Ablauf der Praxisphase Gesundheitswesen

Praxisphasen-Ansprechpartner*innen

Für alle mit den Praxissemestern zusammenhängenden Fragen stehen innerhalb der Hochschule mehrere Ansprechpartner*innen zur Verfügung:


Career Service

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Career Service
Karl-Scharfenberg-Straße 55-57
38229 Salzgitter

Tel.: +49 5341 875 15605
Fax: +49 5341 875 15604
E-Mail: career@ostfalia.de

Ansprechpartner*innen:
* Dipl.-Ing. Thomas Hoffmann
* Dipl.-Ing. Kornelia Pusch
* Jessica Sölter M.A.
* Julia Hussendörfer, M.A.


Studierenden-Servicebüro WOB

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Studierenden-Servicebüro WOB
Robert-Koch-Platz 8a
38440 Wolfsburg

Tel.: +49 5361 8922 15030
Fax: +49 5361 8922 15504
E-Mail: ssb-wob@ostfalia.de
Web: www.ostfalia.de/ssb


Fakultät Gesundheitswesen

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Fakultät Gesundheitswesen
Rothenfelder Str. 10
38440 Wolfsburg

Praxisphasenbeauftragte
Prof. Dr. rer. pol. Daniela Eidt-Koch
Raum G-119
Tel.: +49 (0)5361 8922-23210
E-Mail: d.eidt-koch@ostfalia.de



Fachstudienberatung MAG
Doris Zweck, M.A.
Raum R-217B
Tel.: +49 (0)5361 8922 23470
E-Mail: d.zweck@ostfalia.de

Rechtliches, Beginn, Dauer

Die verbindlichen Vorschriften sind in der "Ordnung für die Durchführung der Praxisphase" der Fakultät Gesundheitswesen enthalten. Sie unterscheiden sich leicht, je nachdem, ob du vor dem WS 19/20 immatrikuliert oder ab dem WS 19/20 immatrikuliert wurdest.

Die Regelstudienzeit im Studiengang Management im Gesundheitswesen beträgt sechs Semester. Zu Beginn des dritten Studiensemesters wählen die Studierenden einen Studienschwerpunkt. Das sechste Fachsemester beinhaltet eine Praxisphase, die in der Regel zusammen mit der Bachelorarbeit zu absolvieren ist.

Die Praxisphase beginnt in der Regel mit dem Semesteranfang (1. März bzw. 1. September). Ein anderer Starttermin ist jedoch ohne gesonderten Antrag möglich, sofern die Praxiszeit nicht in die Vorlesungs- oder Prüfungszeiten benachbarter Semester hineinreicht.

Die Dauer der Praxisphase beträgt mindestens 13 Wochen (Netto, ohne ggf. enthaltenen Urlaub). Für Studierende, die vor dem WS 19/20 immatrikuliert wurden, gilt eine Mindestdauer von 12 Wochen. Dabei ist von der üblichen betrieblichen Wochenarbeitszeit auszugehen. In besonderen Fällen ist eine Teilzeitbeschäftigung mit mindestens 20 Stunden/Woche möglich, wodurch sich die Beschäftigungsdauer entsprechend verlängert.

Im Anschluss an die Praxisphase ist die Erstellung der Bachelorarbeit vorgesehen. Die Durchführung der Praxisphase gliedert sich in eine Vorbereitungsphase, der praktischen Tätigkeit und einer Nachbereitung. Die Vor- und Nachbereitung finden an der Hochschule statt.

Die praktische Tätigkeit ist üblicherweise in einem zusammenhängenden Zeitraum durchzuführen. In Ausnahmefällen kann auf begründeten Antrag die Zweiteilung einer Praxisphase von der*dem Praxisphasenbeauftragten genehmigt werden. Beide Teile sollten dabei im Zeitraum eines Verwaltungssemesters liegen. Der kürzere Teil muss mindestens 4 Wochen dauern.

Ziel und Zweck der Praxisphase

Ziel der Praxisphase ist es, eine enge Verbindung zwischen Studium und beruflicher Tätigkeit herzustellen. Die Praxisphase dient der Vertiefung des Praxisbezugs. Studierende erhalten die Möglichkeit, Kenntnisse, Erfahrungen, Fertigkeiten und Fähigkeiten in beruflichen Tätigkeitsfeldern zu erwerben, die sie als Absolvent*innen erwarten.

Die Praxisphase trägt dazu bei, den späteren Berufseinstieg zu erleichtern. Eine große Rolle spielen die persönlichen Kontakte, die während der Durchführung der Praxisphase geknüpft werden.

