitsbereichen durchgeführt werden, die der Ausbildungsrichtung
entsprechen oder als verwandte Fachgebiete anzusehen sind.
Das Praxissemester kann auch in Instituten oder Laboren der Hochschule durchgeführt werden,
wenn dort Aufgaben anfallen, die mit solchen in der Berufspraxis vergleichbar sind, oder wenn eine
äquivalente Mitwirkung an anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten gegeben ist.
Nachfolgend sind einzelne Stationen zusammengestellt, die in Verbindung mit dem Ablauf eines Praxissemesters wichtig sind:
Der Erfolg der Praxissemester hängt eng mit der Auswahl der Praxisstelle zusammen. Es sollte sehr genau überlegt werden, welche praxisbezogenen Lerninteressen bestehen oder vertieft werden sollen und welches Spektrum davon in der jeweiligen Praxisstelle abgedeckt werden kann. Je klarer und präziser diese Interessen formuliert werden, umso einfacher wird es sein, eine geeignete Praxisstelle zu finden.
Mögliche Kriterien bei der Wahl des Praxisplatzes können sein:
Jede/r Studierende ist verpflichtet, sich selbst um eine geeignete Praxisstelle zu bemühen. Der Career Service, der/die Praxissemesterbeauftragte und die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sind bei der Suche nach einem geeigneten Praxisplatz behilflich.
Die Studentin/Der Student verhandelt selbständig mit der Praxisstelle. Den Vertragsverhandlungen geht in der Regel eine schriftliche Bewerbung voraus. Diese sollte wie eine Bewerbung um einen regulären Arbeitsplatz verfasst und um eine Schilderung der im Studium erworbenen Qualifikationen ergänzt werden. Der Career Service hilft Ihnen gerne dabei weiter. Hierfür bieten wir Beratungstermine und Schlüsselqualifikationsseminare an.
Vor Aufnahme der praktischen Tätigkeit muss das Praxissemester angemeldet werden. Diese Anmeldung wird im Studierenden-Servicebüro (Standard) oder im Career Service (bei detaillierten Rückfragen) zu dessen Sprechzeiten in Wolfsburg abgegeben.
Nachdem Eingang der Anmeldung überprüft das SSB, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Termine
Die Anmeldung ist bis zum folgenden Termin einzureichen:
Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Angaben auf dem Anmeldeformular eintragen können, füllen Sie es soweit wie möglich aus (vorläufige Anmeldung). Reichen Sie die fehlenden Angaben spätestens zum Beginn Ihres Praxissemesters ein.
Dies sind nicht die Termine, an denen Sie anfangen müssen, sich um eine geeignete Praxisstelle zu kümmern. Sie sollten viel früher, im Einzelfall mehr als ein Jahr vor Antritt des Praxissemesters, mit der Stellenauswahl beginnen!
Die Studierenden werden zum Praxissemester zugelassen, wenn
Zum Praxissemester im 5. Fachsemester wird zugelassen wer lt. Prüfungsordnung Z2 erreicht, d.h.
100 Credits aus den Semestern 1 bis 4 erworben hat.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung zum Praxissemester beim
Prüfungsausschuss zu stellen.
Der Vertrag sollte in zweifacher Ausfertigung abgeschlossen werden, je eine Ausfertigung erhalten die Studierenden sowie die Praxisstelle, eine Kopie erhält das Studierenden-Servicebüro oder der Career Service. Der Praxisstelle ist der Rahmenausbildungsplan zusammen mit dem Vertrag auszuhändigen. Bei Bedarf finden Studierende Vertragsvordrucke der Hochschule auf den Web-Seiten des Career Service.
Betreuer/in seitens der Praxisstelle
Die Betreuung der Studierenden in der Praxisstelle sollte durch eine sachkundige Mitarbeiterin oder einen sachkundigen Mitarbeiter gewährleistet sein (§ 4 des Ausbildungsvertrags). Diese haben die Aufgabe, die Studierenden in ihr Arbeitsgebiet und ihre Aufgaben einzuweisen, sie zu beraten und ihren Lernprozess durch regelmäßige Anleitungsgespräche zu unterstützen.
Vergütung
Studierende im Praxissemester haben keinen Rechtsanspruch auf eine Vergütung. Durch zusätzliche
Unterkunft, Fahrtkosten etc. treten im Praxissemester u. U. erhebliche Mehraufwendungen auf.
Außerdem werden von den Studierenden Leistungen erwartet und erbracht. Es sollte daher in jedem
Fall über eine mögliche Vergütung gesprochen werden.
Bei einer Förderung nach dem BAföG kommt diese Vergütung bei Übersteigen von gewissen Grenzen
zur Anrechnung. Nähere Informationen erhalten Sie beim BAföG-Amt.
Urlaub und Krankheit
Studierende im Praxissemester haben keinen Anspruch auf Urlaub. Die Praxisstelle kann jedoch nach dem Bundesurlaubsgesetz Urlaub gewähren und auch Urlaubsgeld zahlen. Die Beschäftigungsdauer muss dann entsprechend verlängert werden. Dies gilt auch im Krankheitsfall von mehr als 6 Wochen.
