Career Service
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Career Service
Karl-Scharfenberg-Straße 55-57
38229 Salzgitter
Tel.: +49 5341 875 15605
Fax: +49 5341 875 15604
E-Mail:
career@ostfalia.de
Sprechstunden: Bitte den Web-Seiten entnehmen
AnsprechpartnerInnen:
Dipl.-Ing. Thomas Hoffmann
Dipl.-Ing. Kornelia Pusch
Dipl.-Kffr. Birgit Rehbaum
Jessica Sölter, M.A.
Julia Hussendörfer, M.A.
Studierenden-Servicebüro SZ
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Karl-Scharfenberg-Str. 55-57
38229 Salzgitter
Tel.: +49 5341 875 15040
Fax: +49 5341 875 15604
E-Mail:
ssb-sz@ostfalia.de
Web:
www.ostfalia.de/ssb
Sprechstunden: Bitte den Web-Seiten entnehmen
Praxissemesterbeauftragter der Karl-Scharfenberg-Fakultät
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Karl-Scharfenberg-Straße 55-57
38229 Salzgitter
Prof. Dr. Albert Galli
Raum B.1.OG.16
Tel.: +49 5341 875 52070
Fax: +49 5341 875 51004
E-Mail:
a.galli@ostfalia.de
Ziel des Praxissemesters ist es, eine enge Verbindung zwischen Studium und beruflicher Tätigkeit
herzustellen. Das Praxissemester trägt dazu bei, den Berufseinstieg zu erleichtern. Von großem
Vorteil sind die persönlichen Kontakte, die während der Durchführung des Praxissemesters geknüpft
werden.
Im Praxissemester sollen die Studierenden lernen, das durch das Studium erworbene Wissen in
ein dem Ausbildungsziel entsprechendes Handeln umzusetzen. Das praktische Studium im Praxissemester
soll unter der Anleitung durch den Ausbildungsbetrieb (Praxisstelle) und die Hochschule erfolgen.
Im Praxissemester sollen weitgehend selbständige Leistungen erbracht werden.
Während eines Praxissemesters sollen die Studierenden verschiedene Aspekte der betrieblichen
Entscheidungsprozesse sowie deren Zusammenwirken kennen lernen und vertiefte Einblicke in
technische, organisatorische, ökonomische, rechtliche und soziale Zusammenhänge des
Betriebsgeschehens erhalten.
Praxissemester können auch im europäischen und außereuropäischen Ausland absolviert werden.
Neben sprachlicher und fachlicher Weiterbildung wirkt sich ein Auslandssemester in der Regel
positiv auf die persönliche Entwicklung aus. Ein Auslandsaufenthalt wird aus diesen Gründen bei der
Bewerbung um einen Arbeitsplatz generell als Pluspunkt gewertet.
Der Career Service informiert Sie gerne bei Fragen, die mit einem Auslandssemester in
Zusammenhang stehen. Darüber hinaus steht Ihnen für Detailfragen das International Student Office
der Hochschule zu Verfügung.
Für die Studiengänge TM, SPM, SRM, MD, MK, MM ist im 6. Fachsemester ein Praxissemester eingeordnet. In diesem Semester ist auch die Anfertigung der Bachelorarbeit vorgesehen.
TLM, LIM, WIV, PVM
Im 7. Fachsemester ist ein Praxissemester eingeordnet. In diesem Semester ist auch die Anfertigung der Bachelorarbeit vorgesehen.
Logistik im Praxisverbund (LIP)
Der Studiengang Logistik im Praxisverbund ist ein dualer Studiengang, in welchem innerhalb von
neun Semestern eine kaufmännische Berufsausbildung und der Bachelorabschluss des Studiums
ermöglicht werden.
Im 4. und 5. Semester ist eine Ausbildungsphase mit dem IHK-Abschluss „Kauffrau/Kaufmann für
Spedition und Logistikdienstleistung im Betrieb/Berufsbildende Schule eingegliedert“.
