Rückerstatten der Semesterticket-Beiträge im Pflichtpraktikum

Als Student*in eines Präsenzstudiengangs zahlen Sie einen Semesterbeitrag, der in der Regel einen Anteil für die VRB-Semesterkarte und das Semesterticket Niedersachsen/Bremen enthält. Grundlage für diesen Anteil sind Verträge, die der AStA mit den Verkehrsbetrieben abschließt. Wenn Sie ein Pflichtpraktikum absolvieren, können Sie die Kosten dafür auf Antrag erstattet bekommen.

Weitere Informationen inkl. Rückerstattungsantrag finden Sie auf der Webseite des AStA zum Semesterticket.

Wenn Sie den Beitrag auf Grund eines Pflichtpraktikums erstattet bekommen möchten, müssen Sie dem Antrag an den AStA eine Bestätigung darüber beilegen. Diese Bestätigung erhalten Sie wahlweise vom SBB oder Career Service. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich dort offiziell zum Pflichtpraktikum inkl. Vertragskopie angemeldet haben und dass Sie bereits zu dem Semester zurückgemeldet sind, für das Sie eine Rückerstattung beantragen.