Ablauf der Praxisphase Wirtschaft

Praxisphasen- Ansprechpartner*innen

Für alle mit der Praxisphase zusammenhängenden Fragen stehen innerhalb der Hochschule mehrere Ansprechpartner*innen zur Verfügung:


Career Service

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Career Service
Karl-Scharfenberg-Straße 55-57
38229 Salzgitter

Tel.: +49 5341 875 15605
Fax: +49 5341 875 15604
E-Mail: career@ostfalia.de

Ansprechpartner*innen

Dipl.-Ing. Thomas Hoffmann
Dipl.-Ing. Kornelia Pusch
Jessica Sölter M.A.
Julia Hussendörfer, M.A.


Studierenden-Servicebüro WOB

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Studierenden-Servicebüro WOB
Robert-Koch-Platz 8a
38440 Wolfsburg

Tel.: +495361892215030
Fax: +495361892215504

 


Praxisphasenbeauftragte Fakultät Wirtschaft

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Fakultät Wirtschaft
Siegfried-Ehlers-Straße 1
38440 Wolfsburg

Praxisphasenbeauftragte Dr. Antje Fitschen-Lischewski
Ansprechpartnerin Anne Dademasch 
Gebäude E Raum 110
Tel: 05361 8922 25590
E-Mail: an.dademasch@ostfalia.de

 

Ziel und Zweck der Praxisphase

Die vorgeschriebene Praxisphase unterstützt die praxisorientierte Ausbildung an der Hochschule. Bereits während des Studiums bietet sich die Möglichkeit, das erworbene Fachwissen in der betrieblichen Praxis einzusetzen sowie Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten in beruflichen Tätigkeitsfeldern zu erwerben. Die Student*innen erfahren somit eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis. Die Praxisphase ermöglicht den Kontakt zu potentiellen Arbeitgebern noch während des Studiums.
Die Praxisphase beinhaltet eine betriebswirtschaftliche bzw. technisch-betriebswirtschaftliche Tätigkeit noch weitgehend unter Anleitung durch die Praxisstelle und die Hochschule.

Das Ziel der Praxisphase ist es, die im Studium erworbenen Fähigkeiten im Rahmen einer praktischen Aufgabenstellung im Unternehmen anzuwenden. Die Aufgabenstellungen in der Praxisphase sollen in fachlicher und terminlicher Hinsicht für die Student*innen überschaubar sein, dem Ausbildungsstand entsprechen und sie in die betrieblichen Abläufe einbinden. Die Tätigkeiten sollen im Rahmen eines abgrenzbaren betrieblichen Projekts stattfinden, wobei die Integration der Student*innen in die Unternehmensorganisation insbesondere den gegenseitigen Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen Hochschule und Praxis fördern sollte.

Die Praxisphase kann auch im europäischen und außereuropäischen Ausland absolviert werden. Neben sprachlicher und fachlicher Weiterbildung wirkt sich ein Auslandssemester meist positiv auf die persönliche Entwicklung aus. Aus diesen Gründen wird bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz ein Auslandsaufenthalt generell als Pluspunkt gewertet. Das International Student Office (ISO) informiert dich bei allen Fragen, die mit einem Auslandssemester in Zusammenhang stehen (Finanzierung, vorbereitende Sprachkurse etc.).

Eingliederung, Beginn und Dauer der Praxisphase

Die Praxisphase ist im letzen Semester des Studiums eingegliedert. Somit sollte dies von BWL-Studierenden im 6. Semester, Wing-Studierenden im 7. Semester und Studierenden im Praxisverbund im 8. Semester absolviert werden.

Die Praxisphase beginnt i.d.R. mit dem Semesteranfang, kann aber auch bereits nach Ableistung der letzten Prüfung gestartet werden. Die berufspraktische Tätigkeit muss mindestens 3 Monate (ohne Urlaub) betragen; hierbei ist von der üblichen betrieblichen Wochenarbeitszeit auszugehen. Anschließend sind 9 Wochen zur Anfertigung der Bachelorthesis vorgesehen.
Die Praxisphase sollte in der Regel bei nur einem Unternehmen in einem zusammenhängenden Zeitraum durchgeführt werden.

