Ablauf des Praxissemesters Maschinenbau

Praxissemester-Ansprechpartner*innen

Für alle mit den Praxissemestern zusammenhängenden Fragen stehen innerhalb der Hochschule mehrere Ansprechpartner*innen zur Verfügung:


Career Service

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Career Service
Karl-Scharfenberg-Straße 55-57
38229 Salzgitter

Tel.: +49 5341 875 15605
Fax: +49 5341 875 15604
E-Mail career@ostfalia.de

Ansprechpartner*nnen

Dipl.-Ing. Thomas Hoffmann
Dipl.-Ing. Kornelia Pusch
Jessica Sölter; M.A.
Julia Hussendörfer, M.A.


Studierenden-Servicebüro WF

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Studierenden-Servicebüro WF
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel

Besucheranschrift:

Am Exer 45
38302 Wolfenbüttel

Tel.: +49 5331 939 15010
Fax: +49 5331 939 15404
E-Mail: ssb-wf-s@ostfalia.de
Web: www.ostfalia.de/ssb


Praxissemesterbeauftragter der Fakultät Maschinenbau

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Fakultät Maschinenbau
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel


Prof. Dr. rer.nat. Marcus Menzel
Raum H004
Tel.: +49 (0) 5331 / 939 45680
E-Mail: ma.menzel@ostfalia.de

Rechtliches, Beginn, Dauer

Die verbindlichen Vorschriften sind in dem " Rahmenausbildungsplan für Praxissemester" der Fakultät Maschinenbau enthalten.

Die Ingenieurstudiengänge der Fakulät Maschinenbau bestehen neben dem Theoriestudium von fünf Semestern aus einem Praxissemester und der Bachelorthesis mit Kolloquium. Das Praxissemester ist im Studium integriert, findet im 5. Semester statt und beläuft sich auf mindestens 18 Wochen. Das Praxissemester beinhaltet ingenieurmäßige Tätigkeiten unter Anleitung. Hierbei sollten ein oder zwei Studienarbeiten angefertigt werden. Dabei hat eine Studienarbeit einen Arbeitsumfang von 10 Wochen. Die Ergebnisse der Studienarbeit dürfen auch nach dem Praxissemester in der schriftlichen Arbeit dokumentiert werden. Im 7. Semester wird in der Regel die Bachelorarbeit mit einer praxisbezogenen Themenstellung angefertigt.

Das Praxissemester beginnt in der Regel mit dem Semesteranfang (1. März bzw. 1. September). Ein anderer Starttermin ist jedoch ohne gesonderten Antrag möglich, sofern die Praxiszeit nicht in die Vorlesungszeiten benachbarter Semester hineinreicht. Die Dauer des Praxissemester umfasst den Zeitraum eines Verwaltungssemesters (26 Wochen). Die berufspraktische Tätigkeit muss mindestens 18 Wochen betragen (ohne Urlaub). Dabei ist von der üblichen betrieblichen Wochenarbeitszeit auszugehen. Die restliche Zeit ist für die Abfassung der Studienarbeiten, für den Besuch begleitender Veranstaltungen sowie für Urlaub vorgesehen.

Ziel und Zweck des Praxissemesters

Ziel des Praxissemesters ist es, eine enge Verbindung zwischen Studium und beruflicher Tätigkeit herzustellen. Das Praxissemester dient der Vertiefung des Praxisbezugs der Ingenieurausbildung. Student*innen erhalten die Möglichkeit, Kenntnisse, Erfahrungen, Fertigkeiten und Fähigkeiten in beruflichen Aufgabengebieten und Tätigkeitsfeldern zu erwerben, die sie als Absolvent*innen der Studiengänge erwarten.

Bei schwerpunktmäßigem Interesse für bestimmte Fachgebiete oder Themen bieten Praxissemester die Chance, das Wissen auf diesen Gebieten zu erweitern. Hier ist natürlich auch eine Umorientierung des Interesses denkbar. Kenntnisse und Fähigkeiten können an den Erfordernissen der Praxis gemessen werden, um daraus Schlussfolgerungen für die weitere Planung des Studiums zu ziehen. Weiterhin können aus dem Praxissemestern neue Themen in die Hochschulausbildung eingebracht werden.

Das Praxissemester kann dazu beitragen, den späteren Berufseinstieg zu erleichtern. Eine große Rolle spielen in diesem Zusammenhang persönliche Kontakte, die während dieser Zeit geknüpft werden.