Im 9. Fachsemester ist ein Praxissemester eingeordnet. In diesem Semester ist auch die
Anfertigung der Bachelorarbeit vorgesehen.
Im 3. Fachsemester ist ein Praxissemester eingeordnet. In diesem Semester ist auch die
Anfertigung der Masterarbeit vorgesehen.
Das Praxissemester beginnt am 1. März oder am 1. September. Abweichungen bis zu einem Monat sind
zulässig. Die berufspraktische Tätigkeit muss mindestens 3 Monate betragen (ohne Urlaub). Dabei ist
von der üblichen betrieblichen Wochenarbeitszeit auszugehen. In der Regel ist die praktische
Tätigkeit in einem geschlossenen Zeitraum abzuleisten, der nicht in die Vorlesungszeiten
benachbarter Semester hineinreichen soll.
In Ausnahmefällen kann auf begründeten Antrag die Zweiteilung eines Praxissemesters genehmigt
werden. Beide Praxissemesterteile müssen dabei im Zeitraum eines Verwaltungssemesters liegen.
Das Praxissemester dient der Vorbereitung auf die spätere berufliche Tätigkeit. Das
Praxissemester sollte daher möglichst in Tätigkeitsbereichen durchgeführt werden, die der
Ausbildungsrichtung entsprechen oder als verwandte Fachgebiete anzusehen sind.
Das Praxissemester kann auch in Instituten oder Laboren der Hochschule durchgeführt werden,
wenn dort Aufgaben anfallen, die mit solchen in der Berufspraxis vergleichbar sind, oder wenn eine
äquivalente Mitwirkung an anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten gegeben ist.
Vor Aufnahme der praktischen Tätigkeit muss das Praxissemester im Studierenden-Servicebüro oder Career Service angemeldet werden. Hierdurch wird der Hochschule folgendes mitgeteilt:
Nachdem Eingang der Anmeldung überprüfut das SSB, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Termine
Die Anmeldung ist bis zum folgenden Termin einzureichen:
Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Angaben auf dem Anmeldeformular eintragen können, füllen Sie es soweit wie möglich aus (vorläufige Anmeldung). Reichen Sie die fehlenden Angaben spätestens zum Beginn Ihrer Praxisphase ein.
Dies sind nicht die Termine, an denen Sie anfangen müssen, sich um eine geeignete Praxisstelle zu kümmern. Sie sollten viel früher, im Einzelfall mehr als ein Jahr vor Antritt der Praxisphase, mit der Stellenauswahl beginnen!
Bachelor
Die Studierenden werden zum Praxissemester im 6., 7. bzw. 9. Semester zugelassen, wenn
• die Anmeldung bis zum letzten Tag des Prüfungszeitraumes des vor dem Praxissemester
liegenden Theoriesemesters erfolgt ist,
• der Praxissemestervertrag durch die Hochschule ohne Beanstandungen geprüft wurde,
• eine fachlich kompetente und prüfungsberechtigte Lehrkraft der Fakultät ihre Betreuung
zugesichert hat.
Corona-bedingt gilt bis einschließlich Wintersemester 2021/22
erleichternd:
Die Zulassung zum Praxissemester setzt voraus, dass bis auf die Modulprüfungen des letzten
und des vorletzten Theoriesemesters vor dem Praxissemester alle Modulprüfungen bestanden wurden.
Zusätzlich muss die Studienarbeit, sofern sie in der Prüfungsordnung vorgeschrieben und eine
Leistung des vorletzten Theoriesemesters vor dem Praxissemester ist, als erfolgreich abgeschlossen
bescheinigt sein.
Ab Sommersemester 2022 gilt wieder:
Die Zulassung zum Praxissemester setzt voraus, dass bis auf die Modulprüfungen des letzten
Theoriesemesters vor dem Praxissemester und zwei Modulprüfungen des vorletzten Theoriesemesters vor
dem Praxissemester alle Modulprüfungen bestanden wurden. Zusätzlich muss die Studienarbeit, sofern
sie in der Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, als erfolgreich abgeschlossen bescheinigt sein.