Anforderungen an die Praxisstelle

Die Praxisphase dient der Vorbereitung auf die spätere berufliche Tätigkeit. Das heißt die Praxisphase sollte in Betrieben durchgeführt werden, welche Tätigkeitsbereiche ermöglichen, die in direktem Bezug zum Fächerkatalog der Fakultät Wirtschaft stehen. Dies können u.a. sein:

  • Finanzierung
  • Controlling/Rechnungswesen
  • Materialwirtschaft (insbes. für Wirtschaftsingenieurwesen)
  • Produktionswirtschaft (insbes. für Wirtschaftsingenieurwesen)
  • Absatz/Marketing
  • Beschaffung
  • Logistik
  • Informationssysteme/-management (insb. für Wirtschaftsinformatiker)
  • Software Entwicklung (für Wirtschaftsinformatiker)

Zusätzlich muss die Praxisstelle sicherstellen, dass die Betreuung durch eine/n fachlich qualifizierte/n Betriebsangehörige/n gewährleistet wird und für die Studierenden ein Arbeitsplatz bereitsteht.
Die Praxisphase kann auch im Ausland durchgeführt werden.

Ablauf der Praxisphase

Nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die einzelnen Stationen der Abwicklung der Praxisphase. Die jeweiligen Stationen sind in den folgenden Unterkapiteln näher erläutert.

Grafik-wirtschaft

Praxisplatzsuche

Der Erfolg der Praxisphase hängt eng mit der Auswahl des Praxisplatzes zusammen. Es sollte sehr genau überlegt werden, welche praxisbezogenen Lerninteressen bestehen oder vertieft werden sollen und welches Spektrum davon in der jeweiligen Praxisstelle abgedeckt werden kann. Je präziser diese Interessen formuliert werden, umso einfacher wird es sein, eine geeignete Praxisstelle zu finden.

Mögliche Kriterien bei der Wahl des Praxisplatzes können sein:

  • Art der Aufgabe
  • Qualität der Betreuung von Seiten der Praxisstelle
  • Vergütung

Die Student*innen sind verpflichtet, sich selbst um eine geeignete Praxisstelle zu bemühen. Der Career Service, der*die Praxisphasenbeauftragte und die Hochschullehrer*nnen leisten bei der Suche nach einem geeigneten Praxisplatz nach gegebenen Möglichkeiten Hilfestellung.

  • Der Career Services bietet unter https://career.ostfalia.de das Online-Jobportal TreffpunktKarriere an. Dort kannst du dich mit deinen Ostfalia-Zugangsdaten einloggen, um Stellenangebote und Firmenprofile einzusehen, sowie dein Bewerbungsprofil veröffentlichen und potentielle Arbeitgeber anschreiben.
  • Darüber hinaus verfügt der Career Service über eine Datenbank, in der Firmen, Behörden etc. gespeichert werden, die bereit sind, Praxissemesterplätze zur Verfügung zu stellen. Sie können sich einen Auszug aus der Datenbank erstellenlassen. Eine unkommentierte Liste erhältst du im Studierenden-Servicebüro. Für eine Beratung wende dich bitte direkt an den Career Service.
  • Besteht Interesse für einen bestimmten fachlichen Bereich, so kann evtl. die*der entsprechende Hochschullehrer*in weiterhelfen.
  • Spätere Arbeitgeber sind ebenfalls potentielle Ansprechpartner für die Praxissemester: Stellenangebote durchsehen!

Der Studierende verhandelt selbständig mit der Praxisstelle. Den Vertragsverhandlungen geht in der Regel eine schriftliche Bewerbung voraus. Diese sollte wie eine Bewerbung um einen regulären Arbeitsplatz verfasst werden. Falls du eine Beratung möchten, kannst du einen Termin zum Bewerbungsmappencheck (deutsch/englisch) beim Career Service vereinbaren.

