Für alle mit der Praxisphase zusammenhängenden Fragen stehen innerhalb der Hochschule mehrere Ansprechpartner*innen zur Verfügung:
Career Service
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Career Service
Karl-Scharfenberg-Straße 55-57
38229 Salzgitter
Tel.: +49 5341 875 15605
Fax: +49 5341 875 15604
E-Mail:
career@ostfalia.de
Ansprechpartner*innen
Dipl.-Ing. Thomas Hoffmann
Dipl.-Ing. Kornelia Pusch
Jessica Sölter M.A.
Julia Hussendörfer, M.A.
Studierenden-Servicebüro WOB
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Studierenden-Servicebüro WOB
Robert-Koch-Platz 8a
38440 Wolfsburg
Praxisphasenbeauftragte Fakultät Wirtschaft
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Fakultät Wirtschaft
Siegfried-Ehlers-Straße 1
38440 Wolfsburg
Praxisphasenbeauftragte Dr. Antje Fitschen-Lischewski
Ansprechpartnerin Manuela Sentner
Gebäude E Raum 110
Tel: 05361 8922 25410
E-Mail:
m.sentner@ostfalia.de
Die vorgeschriebene Praxisphase unterstützt die praxisorientierte Ausbildung an der Hochschule.
Bereits während des Studiums bietet sich die Möglichkeit, das erworbene Fachwissen in der
betrieblichen Praxis einzusetzen sowie Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten in beruflichen
Tätigkeitsfeldern zu erwerben. Die Student*innen erfahren somit eine enge Verzahnung von Theorie
und Praxis. Die Praxisphase ermöglicht den Kontakt zu potentiellen Arbeitgebern noch während des
Studiums.
Die Praxisphase beinhaltet eine betriebswirtschaftliche bzw.
technisch-betriebswirtschaftliche Tätigkeit noch weitgehend unter Anleitung durch die Praxisstelle
und die Hochschule.
Das Ziel der Praxisphase ist es, die im Studium erworbenen Fähigkeiten im Rahmen einer praktischen Aufgabenstellung im Unternehmen anzuwenden. Die Aufgabenstellungen in der Praxisphase sollen in fachlicher und terminlicher Hinsicht für die Student*innen überschaubar sein, dem Ausbildungsstand entsprechen und sie in die betrieblichen Abläufe einbinden. Die Tätigkeiten sollen im Rahmen eines abgrenzbaren betrieblichen Projekts stattfinden, wobei die Integration der Student*innen in die Unternehmensorganisation insbesondere den gegenseitigen Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen Hochschule und Praxis fördern sollte.
Die Praxisphase kann auch im europäischen und außereuropäischen Ausland absolviert werden. Neben sprachlicher und fachlicher Weiterbildung wirkt sich ein Auslandssemester meist positiv auf die persönliche Entwicklung aus. Aus diesen Gründen wird bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz ein Auslandsaufenthalt generell als Pluspunkt gewertet. Das International Student Office (ISO) informiert Sie bei allen Fragen, die mit einem Auslandssemester in Zusammenhang stehen (Finanzierung, vorbereitende Sprachkurse etc.).
Die Praxisphase ist im letzen Semester des Studiums eingegliedert. Somit sollte dies von BWL-Studierenden im 6. Semester, Wing-Studierenden im 7. Semester und Studierenden im Praxisverbund im 8. Semester absolviert werden.
Die Praxisphase beginnt i.d.R. mit dem Semesteranfang, kann aber auch bereits nach Ableistung
der letzten Prüfung gestartet werden. Die berufspraktische Tätigkeit muss mindestens 3 Monate (ohne
Urlaub) betragen; hierbei ist von der üblichen betrieblichen Wochenarbeitszeit auszugehen.
Anschließend sind 9 Wochen zur Anfertigung der Bachelorthesis vorgesehen.
Die Praxisphase sollte in der Regel bei nur einem Unternehmen in einem zusammenhängenden
Zeitraum durchgeführt werden.
