Ablauf der Praxissemester an der Fakultät Recht

Praxissemester-Ansprechpartner*innen

Career Service

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Career Service
Karl-Scharfenberg-Straße 55-57
38229 Salzgitter
Tel.: +49 5341 875 15605
Fax: +49 5341 875 15604
E-Mail: career@ostfalia.de

Ansprechpartner*innen

Dipl.-Ing. Thomas Hoffmann
Dipl.-Ing. Kornelia Pusch
Jessica Sölter, M.A.
Julia Hussendörfer, M.A.


Studierenden-Servicebüro WF

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Studierenden-Servicebüro WF
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel

Besucheranschrift:

Am Exer 45
38302 Wolfenbüttel

Tel.: +49 5331 939 15020
Fax: +49 5331 939 15404
E-Mail: ssb-wf@ostfalia.de
Web: www.ostfalia.de/ssb


Praxiszeitenbeauftragter Fakultät Recht

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Fakultät Recht
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel

Ass. iur. Oliver Kahl, MLL.
Raum KU09 (Kubus, EG)
Tel.: +49 (0) 5331 939 33310
E-Mail: praxiszeiten-r@ostfalia.de
Web:  www.ostfalia.de/r/studium/praktika

 

Rechtliches, Beginn und Dauer

Die verbindlichen Vorschriften sind in der "Ordnung für die Durchführung der Praxissemester" der Fakultät Recht enthalten. Im Anhang der Ordnung befindet sich zudem der dazugehörige Ausbildungsrahmenplan:

- Ordnung für die Durchführung der Praxissemester BPO 2020
- Ordnung für die Durchführung der Praxissemester BPO 2014

Die Regelstudienzeit der Studiengänge der Fakultät Recht umfasst sieben Semester und beeinhaltet zwei Praxissemester: Für die Bachelorstudiengänge der BPO 2020: RPP und  WR im 4. und 7. Semester, RFS im 5. und 7. Semester. Studienrende der BPO 2014 absolvieren die Praxissemester ebenfalls im 5. und 7. Semester.
Das 2. Praxissemester sollte jeweils mit der abschließenden Bachelorthesis und dem Kolloquium durchgeführt werden.

Das Praxissemester beginnt in der Regel mit dem Semesteranfang (1. März bzw. 1. September). Ein anderer Starttermin ist jedoch ohne gesonderten Antrag möglich, sofern die Praxiszeit nicht in die Vorlesungs- oder Prüfungszeiten benachbarter Semester hineinreicht.

Für die Erfüllung der zeitlichen Anforderungen ist von der in der Praxisstelle üblichen betrieblichen Wochenarbeitszeit einer Vollzeitkraft auszugehen. Gewährt die Praxisstelle der/dem Studierenden Urlaub, muss die Beschäftigungsdauer entsprechend verlängert werden. Das gilt auch im Krankheitsfall von mehr als vier Wochen für den vier Wochen überschreitenden Zeitraum

Bei einer Teilzeitbeschäftigung ist eine durchschnittliche Mindestarbeitszeit von 17,5 Stunden je Woche nicht zu unterschreiten. Die Dauer der Praxissemester verlängert sich entsprechend, bis der Umfang der Arbeitszeit erreicht ist, die eine Vollzeitkraft abzuleisten hat.

Ziel und Zweck der Praxissemester

Ziel der Praxissemester ist es, eine enge Verbindung zwischen Studium und Berufspraxis herzustellen. Die Praxissemester sollen die Fähigkeit der Studierenden zum erfolgreichen Umsetzen wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in konkreten
Praxissituationen fördern und entwickeln helfen sowie zur intensiveren Verzahnung von Theorie und Praxis in der Ausbildung beitragen.

Ziel der Praxissemester ist es, durch eine intensive Befassung mit rechtlichen und/oder betriebswirtschaftlichen Fragestellungen eine enge Verbindung zwischen Studium und Berufspraxis herzustellen. Sie sollen die Studierenden an anwendungsorientierte Tätigkeiten heranführen. In ihnen erhalten die Studierenden während des Studiums die Möglichkeit, die in verschiedenen Disziplinen vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten unter Anleitung auf komplexe Probleme der Praxis anzuwenden.