Anmeldung

Vor Aufnahme der praktischen Tätigkeit muss die Praxisphase angemeldet werden (siehe Formulare). Diese Anmeldung reichst du im Studierenden-Servicebüro (Standard) oder im Career Service (bei detaillierten Rückfragen) zu dessen Sprechzeiten in Wolfsburg ein. Hierdurch teilst du der Hochschule mit:

  • Anfangs- und Enddatum Ihrer Praxisphase
  • Name und Adresse der Praxisstelle
  • Betreuer/in seitens der Praxisstelle
  • Betreuer/in seitens der Hochschule inkl. Unterschrift

Nachdem Eingang der Anmeldung überprüft das SSB, ob du die Zulassungsvoraussetzungen erfüllst.

Termine

Die Anmeldung ist bis zum folgenden Termin einzureichen:

  • 31. Januar für eine Praxisphase im folgenden Sommersemester
  • 30. Juni für eine Praxisphase im folgenden Wintersemester

Solltest du zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Angaben auf dem Anmeldeformular eintragen können, fülle es soweit wie möglich aus (vorläufige Anmeldung) und reiche die fehlenden Angaben spätestens zum Beginn deiner Praxisphase ein.

Dies sind nicht die Termine, an denen du anfangen musst, dich um eine geeignete Praxisstelle zu kümmern. Du solltest viel früher, im Einzelfall mehr als ein Jahr vor Antritt der Praxisphase, mit der Stellenauswahl beginnen!

Zulassung zur Praxisphase

Die Zulassung zur Praxisphase setzt voraus, dass alle Modulprüfungen des ersten Studienjahres bestanden sind. In Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss Studierende auf deren oder dessen Antrag zur Praxisphase zulassen. Darüber hinaus muss die Teilnahme an der Praxisphasen-Infoveranstaltung nachgewiesen werden.

Praxisphasen-Infoveranstaltung

Zur Vorbereitung des Praxissemesters müssen Studierende vor der Praxisphase an der Praxisphasen-Infoveranstaltung teilnehmen. Dort erhältst du Informationen zum Ablauf des Praxissemesters vom Career Service.

Betreuung durch die Hochschule

Die fachliche Betreuung erfolgt durch eine/n Hochschullehrer/in oder eine*n prüfungsberechtigte/n Lehrende*n, die*der in der Regel auch die Bachelorarbeit beurteilt. Studierende müssen vor Antritt der Praxisphase mit einer*einem Hochschullehrer*in in Verbindung treten, um die Betreuung sicherzustellen.
Solltest du Schwierigkeiten bei der Suche nach einer passenden Hochschullehrerin/einem passenden Hochschullehrer haben, kann dir der*die Praxisphasenbeauftragte bei der Zuordnung behilflich sein. Ein*e Hochschullehrer*in kann mehrere Studierende gleichzeitig betreuen.

Anerkennung der Praxisstelle

Falls das Unternehmen an der Hochschule noch nicht bekannt ist, erfolgt eine Überprüfung durch den Career Service. Wenn die Kriterien erfüllt sind, dass eine Praxisphase gemäß der Praxisphasenordnung erfolgreich durchgeführt werden kann, wird die Stelle anerkannt. Dies erfolgt durch den Career Service.

 

Vertrag

Der Vertrag sollte in zweifacher Ausfertigung abgeschlossen werden, je eine Ausfertigung erhält der*die Student*in sowie die Praxisstelle, eine Kopie erhält das Studierenden-Servicebüro oder der Career Service. Der Praxisstelle ist die Praxisphasenordnung zusammen mit dem Vertrag auszuhändigen. Auf der Webseite des Career Service unter Formulare findest du die Vertragsvordrucke der Hochschule, die bei Bedarf verwendet werden.

Hinweise zum Vertrag

Betreuung durch die Praxisstelle

Die Betreuung der Studierenden der Praxisstelle sollte durch eine*n sachkundige*n Mitarbeiter*in gewährleistet sein. Diese haben die Aufgabe, die Studierenden in ihr Arbeitsgebiet und ihre Aufgaben einzuweisen, sie begleitend zu beraten und ihren Lernprozess durch regelmäßige Anleitungsgespräche zu unterstützen.