Die Praxisphase dient der Vorbereitung auf die spätere berufliche Tätigkeit. Das heißt die Praxisphase sollte in Betrieben durchgeführt werden, welche Tätigkeitsbereiche ermöglichen, die in direktem Bezug zum Fächerkatalog der Fakultät Wirtschaft stehen. Dies können u.a. sein:
Zusätzlich muss die Praxisstelle sicherstellen, dass die Betreuung durch eine/n fachlich
qualifizierte/n Betriebsangehörige/n gewährleistet wird und für die Student*innen ein Arbeitsplatz
bereitsteht.
Die Praxisphase kann auch im Ausland durchgeführt werden.
Nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die einzelnen Stationen der Abwicklung der Praxisphase. Die jeweiligen Stationen sind in den folgenden Unterkapiteln näher erläutert.
Der Erfolg der Praxisphase hängt eng mit der Auswahl des Praxisplatzes zusammen. Es sollte sehr genau überlegt werden, welche praxisbezogenen Lerninteressen bestehen oder vertieft werden sollen und welches Spektrum davon in der jeweiligen Praxisstelle abgedeckt werden kann. Je präziser diese Interessen formuliert werden, umso einfacher wird es sein, eine geeignete Praxisstelle zu finden.
Mögliche Kriterien bei der Wahl des Praxisplatzes können sein:
Die Student*innen sind verpflichtet, sich selbst um eine geeignete Praxisstelle zu bemühen. Der Career Service, der*die Praxisphasenbeauftragte und die Hochschullehrer*nnen leisten bei der Suche nach einem geeigneten Praxisplatz nach gegebenen Möglichkeiten Hilfestellung.
Der*die Student*in verhandelt selbständig mit der Praxisstelle. Den Vertragsverhandlungen geht in der Regel eine schriftliche Bewerbung voraus. Diese sollte wie eine Bewerbung um einen regulären Arbeitsplatz verfasst werden. Falls Sie eine Beratung möchten, können Sie einen Termin zum Bewerbungsmappencheck (deutsch/englisch) beim Career Service vereinbaren.
Vor Aufnahme der praktischen Tätigkeit muss die Praxisphase angemeldet werden (siehe Formulare). Diese Anmeldung reichen Sie im Studierenden-Servicebüro (Standard) oder im Career Service (bei detaillierten Rückfragen) zu dessen Sprechzeiten in Wolfsburg ein. Hierdurch teilen Sie der Hochschule mit:
Nachdem Eingang der Anmeldung überprüft das SSB, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Termine
Die Anmeldung ist bis zum folgenden Termin einzureichen:
Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Angaben auf dem Anmeldeformular eintragen können, füllen Sie es soweit wie möglich aus (vorläufige Anmeldung). Reichen Sie die fehlenden Angaben spätestens zum Beginn Ihrer Praxisphase ein.
Dies sind nicht die Termine, an denen Sie anfangen müssen, sich um eine geeignete Praxisstelle zu kümmern. Sie sollten viel früher, im Einzelfall mehr als ein Jahr vor Antritt der Praxisphase, mit der Stellenauswahl beginnen!
Die Zulassung zur Praxisphase setzt voraus, dass alle Modulprüfungen des ersten Studienjahres bestanden sind. In Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss Student*innen auf deren oder dessen Antrag zur Praxisphase zulassen. Darüber hinaus muss die Teilnahme an der Praxisphasen-Infoveranstaltung nachgewiesen werden.
Zur Vorbereitung des Praxissemesters müssen die Student*innen vor der Praxisphase an der Praxisphasen-Infoveranstaltung teilnehmen. Dort erhalten Sie Informationen zum Ablauf des Praxissemesters vom Career Service.
Die fachliche Betreuung erfolgt durch eine/n Hochschullehrer/in oder eine*n
prüfungsberechtigte/n Lehrende*n, die*der in der Regel auch die Bachelorarbeit beurteilt.
Student*innen müssen vor Antritt der Praxisphase mit einer*einem Hochschullehrer*in in Verbindung
treten, um die Betreuung sicherzustellen.
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Suche nach einer passenden Hochschullehrerin/einem
passenden Hochschullehrer haben, kann Ihnen der*die Praxisphasenbeauftragte bei der Zuordnung
behilflich sein. Ein*e Hochschullehrer*in kann mehrere Student*innen gleichzeitig betreuen.