Über das rein Fachliche hinaus kommen die Studierende in der Praxisphase mit verschiedenen Fragestellungen des späteren Berufsfelds in Berührung und lernen wirtschaftliche, soziale, ökologische, organisatorische, rechtliche, medizinische, pflegerische und politische Aspekte kennen. Die Praxisphase fördert so die Entwicklung von beruflichem Selbstverständnis und beruflicher Identität.

In der Praxisphase können die im Studium in verschiedenen Disziplinen vermittelten Kenntnisse auf komplexe Problemstellungen der Praxis angewendet werden. Die Studierenden lernen die betrieblichen Entscheidungsprozesse sowie deren Zusammenwirken kennen und erhalten vertiefte Einblicke in interdisziplinäre Zusammenhänge des Betriebsgeschehens.

Praxisphasen können auch im Ausland absolviert werden. Neben sprachlicher und fachlicher Weiterbildung wirkt sich ein Auslandssemester in der Regel positiv auf die persönliche Entwicklung aus. Ein Auslandsaufenthalt wird aus diesen Gründen bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz grundsätzlich als Pluspunkt gewertet. Das International Student Office informiert dich bei allen Fragen, die mit einem Auslandssemester in Zusammenhang stehen (Finanzierung, vorbereitende Sprachkurse etc.) und der Career Service speziell zu einem Praktikum im Ausland.

Anforderungen an die Praxisstelle

Praxisphasen dienen der Vorbereitung auf die spätere berufliche Tätigkeit. Die Praxisphase sollte daher möglichst in Tätigkeitsbereichen durchgeführt werden, die der Ausbildungsrichtung entsprechen oder als verwandte Fachgebiete anzusehen sind. Dafür ist nicht zwingend eine Einrichtung des Gesundheitswesens notwendig. In Ausnahmefällen ist es auch möglich, in Unternehmen außerhalb des Gesundheitssektors eine betriebswirtschaftliche Praxisphase zu absolvieren.

Praxisphasen können auch in Instituten der Hochschule durchgeführt werden, wenn dort Aufgaben anfallen, die mit solchen in der Berufspraxis vergleichbar sind oder wenn eine äquivalente Mitwirkung an anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten gegeben ist.

Ablauf der Praxisphase

Nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die einzelnen Stationen der Abwicklung der Praxisphase. Die jeweiligen Stationen sind in den folgenden Unterkapiteln näher erläutert.

Ablauf der Praxisphase G

Anmeldung, Zulassung, betreuende Lehrkraft

Vor Aufnahme der praktischen Tätigkeit muss die Praxisphase angemeldet werden (siehe Anmeldeformular unter Downloads). Diese Anmeldung reichen Studierende im Studierenden-Servicebüro (Standard) oder im Career Service (bei detaillierten Rückfragen) zu dessen Sprechzeiten in Wolfsburg ein. Hierdurch teilen sie der Hochschule mit:

  • Anfangs- und Enddatum Ihrer Praxisphase
  • Name und Adresse der Praxisstelle
  • Betreuer*in seitens der Praxisstelle
  • Betreuer*in seitens der Hochschule inkl. Unterschrift

Nach dem Eingang der Anmeldung überprüft das SSB, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Termine

Die Anmeldung ist bis zu folgendem Termin einzureichen:

  • 31. Januar für eine Praxisphase im folgenden Sommersemester
  • 30. Juni für eine Praxisphase im folgenden Wintersemester

Solltest zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Angaben auf dem Anmeldeformular machen können, dann fülle es soweit wie möglich aus (vorläufige Anmeldung) und reiche die fehlenden Angaben spätestens bis zum Praxisbeginn nach.

Dies sind nicht die Termine, an denen du anfangen musst, dich um eine geeignete Praxisstelle zu kümmern. Du solltest dich viel früher, im Einzelfall ein ¾ Jahr vor Antritt der Praxisphase, um eine Praxisstelle bewerben!

Zulassung

Studierende des Studiengangs "Management im Gesundheitswesen" müssen vor Beginn der Praxisphase mindestens 100 Leistungspunkte erreicht haben. Dabei werden auch LP von bestandenen Prüfungen des 5. Semesters mitgezählt. Studierende, die ab dem WS 19/20 immatrikuliert wurden, müssen weiterhin alle Prüfungen der ersten drei Semester ihrer Kohorte bestanden haben.