Hierbei sollen die Studierenden bereits während des Studiums verschiedene Aspekte der betrieblichen Entscheidungsprozesse sowie deren Zusammenwirken kennen lernen und vertiefte Einblicke in organisatorische, ökonomische, rechtliche und soziale Zusammenhänge des Betriebsgeschehens erhalten.

Die Praxissemester sollen die Fähigkeit der Studierenden zum erfolgreichen Umsetzen wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in konkreten Praxissituationen fördern und entwickeln helfen.

Zudem können die Praxissemester dazu beitragen, den späteren Berufseinstieg zu erleichtern. Eine große Rolle spielen in diesem Zusammenhang Kontakte, die während dieser Zeit geknüpft werden.

Anforderungen an die Praxisstelle

Die Praxissemester dienen der Vorbereitung auf die spätere berufliche Tätigkeit. Das heißt, dass sie im Schnittbereich betriebswirtschaftlicher und rechtspraktischer Tätigkeitsfelder absolviert werden, die möglichst der gewählten Vertiefungsrichtung
entsprechen oder als verwandte Fachgebiete anzusehen sind.

Die Praxissemester sind vorzugsweise in privatwirtschaftlichen Industrie-, Handels- oder Dienstleistungsunternehmen, Banken, Sparkassen, Versicherungen, bei Steuer- und Unternehmensberatern, bei Wirtschaftsprüfern, in größeren Wirtschaftsanwalts- und Rechtsanwaltskanzleien sowie bei Behörden und Organisationen zu absolvieren.

Inhaltliche Anforderungen und mögliche Tätigkeitsfelder je nach Vertiefungsrichtung sind den Ausbildungsrichtlinien zu entnehmen.
Die Praxisstelle soll der/dem Studierenden in fachlicher Hinsicht während der gesamten Praxisdauer Gelegenheit zum Erwerb betriebswirtschaftlicher und juristischer Kenntnisse geben und sie/ihn an der Lösung praktischer Aufgaben beteiligen. Darüber hinaus muss die Praxisstelle die Betreuung durch eine/n fachlich qualifizierte/n Unternehmensangehörige/n sicherstellen und einen Arbeitsplatz für die/den Studierende/n bereitstellen.

Anerkennung der Praxisstelle

Bitte beim SSB oder  Career Service erkundigen, ob das gewünschte Unternehmen bereits für ein Praxissemester anerkannt ist. Falls dies nicht der Fall, muss eine Anerkennung bei dem Praxissemesterbeauftragten Herrn Kahl per Mail erbeten werden, mit folgenden Angaben:

  • Studiengang
  • Infos zur Praxisstelle
  • Infos zu eigenen Tätigkeiten
  • Angabe Betreuer/in in der Praxisstelle

Vertragsabschluss

Der Vertrag muss in zweifacher Ausfertigung abgeschlossen werden, je eine Ausfertigung erhalten die Studentin/der Student sowie die Praxisstelle, eine Kopie des Vertrags muss beim Studierenden-Servicebüro oder dem Career Service zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden. Der Praxisstelle ist der Ausbildungsrahmenplan zusammen mit dem Vertrag auszuhändigen. Auf den Seiten des Career Service befinden sich Vertragsvordrucke der Hochschule, die möglichst verwendet werden sollen.
Im Folgenden Hinweise zum Vertragsabschluss:

Betreuer/in seitens der Praxisstelle

Die Betreuung der Studierenden in der Praxisstelle sollte durch eine sachkundige Mitarbeiterin oder einen sachkundigen Mitarbeiter gewährleistet sein (§ 4 des Ausbildungsvertrags). Diese haben die Aufgabe, die Studierenden in ihr Arbeitsgebiet und ihre Aufgaben einzuweisen, sie zu beraten und ihren Lernprozess durch regelmäßige Anleitungsgespräche zu unterstützen. Sie sind zugleich Gesprächspartner in allen Fragen, die das Vertragsverhältnis berühren.