Falls das Unternehmen an der Hochschule noch nicht bekannt ist, erfolgt eine Überprüfung durch den Career Service. Wenn die Kriterien erfüllt sind, dass eine Praxisphase gemäß der Praxisphasenordnung erfolgreich durchgeführt werden kann, wird die Stelle anerkannt. Dies erfolgt durch den Career Service.
Der Vertrag sollte in zweifacher Ausfertigung abgeschlossen werden, je eine Ausfertigung erhalten die Student*innen sowie die Praxisstelle, eine Kopie erhält das Studierenden-Servicebüro oder der Career Service. Der Praxisstelle ist die Praxisphasenordnung zusammen mit dem Vertrag auszuhändigen. Auf den Internetseiten des Career Service unter Formulare finden Sie die Vertragsvordrucke der Hochschule, die bei Bedarf verwendet werden.
Betreuung durch die Praxisstelle
Die Betreuung der Student*innnen der Praxisstelle sollte durch eine*n sachkundige*n Mitarbeiter*in gewährleistet sein. Diese haben die Aufgabe, die Student*innnen in ihr Arbeitsgebiet und ihre Aufgaben einzuweisen, sie begleitend zu beraten und ihren Lernprozess durch regelmäßige Anleitungsgespräche zu unterstützen.
Urlaub und Krankheit
Student*innnen in der Praxisphase haben keinen Anspruch auf Urlaub. Die Praxisstelle kann jedoch nach dem Bundesurlaubsgesetz Urlaub gewähren und auch Urlaubsgeld zahlen. Die Beschäftigungsdauer muss dann entsprechend verlängert werden. Dies gilt auch im Krankheitsfall bei mehr als 1/3 der Beschäftigungsdauer.
Vergütung
Student*innnen in der Praxisphase haben keinen Rechtsanspruch auf eine Vergütung. Durch
zusätzliche Unterkunft, Fahrtkosten etc. treten in der Praxisphase u.U. erhebliche Mehraufwendungen
auf. Außerdem werden von den Student*innnen Leistungen erwartet und erbracht. Es sollte daher in
jedem Fall über eine mögliche Vergütung gesprochen werden.
Bei einer Förderung nach dem BAföG kommt diese Vergütung bei Übersteigen von gewissen Grenzen
zur Anrechnung. Nähere Informationen erhalten Sie beim BAföG-Amt.
Vertragsauflösung
Die Modalitäten einer vorzeitigen Vertragsauflösung sind in der Regel Inhalt des Ausbildungsvertrages. Auf jeden Fall muss bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung der Career Service und der*die betreuende Hochschullehrer*in verständigt werden.
Fremdverträge
Größere Firmen benutzen meist eigene Formulare für Ausbildungsverträge. Wenn sie sich im Wesentlichen mit den hochschuleigenen Verträgen decken, werden sie ebenfalls anerkannt. Bitte beachten Sie bei Vertragsabschluss, dass Sie für Hochschulveranstaltungen freigestellt werden und der Betrieb eine*n Betreuer*in für Sie nennt. Eine Ausfertigung des Vertrags (oder Fotokopie) ist zusammen mit dem Anmeldeformular abzugeben.
Die Bescheinigung der Praxisphase erfolgt über:
Die zugehörigen Formulare befinden sich auf den Seiten des Career Service unter „
Infos für Studierende“. Die
Anerkennung der Bachelorarbeit ist getrennt von der Anerkennung der Praxisphase.
Der Praxisbericht ist nach Beendigung der Praxisphase, spätestens jedoch 3 Wochen vor dem
Termin des Kolloquiums abzugeben.
Schriftlicher Tätigkeitsnachweis
Die Praxisstelle ist verpflichtet, nach Beendigung der Praxisphase einen schriftlichen Tätigkeitsnachweis auszustellen. Dieser muss mindestens enthalten:
Für spätere Bewerbungen ist ein qualifiziertes Zeugnis über das Praxisphase sinnvoller als eine einfache Bescheinigung.