Vertragsauflösung
Die Modalitäten einer vorzeitigen Vertragsauflösung sind in § 6 des Ausbildungsvertrags beschrieben. Auf jeden Fall muss bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung der Career Service verständigt werden.
Fremdverträge
Größere Firmen benutzen meist eigene Formulare für Ausbildungsverträge. Wenn sie sich im Wesentlichen mit den hochschuleigenen Verträgen decken, werden sie ebenfalls anerkannt. Bitte beachten Sie bei Vertragsabschluss, dass Sie für Hochschulveranstaltungen freigestellt werden und der Betrieb eine Betreuerin/einen Betreuer für Sie nennt. Eine Ausfertigung des Vertrags (oder Fotokopie) ist zusammen mit dem Anmeldeformular abzugeben.
Ausbildungsplan
Für die Praxiszeit empfehlen wir mit den Betreuern der Hochschule und der Praxisstelle ein Ausbildungsplan zu erstellen, der die einzelnen Ausbildungsabschnitte sowie die Tätigkeitsbereiche und Ausbildungsziele beschreibt. Ein solcher Ausbildungsplan gibt der Praxisstelle und den Studierenden Gelegenheit, die Aufgaben und Bedingungen für die praktische Tätigkeit zu strukturieren und genauer festzulegen. Nach Möglichkeit sollten Aufgaben definiert werden, die von den Studierenden weitgehend selbständig bearbeitet werden können.
Damit das Praxissemester nicht neben dem Studium und ohne Beziehung zu demselben abläuft, wird es durch hochschulseitige Seminare vor-, und nachbereitet. Die Veranstaltungen werden vom Career Service in Abstimmung mit der Fakultät organisiert und durchgeführt.
Die Teilnahme an diesen Seminaren ist Pflicht für die Studiengänge Fahrzeugtechnik sowie Fahrzeugmechatronik und -informatik!
Praxissemestertag: Vorbereitung des Praxissemesters
Zur Vorbereitung des Praxissemesters müssen die Studierenden vor Beginn des Praxissemesters im 3. Studiensemester am Praxissemestertag teilnehmen. Neben allgemeinen Informationen des Career Service berichten Studierende, die schon ein Praxissemester abgeleistet haben, von ihren Erfahrungen.
Praxissemestertag: Nachbereitung des Praxissemesters
Die Praxissemesterrückkehrer richten jeweils zusammen mit dem Career Service am Ende ihres Praxissemesters eine Informationsveranstaltung für nachfolgende Praxissemestergenerationen aus. Dabei stellen Sie an einer Stellwand ihre Praxissemesterstelle vor und stellen sich den Fragen der jüngeren Semester.
Voraussetzung für die Bescheinigung eines Praxissemesters ist:
Praxissemester Arbeitszeugnis + Stellwandpräsentation SSB
Für die Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf das Praxissemester schreibt die Praxisemesterordnung folgendes vor:
Die Praxissemester können sowohl im Inland als auch im Ausland abgeleistet werden. Die inhaltlichen Ansprüche an die Ausbildung im Ausland sind selbstverständlich die gleichen wie bei der Ableistung im Inland. Für ein Praxissemester im Ausland sind einige Besonderheiten zu beachten:
Längere Vorlaufzeit
Die Vorbereitung eines Praxissemesters im europäischen Ausland nimmt ca. 6 Monate in Anspruch. Für einen Aufenthalt im außereuropäischen Ausland sollte wegen einer eventuellen Förderung mehr als 1 Jahr einkalkuliert werden.
Versicherungsschutz
Im Ausland gilt nicht der gleiche Versicherungsschutz wie im Inland. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Krankenversicherungsträger und anderen Versicherungsgebern über ausreichend Versicherungsschutz u. a. bei Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung.
Förderung
Über die Bedingungen, unter denen Sie Anspruch auf eine Förderung nach dem BAföG haben bzw. ein Stipendium oder Reisekostenzuschüsse erhalten können, informieren Sie sich bitte beim International Student Office. Grundinformationen dazu erhalten Sie auch im Studierenden-Servicebüro.
Sprachliche Vorbereitung
Sollten Sie ein Praxissemester im Ausland planen, bedenken Sie, dass Sie Kenntnisse in der entsprechenden Fremdsprache benötigen. Eine Förderung ist generell nur mit ausreichenden Fremdsprachenkenntnissen möglich. Informieren Sie sich vorab im Sprachenzentrum.
Weitere Hinweise können Sie den Web-Seiten des International Student Office entnehmen.
Unter folgendem Link finden Sie einen Überblick über die einzelnen Stationen der Abwicklung des Praxissemesters für Studierende der Fakultät Fahrzeugtechnik (Studiengänge "Fahrzeugtechnik", "Fahrzeugmechatronik und -informatik" sowie "Online-Studiengang Fahrzeugtechnik/Fahrzeugsystemtechnik"