Über das rein Fachliche hinaus bieten die Praxissemester das Kennenlernen verschiedener Aspekte der Arbeit im späteren Berufsfeld: wirtschaftliche, soziale, kulturelle, ökologische, organisatorische, verwaltungstechnische, rechtliche und politische. Die Praxissemester fördern so die Entwicklung von beruflichem Selbstverständnis und beruflicher Identität.

Praxissemester können auch im europäischen und außereuropäischen Ausland absolviert werden. Neben sprachlicher und fachlicher Weiterbildung wirkt sich ein Auslandssemester positiv auf die persönliche Entwicklung aus. Aus diesen Gründen wird bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz ein Auslandsaufenthalt generell als Pluspunkt gewertet. Das International Student Office informiert dich bei allen Fragen, die mit einem Auslandssemester in Zusammenhang stehen (Finanzierung, vorbereitende Sprachkurse etc.).

Anforderungen an die Praxisstelle

Praxissemester dienen der Vorbereitung auf die spätere berufliche Tätigkeit. Das Praxissemester sollte daher möglichst in Tätigkeitsbereichen durchgeführt werden, die der Ausbildungsrichtung entsprechen oder als verwandte Fachgebiete anzusehen sind. Details können dem Rahmenausbildungsplan entnommen werden.

Das Praxissemester kann auch in Instituten oder Laboren der Hochschule durchgeführt werden, wenn dort Aufgaben anfallen, die mit solchen in der Berufspraxis vergleichbar sind, oder wenn eine äquivalente Mitwirkung an anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten gegeben ist .

Anerkennung der Praxisstelle

Bitte beim SSB oder Career Service nachfragen, ob das gewünschte Unternehmen bereits für ein Praxissemester anerkannt ist. Falls dies nicht der Fall, muss eine Anerkennung bei dem Praxissemesterbeaufragten erbeten werden, gern per Mail mit folgenden Angaben:

  • Studiengang
  • Infos zur Praxisstelle
  • Infos zu eigenen Tätigkeiten

Zulassung zum Praxissemester

Die Student*innen werden zum Praxissemester zugelassen, wenn

  • die Anmeldung termingerecht erfolgt ist,
  • die Praxisstelle anerkannt wurde,
  • der Ausbildungsvertrag genehmigt wurde.
  • die prüfungsrechtliche Zulassung Z2 erfüllen:

PO2021 - BDE:
Zulassung bei 59 Leistungspunkten aus dem 1. und 2. Semester und 30 Leistungspunkten aus dem 3. und 4. Semester sowie DE23.1 (Einführung in das wiss. Arbeiten und Projekt)

PO2018 – BM:
Z2: Zulassung bei 57 Leistungspunkten aus dem 1. und 2. Semester und 30 Leistungspunkten aus dem 3. und 4. Semester sowie M15.1 (Modul „Einführung in das wissenschaftl. Arbeiten“)

PO2018 – Bwi:
Zulassung bei 61 Leistungspunkten aus dem 1. und 2. Semester und 30 Leistungspunkten aus dem 3. und 4. Semester sowie W17.1 (Modul „Einführung in das wissenschaftl. Arbeiten“)

PO2011 BM und BWi:
Z2: Zulassung bei 60 Leistungspunkten aus dem 1. und 2. Semester und 30 Leistungspunkten aus dem 3. und 4. Semester

Anmeldung

Vor Aufnahme der praktischen Tätigkeit muss das Praxissemester angemeldet werden. Diese Anmeldung wird im Studierenden-Servicebüro (Standard) oder im Career Service (bei detaillierten Rückfragen) eingereicht, gern per Mail. Hierdurch teilen Sie der Hochschule mit:

  • Anfangs- und Enddatum der Praxisphase
  • Name und Adresse der Praxisstelle
  • Betreuer/in seitens der Praxisstelle
  • Betreuer/in seitens der Hochschule (inkl. Unterschrift)

Nach dem Eingang der Anmeldung überprüft das SSB, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Praxisphase erfüllen.

Termine

Die Anmeldung ist bis zu den folgenden Terminen einzureichen:

  • 31. Januar für ein Praxissemester im folgenden Sommersemester
  • 10. Juli für ein Praxissemester im folgenden Wintersemester

Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Angaben auf dem Anmeldeformular machen können, dann füllen Sie es soweit aus wie möglich (vorläufige Anmeldung) und reichen die fehlenden Angaben spätestens bis zum Praxisbegin nach.

