Service für die Praxiszeit
Student*innen sind während des Praxissemesters mit allen Rechten und Pflichten an der Ostfalia immatrikuliert. Sie haben sich in gleicher Weise und zum gleichen Termin wie zu einem Fachsemester zurückzumelden.
Im Einzelnen gilt:
- Die Student*innen besitzen das uneingeschränkte aktive und passive Wahlrecht zu den Selbstverwaltungsorganen der Hochschule.
- Die studentischen Vergünstigungen wie z. B. für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel bleiben erhalten.
- Während der Praxissemester können Prüfungen abgelegt werden, sofern hierdurch nicht der Ablauf
des Praxissemesters gestört wird.
Ausländische Student*innen benötigen für ihre Tätigkeit im Rahmen der Praxissemester keine Arbeitserlaubnis.
Wir haben für Sie allgemeine Infos für Ihre Praxiszeit zusammengestellt.
Sie finden hier z.B. Infos zu folgenden Themen: