Praxiszeiten an der Fakultät Recht

Für die Bachelorstudiengänge der Fakultät Recht sind zwei vollständige Praxissemester mit einer Mindestdauer von 22 Wochen vorgesehen:

RFS-Studierende absolvieren das 1. Praxissemester im 5. und das 2. Praxissemester im 7. Semester, RPP- und WR-Studierende im 4. und 7. Semester.

Bei der Suche nach einer geeigneten Stelle sind wir gerne behilflich.

Du findest im Folgenden:

Informationen zum Ablauf der Praxissemester
Formulare, Vertragsvorlagen, Praxissemesterrichlinien
Infoveranstaltung