Vergütung

Studierende in den Praxissemesters haben keinen Rechtsanspruch auf eine Vergütung. Durch zusätzliche Unterkunft, Fahrtkosten etc. treten in der Praxiszeit u.U. erhebliche Mehraufwendungen auf. Außerdem werden von den Studierenden Leistungen erwartet und erbracht. Es sollte daher in jedem Fall über eine mögliche Vergütung gesprochen werden.
Bei einer Förderung nach dem BAföG kommt diese Vergütung bei Übersteigen von gewissen Grenzen zur Anrechnung. Nähere Informationen erhalten Sie beim BAföG-Amt.

Urlaub und Krankheit

Studierende haben während beider Praxissemester keinen Anspruch auf Urlaub. Die Praxisstelle kann jedoch nach dem Bundesurlaubsgesetz Urlaub gewähren und auch Urlaubsgeld zahlen. Die Beschäftigungsdauer muss dann entsprechend verlängert
werden. Dies gilt auch im Krankheitsfall von mehr als 4 Wochen.

Vertragsauflösung

Die Modalitäten einer vorzeitigen Vertragsauflösung sind in § 6 des Ausbildungsvertrags beschrieben. Auf jeden Fall muss bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung der Career Service verständigt werden. Ein Wechsel der Praxisstelle während der Praxissemester
ist nur dann zulässig, wenn dies zur Erreichung des Studienzieles unumgänglich ist. Ein Wechsel bedarf der Zustimmung des Betreuers/der Betreuerin und des Prüfungsausschusses.

Fremdverträge

Größere Firmen benutzen meist eigene Formulare für Ausbildungsverträge. Wenn sie sich im Wesentlichen mit den hochschuleigenen Verträgen decken, und die Praxisstelle auf den Abschluss eigener Verträge besteht, werden sie ebenfalls anerkannt. Die Verträge der Unternehmen sollen jedoch folgende Punkte regeln:

  • Verpflichtungen der Praxisstelle
  • Verpflichtungen der/des Studierenden
  • Kostenerstattung und Aufwandsentschädigung
  • Urlaubsgewährung
  • Versicherungsfragen
  • Freistellung für Verpflichtungen an der Hochschule

Es sollte bei Vertragsabschluss unbedingt darauf geachtet werden, dass der Betrieb eine Betreuerin/einen Betreuer benennt.

Anmeldung und Zulassung zum Praxissemester

Vor Aufnahme der praktischen Tätigkeit muss das Praxissemester angemeldet werden ( s. Formulare). Diese Anmeldung senden Sie per Mail  an das Studierenden-Servicebüro  ssb-wf@ostfalia.de.  Bei detaillierten Rückfragen wenden Sie sich direkt an den Career Service.

Anmeldefristen:

  • 15. Februar für ein Praxissemester im folgenden Sommersemester
  • 15. Juli für ein Praxissemester im folgenden Wintersemester

Zulassungsbedingungen:

1. Praxissemester

  • Teilnahme an der Praxissemester-Infoveranstaltung (nachgewiesen durch einen Listeneintrag)
  • es müssen mindestens 61 Leistungspunkte (CP) vorhanden sein

2. Praxissemester

  • es müssen mindestens 149 Leistungspunkte (CP) erreicht sein
  • Bescheinigung des 1. Praxissemesters

Der reguläre Anmelde-Ablauf:

  1. Anmeldeformular von der Webseite herunterladen
  2. Formularkopf vollständig ausfüllen (= persönliche Daten)
  3. Zeitraum des Praxissemesters, Name, Adresse und Betreuer Praxisstelle
  4. Formular an das Studierenden Servicebüro senden. Sofern die Zulassungsbedingungen erfüllt sind, wird das Anmeldeformular unterschrieben an Sie zurückgesendet.
  5. Hochschulprofessor*innen für die Betreuung des Praxissemesters in Moodle-Praxissemesterkurs auswählen und das vom SSB unterschriebene Formular dort hochladen.
    Jede/r Professor/in der Fakultät Recht steht zur Betreuung des 1. Praxissemesters zur Verfügung, bei der Wahl des betreuenden Hochschulprofessors für das 2. Praxissemester/die Abschlussarbeit beachten Sie bitte die entsprechenden Themenschwerpunkte der Lehrenden. Zudem gibt Ihnen das Ampelsystem Auskunft darüber, ob der/die Hochschulprofessor/in freie Betreuungskapazitäten hat.
  6. Nach erfolgter Unterschrift des Hochschullehrers/der Hochschullehrerin, vollständig ausgefülltes Formular an das SSB weiterleiten.