Betreuer*in seitens der Hochschule

Die fachliche Betreuung erfolgt durch eine*n prüfungsberechtigt Lehrende*n, um die Betreuung sicherzustellen. Sollten Schwierigkeiten bei der Suche nach einer*einem Betreuer*in auftreten, kann die*der Praxisphasenbeauftragte bei der Zuordnung behilflich sein. Eine Lehrkraft kann mehrere Studierende gleichzeitig betreuen.

Anerkennung der Praxisstelle

Die betreuende Hochschullehrerin bzw. der betreuende Hochschullehrer überprüft bei der Zusage zur Betreuung zusätzlich, ob die gewünschte Praxisstelle den in der Praxisphasenordnung genannten Anforderungen entspricht.

Vertragsabschluss, Betreuung durch Praxisstelle, vertragliche Regelungen

Der Vertrag muss mindestens in zweifacher Ausfertigung abgeschlossen werden, je eine Ausfertigung erhalten die Studierenden sowie die Praxisstelle, die dritte Ausfertigung oder eine Kopie ist im Studierenden-Servicebüro oder Career Service abzugeben. Der Praxisstelle ist die Praxisphasenordnung zusammen mit dem Vertrag auszuhändigen. Die Vorlagen der Hochschule erhalten Sie unter Downloads. Möglichst sollen diese Vorlagen verwendet werden. Hierzu noch einige Hinweise:

Betreuer*in seitens der Praxisstelle

Die Betreuung der Studierenden in der Praxisstelle sollte durch eine*n sachkundige*n Mitarbeiter*in gewährleistet sein (§ 4 des Praxisphasenvertrags). Diese haben die Aufgabe, Studierende in ihre Arbeitsgebiete und Aufgaben einzuweisen, sie zu beraten und ihren Lernprozess durch regelmäßige Anleitungsgespräche zu unterstützen.

Vergütung

Studierende in der Praxisphase haben keinen Rechtsanspruch auf eine Vergütung. Durch zusätzliche Unterkunft, Fahrtkosten etc. treten in der Praxisphase u. U. erhebliche Mehraufwendungen auf. Außerdem werden von den Studierenden Leistungen erwartet und erbracht. Es sollte daher in jedem Fall über eine mögliche Vergütung gesprochen werden.

Bei einer Förderung nach dem BAföG kommt diese Vergütung bei Übersteigen von gewissen Grenzen zur Anrechnung. Nähere Informationen erhalten Sie beim BAföG-Amt.

Urlaub und Krankheit

Während der Praxisphase besteht keinen Anspruch auf Urlaub. Die Praxisstelle kann jedoch z.B. nach dem Bundesurlaubsgesetz Urlaub gewähren und auch Urlaubsgeld zahlen. Die Beschäftigungsdauer muss dann entsprechend verlängert werden. Dies gilt auch im Krankheitsfall von mehr als 4 Wochen.

Vertragsauflösung

Die Modalitäten einer vorzeitigen Vertragsauflösung sind in § 6 des Praxisphasenvertrags beschrieben. In jeden Fall muss bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung der*die gewählte Betreuer*in der Hochschule und die*der Praxisphasenbeauftragte informiert werden.

Fremdverträge

Größere Unternehmen benutzen meist eigene Vertragsvorlagen. Wenn sie sich im Wesentlichen mit den hochschuleigenen Verträgen decken, werden sie ebenfalls anerkannt. Bitte beachten Sie bei Vertragsabschluss, dass Sie für Hochschul­veranstaltungen freigestellt werden und der Betrieb eine*n Betreuer*in für Sie nennt. Weiterhin muss eine Kündigungsfrist enthalten sein. Eine Ausfertigung des Vertrags (oder Fotokopie) ist zusammen mit dem Anmeldeformular abzugeben. Der Vertrag kann auch nachgereicht werden.

Ausbildungsplan

Für Studierende, die vor dem WS 19/20 immatrikuliert wurden, gilt: Für die Praxiszeit ist mit dem*der Betreuer*in der Hochschule und der Praxisstelle ein Ausbildungsplan zu erstellen, der die einzelnen Ausbildungsabschnitte sowie die Tätigkeitsbereiche und Ausbildungsziele beschreibt. Dieser Ausbildungsplan ist der betreuenden Lehrkraft spätestens 4 Wochen nach Beginn der Praxisphase vorzulegen. Ein solcher Ausbildungsplan gibt der Praxisstelle und den Studierenden Gelegenheit, die Aufgaben und Bedingungen für die praktische Tätigkeit zu strukturieren und genauer festzulegen. Nach Möglichkeit sollten Aufgaben definiert werden, die von den Studierenden weitgehend selbständig bearbeitet werden können.