Master
Die Studierenden werden zum Praxissemester im 3. Semester zugelassen, wenn
• die Anmeldung bis zum letzten Tag des Prüfungszeitraumes des vor dem Praxissemester
liegenden Theoriesemesters erfolgt ist,
• der Praxissemestervertrag durch die Hochschule ohne Beanstandungen geprüft wurde,
• eine fachlich kompetente und prüfungsberechtigte Lehrkraft der Fakultät ihre Betreuung
zugesichert hat.
Die Zulassung zum Praxissemester setzt voraus, dass bis auf die Modulprüfungen des zweiten
Theoriesemesters vor dem Praxissemester und eine Modulprüfung des ersten Theoriesemesters vor dem
Praxissemester alle Modulprüfungen bestanden wurden.
Die Anmeldung zum Praxissemester ist dem Praxissemesterbeauftragten zur Unterschrift vorzulegen wenn im Unternehmen noch kein Praxissemester absolviert wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen nicht gegeben sind.
Der Vertrag sollte in zweifacher Ausfertigung abgeschlossen werden, je eine Ausfertigung erhalten die Studierenden sowie die Praxisstelle, eine Kopie erhält das Studierenden-Servicebüro oder der Career Service. Der Praxisstelle ist die Praxissemesterrichtlinie zusammen mit dem Vertrag auszuhändigen. Vertragsvordrucke der Hochschule können bei Bedarf den Web-Seiten des Career Service entnommen werden.
Hierzu noch einige Hinweise:
Betreuer/in seitens der Praxisstelle
Die Betreuung der Studierenden in der Praxisstelle sollte durch eine sachkundige
Mitarbeiterin oder einen sachkundigen Mitarbeiter gewährleistet sein (§ 4 des Ausbildungsvertrags).
Diese haben die Aufgabe, die Studierenden in ihr Arbeitsgebiet und ihre Aufgaben einzuweisen, sie
zu beraten und ihren Lernprozess durch regelmäßige Anleitungsgespräche zu unterstützen.
Vergütung
Studierende im Praxissemester haben keinen Rechtsanspruch auf eine Vergütung. Durch
zusätzliche Unterkunft, Fahrtkosten etc. treten im Praxissemester u. U. erhebliche Mehraufwendungen
auf. Außerdem werden von den Studierenden Leistungen erwartet und erbracht. Es sollte daher in
jedem Fall über eine mögliche Vergütung gesprochen werden.
Bei einer Förderung nach dem BAföG kommt
Urlaub und Krankheit
Studierende im Praxissemester haben keinen Anspruch auf Urlaub. Die Praxisstelle kann jedoch
nach dem Bundesurlaubsgesetz Urlaub gewähren und auch Urlaubsgeld zahlen. Die Beschäftigungsdauer
muss dann entsprechend verlängert werden. Dies gilt auch im Krankheitsfall von mehr als 6
Wochen.
Vertragsauflösung
Die Modalitäten einer vorzeitigen Vertragsauflösung sind in § 6 des Ausbildungsvertrags
beschrieben. Auf jeden Fall muss bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung der Career Service
verständigt werden.
Fremdverträge
Größere Firmen benutzen meist eigene Formulare für Ausbildungsverträge. Wenn sie sich im
Wesentlichen mit den hochschuleigenen Verträgen decken, werden sie ebenfalls anerkannt. Dabei muss
beachtet werden, dass die Freistellung für Hochschulveranstaltungen festgehalten wurde und der
Betrieb eine Betreuerin/einen Betreuer nennt. Eine Ausfertigung des Vertrags (oder Fotokopie) ist
zusammen mit dem Anmeldeformular im Career Service oder im Studierendenservicebüro abzugeben.