Wenn zu den Anmeldefristen die Praxisstelle noch nicht feststeht (vorläufige Anmeldung):

  1. Anmeldeformular von der Webseite herunterladen
  2. Formularkopf vollständig ausfüllen (= persönliche Daten)
  3. Feld für Angaben zur Praxisstelle freilassen
  4. Formular an das Studierenden Servicebüro senden. Sofern die Zulassungsbedingungen erfüllt sind, wird das Anmeldeformular unterschrieben an Sie zurückgesendet.
  5. Sobald die Angaben der Praxisstelle vorliegen, diese - in dem vom SSB unterschriebenen Formular - ergänzen und an das SSB/CS zur Genehmigung der PS-Stelle weiterleiten. Die Kolleginnen überprüfen die Praxisstelle und senden das Anmeldeformular unterschrieben an Sie zurück.
  6. Hochschulprofessor*innen für die Betreuung des Praxissemesters in Moodle-Praxissemesterkurs auswählen und das vom SSB unterschriebene Formular dort hochladen. (s. Anmerkung "reguläre Anmeldung" Pkt. 5)
  7. Nach erfolgter Unterschrift des Hochschullehrers/der Hochschullehrerin, vollständig ausgefülltes Formular an das SSB weiterleiten.

Praxissemester-Veranstaltungen

Vorbereitung der Praxisphase

Zur Vorbereitung der Praxisphase müssen die Studierenden des dritten Semesters vor Beginn des Praxissemesters an der entsprechenden Infoveranstaltung teilnehmen. Diese wird durch den Career Service organisiert. Eine Teilnehmerliste, die dem Nachweis der Teilnahme dient, liegt nach der Veranstaltung zur Unterschrift aus.

Praxisbericht im 1. Praxissemester

Über das 1. Praxissemester muss eine schriftliche Ausarbeitung in Form eines Praxisberichtes angefertigt werden. Der Bericht ist 3 Wochen nach Ableistung des 1. Praxissemesters bei dem/der betreuenden Hochschullehrer/-in im Moodle-Praxissemesterkurs hochzuladen und wird auf dem Bescheinigungsformular bewertet.

Für die Erstellung des Berichts gilt - sofern der/die betreuende Hochschullehrer/in keine abweichenden Vorgaben stellt - der "Leitfaden zur Erstellung rechtswissenschaftlicher Arbeiten". Zudem ist folgende Form und Umfang zu beachten:

  • Der Bericht ist als Studienleistung anzufertigen und wird benotet, die Note geht jedoch nicht in die Gesamtnote des Bachelorzeugnisses ein.
  • 7-8 Text-Seiten
  • Inhaltsverzeichnis und ggf. eine Literaturverzeichnis
  • Beschreibung der Stelle, bei der die Praxiszeit absolviert wurde
  • Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten und ihrer Einbindung in den Arbeitsablauf der betreuenden Organisationseinheit
  • Beschreibung eines durchgeführten Projektes oder eines Schwerpunktthemas
  • Bewertung der eigenen Tätigkeiten im Hinblick auf das weitere Studium
  • Zusammenfassung der angestrebten und erzielten Ergebnisse
  • Auswertung der einschlägigen vorbereitenden Literatur sofern relevant

Anerkennung der Praxissemester

Die Anerkennung des 1. Praxissemesters erfolgt über

  • Anfertigung des Praxisberichts, der insgesamt mit mindestens mit 4,0 benotet ist
  • Vorlage des schriftlichen Tätigkeitsnachweises im Studierenden-Service

Das zugehörige Formular befinden sich auf den Internet-Seiten des Career Service.

Für die Anerkennung des 2. Praxissemesters senden Sie nur einen schriftlichen Tätigkeitsnachweises an das SSB oder den Career Service.