Betreuer*in seitens der Hochschule

Die fachliche Betreuung erfolgt durch eine*n Hochschullehre*in oder prüfungsberechtigte*n Lehrende*n, die*der in der Regel auch die jeweilige schriftliche Arbeit betreut und beurteilt. Die Student*innen müssen also vor Antritt des Praxissemesters mit einem*r Hochschullehrer*in in Verbindung treten, um die Betreuung sicherzustellen. Sollten Schwierigkeiten bei der Suche nach einem*r Hochschullehrer*in auftreten, kann der oder die Praxissemesterbeauftragte bei der Zuordnung behilflich sein. Eine*n Hochschullehrer*in kann mehrere Studierende gleichzeitig betreuen.

Vertragsabschluss, Betreuung durch Praxisstelle, vertragliche Regelungen

Der Vertrag muss mindestens in zweifacher Ausfertigung abgeschlossen werden, je eine Ausfertigung erhalten Studierende sowie die Praxisstelle, die dritte Ausfertigung oder eine Kopie ist im Studierenden-Servicebüro abzugeben. Der Praxisstelle ist i.d.R. der Rahmenausbildungsplan zusammen mit dem Vertrag auszuhändigen. Vertragsvordrucke der Hochschule können den Web-Seiten des Career Service entnommen werden.

Betreuer*in seitens der Praxisstelle

Die Betreuung der Studierenden in der Praxisstelle sollte durch eine*n sachkundige*n Mitarbeiter*in gewährleistet sein (§ 4 des Ausbildungsvertrags). Diese haben die Aufgabe, die Studierenden in ihr Arbeitsgebiet und ihre Aufgaben einzuweisen, sie zu beraten und ihren Lernprozess durch regelmäßige Anleitungsgespräche zu unterstützen.

Vergütung

Studierende im Praxissemester haben keinen Rechtsanspruch auf eine Vergütung. Durch zusätzliche Unterkunft, Fahrtkosten etc. treten im Praxissemester u. U. erhebliche Mehraufwendungen auf. Außerdem werden von den Student*innen Leistungen erwartet und erbracht. Es sollte daher in jedem Fall über eine mögliche Vergütung gesprochen werden.
Bei einer Förderung nach dem BAföG kommt diese Vergütung bei Übersteigen von gewissen Grenzen zur Anrechnung. Nähere Informationen erteilt das BAföG-Amt.

Urlaub und Krankheit

Studierende im Praxissemester haben keinen Anspruch auf Urlaub. Die Praxisstelle kann jedoch nach dem Bundesurlaubsgesetz Urlaub gewähren und auch Urlaubsgeld zahlen. Die Beschäftigungsdauer muss dann entsprechend verlängert werden. Dies gilt auch im Krankheitsfall von mehr als 6 Wochen.

Vertragsauflösung

Die Modalitäten einer vorzeitigen Vertragsauflösung sind in § 6 des Ausbildungsvertrags beschrieben. Auf jeden Fall muss bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung der Career Service verständigt werden.

Fremdverträge

Größere Firmen benutzen meist eigene Formulare für Ausbildungsverträge. Wenn sie sich im Wesentlichen mit den hochschuleigenen Verträgen decken, werden sie ebenfalls anerkannt. Dabei muss beachtet werden, dass die Freistellung für Hochschulveranstaltungen festgehalten wurde und der Betrieb eine*n Betreuer*in nennt.
Eine Ausfertigung des Vertrags (oder Kopie/Scan) ist zusammen mit dem Anmeldeformular abzugeben.

Ausbildungsplan

Für die Praxiszeit wird empfohlen mit den Betreuer*innen der Hochschule und der Praxisstelle einen Ausbildungsplan zu erstellen, der die einzelnen Ausbildungsabschnitte sowie die Tätigkeitsbereiche und Ausbildungsziele beschreibt. Ein solcher Ausbildungsplan gibt der Praxisstelle und den Student*innen Gelegenheit, die Aufgaben und Bedingungen für die praktische Tätigkeit zu strukturieren und genauer festzulegen. Nach Möglichkeit sollten Aufgaben definiert werden, die von den Studierenden weitgehend selbständig bearbeitet werden können.