Ausbildungsplan
Es ist von Vorteil für die Praxiszeit mit den Betreuern der Hochschule und der Praxisstelle
einen Ausbildungsplan zu erstellen, der die einzelnen Ausbildungsabschnitte sowie die
Tätigkeitsbereiche und Ausbildungsziele beschreibt. Ein solcher Ausbildungsplan gibt der
Praxisstelle und den Studierenden Gelegenheit, die Aufgaben und Bedingungen für die praktische
Tätigkeit zu strukturieren und genauer festzulegen. Nach Möglichkeit sollten Aufgaben definiert
werden, die von den Studierenden weitgehend selbständig bearbeitet werden können.
Praxissemesterbegleitende Veranstaltungen
Das Praxissemester wird durch Seminare vorbereitet, um eine Einbindung des Praxissemesters in
das Studium zu gewährleisten.
Fachliche Betreuung
Die fachliche Betreuung erfolgt durch eine Hochschullehrerin/einen Hochschullehrer oder
prüfungsberechtigt Lehrende/Lehrenden, die/der in der Regel auch die schriftliche Arbeit betreut
und beurteilt. Die Studierenden müssen also vor Antritt des Praxissemesters mit einer
Hochschullehrerin/einem Hochschullehrer in Verbindung treten, um die Betreuung sicherzustellen.
Sollten Schwierigkeiten bei der Suche nach einer Hochschullehrerin/ einem Hochschullehrer
auftreten, kann die/der Praxissemesterbeauftragte bei der Zuordnung behilflich sein. Eine
Hochschullehrerin/ein Hochschullehrer kann mehrere Studierende gleichzeitig betreuen.
Voraussetzung für die Bescheinigung eines Praxissemesters ist
• Abgabe des schriftlichen Tätigkeitsnachweises der Praxisstelle,
• Ausfüllen des
Online-Fragebogens.
Schriftlicher Tätigkeitsnachweis
Die Praxisstelle ist verpflichtet, nach Beendigung des Praxissemesters einen schriftlichen
Tätigkeitsnachweis auszustellen. Dieser muss mindestens enthalten:
• Zeitspanne der Ausbildung
• Ausbildungsinhalte
Für spätere Bewerbungen ist ein qualifiziertes Zeugnis über das Praxissemester sinnvoller als
eine einfache Bescheinigung. Die Praxisstelle stellt dies auf Wunsch aus.
Das Praxissemester kann auch im Ausland abgeleistet werden. Dauer und inhaltliche Ansprüche an das Praxissemester im Ausland sind die gleichen wie im Inland. Für das Praxissemester im Ausland sind einige Besonderheiten zu beachten:
Die Vorbereitung eines Praxissemesters im europäischen Ausland nimmt ca. 6 Monate in Anspruch. Für einen Aufenthalt im außereuropäischen Ausland sollte wegen einer eventuellen Förderung mehr als 1 Jahr einkalkuliert werden.
Im Ausland gilt nicht der gleiche Versicherungsschutz wie im Inland. Informationen sollten vorab bei Krankenversicherungsträger und anderen Versicherungsgebern über ausreichenden Versicherungsschutz u.a. bei Kranken-, Haftpflicht- und Unfall-versicherung eingeholt werden.
Über die Bedingungen, unter denen Anspruch auf eine Förderung nach dem BAföG besteht, bzw. ein Stipendium oder Reisekostenzuschuss beantragt werden kann, informiert das International Student Office der Ostfalia. Grundinformationen dazu gibt auch das Studierenden-Servicebüro.
In der Regel werden für einen Auslandsaufenthalt entsprechende Fremdsprachen-kenntnisse
benötigt, dies sollte bei der Planung beachtet werden. Eine Förderung ist generell nur mit
ausreichenden Fremdsprachenkenntnissen möglich.
Weitere Hinweise können den Web-Seiten des
International Student Office entnommen
werden.
Unter folgendem Link finden Sie einen Überblick über die einzelnen Stationen der Abwicklung des Praxissemesters für Studierende der Fakultät Verkehr-Sport-Tourismus-Medien (K).