Urlaub und Krankheit

Studierende in der Praxisphase haben keinen Anspruch auf Urlaub. Die Praxisstelle kann jedoch nach dem Bundesurlaubsgesetz Urlaub gewähren und auch Urlaubsgeld zahlen. Die Beschäftigungsdauer muss dann entsprechend verlängert werden. Dies gilt auch im Krankheitsfall bei mehr als 1/3 der Beschäftigungsdauer.

Vergütung

Studierende in der Praxisphase haben keinen Rechtsanspruch auf eine Vergütung. Durch zusätzliche Unterkunft, Fahrtkosten etc. treten in der Praxisphase u.U. erhebliche Mehraufwendungen auf. Außerdem werden von den Studierenden Leistungen erwartet und erbracht. Es sollte daher in jedem Fall über eine mögliche Vergütung gesprochen werden.
Bei einer Förderung nach dem BAföG kommt diese Vergütung bei Übersteigen von gewissen Grenzen zur Anrechnung. Nähere Informationen erhältst du beim BAföG-Amt.

Vertragsauflösung

Die Modalitäten einer vorzeitigen Vertragsauflösung sind in der Regel Inhalt des Ausbildungsvertrages. Auf jeden Fall muss bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung der Career Service und der*die betreuende Hochschullehrer*in verständigt werden.

Fremdverträge

Größere Firmen benutzen meist eigene Formulare für Ausbildungsverträge. Wenn sie sich im Wesentlichen mit den hochschuleigenen Verträgen decken, werden sie ebenfalls anerkannt. Bitte beachte bei Vertragsabschluss, dass du für Hochschulveranstaltungen freigestellt werden kannst und der Betrieb eine*n Betreuer*in für dich nennt. Eine Ausfertigung des Vertrags (oder Fotokopie) ist zusammen mit dem Anmeldeformular abzugeben.

Bescheinigung der Praxisphase

Die Bescheinigung der Praxisphase erfolgt über:

  • Einreichen des schriftlichen Tätigkeitsnachweises im Studierenden-Servicebüro
  • Anfertigung des Praxisphasenberichts, der vom Praxisphasenbeauftragten bewertet wird.

Die zugehörigen Formulare befinden sich auf den Seiten des Career Service unter „ Infos für Studierende“. Die Anerkennung der Bachelorarbeit ist getrennt von der Anerkennung der Praxisphase.
Der Praxisbericht ist nach Beendigung der Praxisphase, spätestens jedoch 3 Wochen vor dem Termin des Kolloquiums abzugeben.


Schriftlicher Tätigkeitsnachweis

Die Praxisstelle ist verpflichtet, nach Beendigung der Praxisphase einen schriftlichen Tätigkeitsnachweis auszustellen. Dieser muss mindestens enthalten:

  • Zeitspanne der Ausbildung
  • Ausbildungsinhalte

Für spätere Bewerbungen ist ein qualifiziertes Zeugnis über das Praxisphase sinnvoller als eine einfache Bescheinigung.


Praxisbericht

Für die Praxisphase haben die Student*innen einen Praxisbericht zu erstellen. Hierzu lesen Sie bitte den Leitfaden zur Erstellen des Praxisphasenberichts. Der Bericht ist in deutscher Sprache zu verfassen.

Der Bericht ist Frau Anne Dademasch als PDF-Datei zuzusenden. Die Praxisphasenbeauftragte überprüft den Praxisbericht.

Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf die Praxisphase

Berufspraktische Tätigkeiten vor Studienbeginn können nicht auf die Praxisphase angerechnet werden. Ein einschlägiger Ausbildungsabschluss wirkt nicht verkürzend auf eine Praxisphase.
Berufliche Tätigkeiten während des Studiums können in Einzelfällen als adäquate Tätigkeiten für die Praxisphase anerkannt werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Prüfungsausschuss auf Vorschlag des Praxisphasenbeauftragten.
Für die Anerkennung einer studentischen Nebentätigkeit bzw. eines Nebenjobs müssen folgende Voraussetzungen erfüllen sein:

  • die Praxisphase sollte dem betriebswirtschaftlichen bzw. betriebswirtschaftlich-technischen Handeln entsprechen,
  • bei Beginn der anrechenbaren Tätigkeit müssen mindestens 90 Credit Points erreicht sein und die Tätigkeit muss sich bei Antragsstellung auf eine Vollzeitbeschäftigung in einem Umfang von 3 Monaten (13 Wochen) hochrechnen lassen,
  • dem Antrag ist ein Arbeitsvertrag, ein Tätigkeitsnachweis, ein formloser Nachweis über die Gesamtarbeitsstunden (keine Lohnzettel) und die Leistungsübersicht aus der elektronischen Prüfungsverwaltung beizufügen,
  • ferner muss bei Antragsstellung ein Praxisphasenbericht eingereicht werden.

Praxisphase im Ausland

Die Praxisphase kann sowohl im Inland als auch im Ausland abgeleistet werden. Die inhaltlichen Ansprüche an die Ausbildung im Ausland sind selbstverständlich die gleichen wie bei der Ableistung im Inland. Für eine Praxisphase im Ausland sind einige Besonderheiten zu beachten:

Längere Vorlaufzeit

Die Vorbereitung einer Praxisphase im europäischen Ausland nimmt ca. 6 Monate in Anspruch. Für einen Aufenthalt im außereuropäischen Ausland sollte wegen einer eventuellen Förderung mehr Zeit einkalkuliert werden. Es gibt verschiedene Fristen für Auslandsförderungen, erkundigen sie sich rechtzeitig im International Student Office darüber.

Versicherungsschutz

Im Ausland gilt nicht der gleiche Versicherungsschutz wie im Inland. Bitte informiere dich bei deinem Krankenversicherungsträger und anderen Versicherungsgebern über ausreichenden Versicherungsschutz u. a. bei Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung.

Förderung

Über die Bedingungen, unter denen du Anspruch auf eine Förderung nach dem BAföG haben bzw. ein Stipendium oder Reisekostenzuschüsse erhalten kannst, informierst du dich bitte beim International Student Office.

Sprachliche Vorbereitung

Solltest du eine Praxisphase im Ausland planen, bedenke, dass du Kenntnisse in der entsprechenden Fremdsprache benötigen. Eine Förderung ist generell nur mit ausreichenden Fremdsprachenkenntnissen möglich.
Weitere Hinweise kannst du auf der Webseite des International Student Office entnehmen.

Planung eines anschließenden Master - Studiums

In der Regel ist die Zeit für die Praxisphase und die Anfertigung der Bachelorarbeit innerhalb eines Semesters (d.h. bis 31.08.) ausreichend. Solltest du allerdings planen dich für ein anschließendes Master-Studium zu bewerben kann es evtl. zu Problemen mit der Einschreibefrist für dieses Aufbaustudium kommen. In Niedersachsen und an vielen anderen Hochschulen außerhalb Niedersachsens liegt diese am 15. Juli.
An der Ostfalia, wie auch an vielen anderen niedersächsischen Hochschulen, gibt es die Möglichkeit sich auch ohne Note der Bachelorarbeit zu bewerben (beachten Sie dazu bitte die jeweiligen Zulassungsordnungen).
Sollte es dennoch erforderlich sein, dass alle Noten (einschließlich der Bachelorarbeit) zum 15. Juli für eine Bewerbung vorhanden sein müssen, gibt es die Möglichkeit mit der Bachelorarbeit zu einem beliebigen Zeitpunkt nach Beginn der Praxisphase anzufangen. In diesem Fall ist es wichtig mit den Prüfer*innen frühzeitig abzusprechen, wann das Kolloquium stattfinden soll, um einen entsprechenden Anmelde-/Abgabetermin festzulegen.


Unter folgendem Link findest du einen Überblick über die einzelnen Stationen der Abwicklung des Praxissemesters für Studierende der Fakultät Wirtschaft.

Prozessbeschreibung

 

nach oben
Drucken