Praxisbericht
Für die Praxisphase haben die Student*innen einen Praxisbericht zu erstellen. Hierzu lesen Sie bitte den Leitfaden zur Erstellen des Praxisphasenberichts. Der Bericht ist in deutscher Sprache zu verfassen.
Der Bericht ist Frau Manuela Sentner als PDF-Datei zuzusenden. Die Praxisphasenbeauftragte überprüft den Praxisbericht.
Berufspraktische Tätigkeiten vor Studienbeginn können nicht auf die Praxisphase angerechnet
werden. Ein einschlägiger Ausbildungsabschluss wirkt nicht verkürzend auf eine Praxisphase.
Berufliche Tätigkeiten während des Studiums können in Einzelfällen als adäquate Tätigkeiten
für die Praxisphase anerkannt werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Prüfungsausschuss auf
Vorschlag des Praxisphasenbeauftragten.
Für die Anerkennung einer studentischen Nebentätigkeit bzw. eines Nebenjobs müssen folgende
Voraussetzungen erfüllen sein:
Die Praxisphase kann sowohl im Inland als auch im Ausland abgeleistet werden. Die inhaltlichen Ansprüche an die Ausbildung im Ausland sind selbstverständlich die gleichen wie bei der Ableistung im Inland. Für eine Praxisphase im Ausland sind einige Besonderheiten zu beachten:
Längere Vorlaufzeit
Die Vorbereitung einer Praxisphase im europäischen Ausland nimmt ca. 6 Monate in Anspruch. Für einen Aufenthalt im außereuropäischen Ausland sollte wegen einer eventuellen Förderung mehr Zeit einkalkuliert werden. Es gibt verschiedene Fristen für Auslandsförderungen, erkundigen sie sich rechtzeitig im International Student Office darüber.
Versicherungsschutz
Im Ausland gilt nicht der gleiche Versicherungsschutz wie im Inland. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Krankenversicherungsträger und anderen Versicherungsgebern über ausreichenden Versicherungsschutz u. a. bei Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung.
Förderung
Über die Bedingungen, unter denen Sie Anspruch auf eine Förderung nach dem BAföG haben bzw. ein Stipendium oder Reisekostenzuschüsse erhalten können, informieren Sie sich bitte beim International Student Office.
Sprachliche Vorbereitung
Sollten Sie eine Praxisphase im Ausland planen, bedenken Sie, dass Sie Kenntnisse in der
entsprechenden Fremdsprache benötigen. Eine Förderung ist generell nur mit ausreichenden
Fremdsprachenkenntnissen möglich.
Weitere Hinweise können Sie den Web-Seiten des International Student Office entnehmen.
In der Regel ist die Zeit für die Praxisphase und die Anfertigung der Bachelorarbeit innerhalb
eines Semesters (d.h. bis 31.08.) ausreichend. Sollten Sie allerdings planen sich für ein
anschließendes Master-Studium zu bewerben kann es evtl. zu Problemen mit der Einschreibefrist für
dieses Aufbaustudium kommen. In Niedersachsen und an vielen anderen Hochschulen außerhalb
Niedersachsens liegt diese am 15.Juli.
An der Ostfalia wie auch an vielen anderen niedersächsischen Hochschulen gibt es die
Möglichkeit sich auch ohne Note der Bachelorarbeit zu bewerben (beachten Sie dazu bitte die
jeweiligen Zulassungsordnungen).
Sollte es dennoch erforderlich sein, dass alle Noten (einschließlich der Bachelorarbeit) zum
15.Juli für eine Bewerbung vorhanden sein müssen, gibt es die Möglichkeit mit der Bachelorarbeit zu
einem beliebigen Zeitpunkt nach Beginn der Praxisphase anzufangen. In diesem Fall ist es wichtig
mit den Prüfer*innen frühzeitig abzusprechen, wann das Kolloquium stattfinden soll, um einen
entsprechenden Anmelde-/Abgabetermin festzulegen.
Unter folgendem Link finden Sie einen Überblick über die einzelnen Stationen der Abwicklung des Praxissemesters für Studierende der Fakultät Wirtschaft.