Praxissemesterordnung Fakultät Recht
Anmeldung und Bescheinigung 1. Praxissemester
Bis SoSe 23: Bescheinigung 1. Praxissemester
Anmeldung 2. Praxissemester
Zur Bescheinigung des 2. Praxissemesters wird nur ein Tätigkeitsnachweis (Praktikantenzeugnis
o.ä.) im SSB eingereicht.
Detaillierte Infos zum Ablauf lesen Sie bitte im Bereich "
Anmeldung und Zulassung zum Praxissemester" und in der
Prozessbeschreibung nach.
Weitere Formular und Hinweise zur Anrechnung einer Werkstudententätigkeit auf die Praxissemester erhalten Sie auf den Seiten Ihrer Fakultät.