Praxisphasenveranstaltungen

Damit die Praxisphase nicht neben dem Studium und ohne Beziehung zu demselben abläuft, wird es gemäß Curriculum durch hochschulseitige Seminare vor- und nachbereitet. Die Veranstaltungen werden von der Fakultät organisiert und durchgeführt.

Die Teilnahme an diesen Seminaren ist Pflicht!

Vom Career Service aus finden im Rahmen des Seminars zur Praxisphase folgende Veranstaltungen statt:

Informationsveranstaltung zum Ablauf der Praxisphase:
Zur Vorbereitung der Praxisphase müssen die Studierenden vor deren Beginn an einer Informationsveranstaltung zum organisatorischen Ablauf teilnehmen. Regulär sollte sie im 4. Semester besucht werden.

Veranstaltung mit Studierenden in der Praxisphase:
Die Studierenden in der Praxisphase richten zusammen mit dem Career Service eine Informationsveranstaltung für die nachfolgenden Praxisphasengenerationen aus. Hierbei berichten die Praxisphasen-Studierenden von Ihren aktuellen Erfahrungen. Sollte diese Veranstaltung nicht in Präsenz durchführbar sein, so erstellen die Studierenden Kurzpräsentationen der Praxisphasen, die im Intranet veröffentlicht werden (siehe Downloads bei Praxisphasen-Infos von Studierenden).

Anerkennung, Tätigkeitsnachweis, Bescheinigung der Praxisphase

Die Anerkennung der Praxisphase erfolgt über:

  • Teilnahme an den Praxisphasenveranstaltungen,
  • Einreichen des schriftlichen Tätigkeitsnachweises im Studierenden-Servicebüro

Zum Tätigkeitsnachweis:

Die Praxisstelle ist verpflichtet, nach Beendigung der Praxisphase einen schriftlichen Tätigkeitsnachweis auszustellen. Dieser muss mindestens enthalten:

  • Zeitspanne der Ausbildung
  • Ausbildungsinhalte

Für spätere Bewerbungen ist ein qualifiziertes Zeugnis über die Praxisphase sinnvoller als eine einfache Bescheinigung. Die Praxisstelle stellt dies in der Regel auf deinen Wunsch aus. Reiche eine Kopie des Tätigkeitsnachweises beim SSB unter Angabe deiner Matrikelnummer ein.

Wichtig: Die Zulassung zum Kolloquium erfolgt nur mit anerkannter Praxisphase!

Die Anerkennung der Bachelorarbeit erfolgt getrennt von der Anerkennung der Praxisphase.

Praxisphase im Ausland

Die Praxisphase kann sowohl im Inland als auch im Ausland durchgeführt werden. Die inhaltlichen Ansprüche an die Ausbildung im Ausland sind selbstverständlich die gleichen wie bei der Absolvierung im Inland.

Für eine Praxisphase im Ausland sind einige Besonderheiten zu beachten:

Längere Vorlaufzeit

Die Vorbereitung einer Praxisphase im europäischen Ausland nimmt ca. 6 Monate in Anspruch. Für einen Aufenthalt im außereuropäischen Ausland sollten wegen einer eventuellen Förderung mehr als 9 Monate einkalkuliert werden.

Versicherungsschutz

Im Ausland gilt nicht der gleiche Versicherungsschutz wie im Inland. Bitte informiere dich bei deinem Krankenversicherungsträger und anderen Versicherungsgebern über ausreichenden Versicherungsschutz u. a. bei Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung.

Förderung

Über die Bedingungen, unter denen du Anspruch auf eine Förderung nach dem BAföG haben bzw. ein Stipendium oder Reisekostenzuschüsse erhalten kannst, informiere dich bitte beim International Student Office. Grundinformationen dazu erhältst du auch im Studierenden-Servicebüro.

Sprachliche Vorbereitung

Solltest du eine Praxisphase im Ausland planen, bedenke, dass du Kenntnisse in der entsprechenden Fremdsprache benötigst. Eine Förderung ist generell nur mit ausreichenden Fremdsprachenkenntnissen möglich.
Das Kursangebot der Ostfalia findest du auf der Webseite des Sprachenzentrums.


Unter folgendem Link findest du den Überblick über die einzelnen Stationen der Abwicklung der Praxisphase für Studierende der Fakultät Gesundheitswesen im Studiengang "Management im Gesundheitswesen".

Prozessbeschreibung

 

 

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