Schriftlicher Tätigkeitsnachweis

Die Praxisstelle ist verpflichtet, nach Beendigung der Praxiszeit einen schriftlichen Tätigkeitsnachweis auszustellen. Dieser muss mindestens enthalten:

  • Zeitspanne der Ausbildung
  • Ausbildungsinhalte

Für spätere Bewerbungen ist ein qualifiziertes Zeugnis über die Praxissemester sinnvoller als eine einfache Bescheinigung. Die Praxisstelle stellt dies in der Regel auf Wunsch aus.

Praxissemester im Ausland

Die Praxissemester können sowohl im Inland als auch im Ausland abgeleistet werden. Die inhaltlichen Ansprüche an die Ausbildung im Ausland sind selbstverständlich die gleichen wie bei der Absolvierung im Inland. Praxissemester im Ausland werden besonders gefördert. Die erforderlichen Nachweise zum Ausbildungsvertrag und zu Art und Qualität der Praxistätigkeit sind von den Studierenden beizubringen. Die Betreuerin/der Betreuer sind ihnen hierbei nach Möglichkeit behilflich. Neben sprachlicher und fachlicher Weiterbildung wirkt sich ein Auslandspraktikum meist auch positiv auf die persönliche Entwicklung aus. Aus diesen Gründen wird bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz ein Auslandsaufenthalt generell als Pluspunkt gewertet.

Für eine Praxiszeit im Ausland sind einige Besonderheiten zu beachten:

Längere Vorlaufzeit

Die Vorbereitung einer Praxiszeit im europäischen Ausland nimmt ca. 6 Monate in Anspruch. Für einen Aufenthalt im außereuropäischen Ausland sollte in der Regel mehr als 1 Jahr einkalkuliert werden.

Versicherungsschutz

Im Ausland gilt nicht der gleiche Versicherungsschutz wie im Inland. Studierende sollten sich bei ihrem Krankenversicherungsträger und anderen Versicherungsgebern informieren, ob ausreichender Versicherungsschutz u. a. bei Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung besteht.

Förderung

Über die Bedingungen, unter denen Anspruch auf eine Förderung nach dem BAföG besteht, bzw. ein Stipendium oder Reisekostenzuschuss beantragt werden kann, informiert das International Student Office der Ostfalia. Grundinformationen dazu gibt auch das Studierenden-Servicebüro.

Sprachliche Vorbereitung

In der Regel werden für einen Auslandsaufenthalt entsprechende Fremdsprachenkenntnisse benötigt, dies sollte bei der Planung beachtet werden. Eine Förderung ist generell nur mit ausreichenden Fremdsprachenkenntnissen möglich. Diese können unter anderem durch das Angebot des Sprachenzentrums ausgebaut werden. Weitere Hinweise können zudem den Web-Seiten des International Student Office entnommen werden.

Anrechnung von berufspraktischen Tätigkeiten auf die Praxissemester

Berufspraktische Tätigkeiten, die während des Studiums durchgeführt wurden und mit den Anforderungen als äquivalente Tätigkeiten anzusehen sind, können in Ausnahmefällen ganz oder teilweise auf die Praxissemester angerechnet werden. Der Ausnahmefall ist glaubhaft zu machen.

Für die PBO 2020 Studierenden gilt folgende wichtige Änderung für das erste und zweite Praxissemester: Der begründete Ausnahmefall einer Anrechnung einer werkstudentischen Tätigkeit bedarf gem. § 12 Abs. 2 S. 2 PZO der vorherigen Genehmigung des Prüfungsausschusses. Bachten Sie, dass keine Zeit rückwirkend berücksichtigt wird, nur auf die Zukunft nach Antragstellung.

Senden Sie einen formlosen Antrag an dekanat-r@ostfalia.de mit dem Betreff: "Anmeldung einer werkstudentischen Tätigkeit zum... für das (1/2.) Pflichtpraktikum." Die Fakultät Recht stellt eine Checkliste zur Verfügung, der Sie die einzureichenden Nachweise entnehmen können.

Aufenthalte an Hochschulen im Ausland werden angerechnet, wenn die oder der Studierende dort Leistungen erbringt, die einem Äquivalent von 20 CP entsprechen.

Einzelheiten können in der " Ordnung für die Durchführung der Praxissemester" § 12 nachgelesen werden.

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