 

Praxissemesterbegleitende Veranstaltungen

Damit das Praxissemester nicht neben dem Studium und ohne Beziehung zu demselben abläuft, wird es durch hochschulseitige Seminare vor-, und nachbereitet. Die Veranstaltungen werden vom Career Service in Abstimmung mit der Fakultät organisiert und durchgeführt.

Die Teilnahme an diesen Seminaren ist Pflicht!

Praxissemester-Infoveranstaltung: Vorbereitung des Praxissemesters

Zur Vorbereitung des Praxissemesters müssen Studierende vor Beginn des Praxissemesters im 3. Studiensemester an einer Praxissemester-Infoveranstaltung teilnehmen. Neben allgemeinen Informationen des Praxissemesterbeauftragten und des Career Services berichten Studierende, die schon ein Praxissemester abgeleistet haben, von ihren Erfahrungen. Studierende des 3. Semester werden für die Veranstaltung zeitnah per Mail eingeladen. Informationen zu dieser Veranstaltung erhältst du auf folgender Seite: https://www.ostfalia.de/cms/de/career/praxis/fakultaet-m/infoveranstaltung/

Praxissemestertag: Nachbereitung des Praxissemesters

Die Praxissemesterrückkehrer*innen richten jeweils zusammen mit dem Career Service nach dem Praxissemester eine Informationsveranstaltung für nachfolgende Praxissemestergenerationen aus. Zur Zeit stellen die Praxissemessterrückkehrer*innen die Informationen schriftlich zur Verfügung in einem Fragebogen, der anonymisiert online einsehbar ist.

Bescheinigung des Praxissemesters/Studienarbeiten

Voraussetzung für die Bescheinigung eines Praxissemesters ist:

• die Vorlage des schriftlichen Tätigkeitsnachweises der Praxisstelle,
• die Anfertigung einer Studienarbeit (Praxisbericht)
• die Teilnahme an der Abschlussveranstaltung bzw. ersatzweise ausgefüllter Fragebogen.

Schriftlicher Tätigkeitsnachweis

Die Praxisstelle ist verpflichtet, nach Beendigung des Praxissemesters einen schriftlichen Tätigkeitsnachweis auszustellen. Dieser muss mindestens enthalten:
• Zeitspanne der praktischen Tätigkeit
• Ausbildungsinhalte
Für eine spätere Bewerbung ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis über das Praxissemester sinnvoller als eine einfache Bescheinigung. In der Regel stellt die Praxisstelle dies auf Wunsch aus.

Studienarbeit/Praxisbericht

Laut PO sollten im Praxissemester zwei Studienarbeiten (zwei kleine Ingenieur-Projekte) bearbeitet werden. Für eine Studienarbeit sollten Sie eine Arbeitszeit von 10 Wochen planen (Studienarbeit = 12 Leistungspunkte x 30h / (7,5 h x 5 Tage) = 10 Wochen).

Falls es nicht möglich ist, im Praxissemester eine Studienarbeit zu bearbeiten, muss die Studentin/ der Student dem Ausbildungsbetrieb und der*dem betreuende*n Hochschullehr*in zum Abschluss des Praxissemesters einen Bericht vorlegen, in dem die Arbeitsinhalte der des Praxissemesters chronologisch beschrieben werden. Jede Woche des Praxissemesters ist darin auf jeweils mindestens einer DIN A4 Seite darzustellen

 

Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf das Praxissemester

Für die Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf das Praxissemester schreibt der Rahmenausbildungsplan folgendes vor:

  • Der einschlägige Abschluss einer Lehre wird grundsätzlich nicht auf die verlangte berufspraktische Tätigkeit im Praxissemester angerechnet. Dies gilt auch für berufspraktische Tätigkeiten, die vor der Aufnahme des Studiums durchgeführt wurden.
  • Berufspraktische Tätigkeiten, die während des Studiums durchgeführt werden und mit den Anforderungen als äquivalente Tätigkeiten anzusehen sind, können in Ausnahmefällen ganz oder teilweise für das Praxissemester angerechnet werden. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anrechnungsdauer trifft die oder der Praxissemesterbeauftragte auf der Grundlage der gutachterlichen Beurteilung einer fachlich zuständigen Lehrkraft.

Praxissemester im Ausland

Das Praxissemester kann sowohl im Inland als auch im Ausland abgeleistet werden. Die inhaltlichen Ansprüche an die Ausbildung im Ausland sind selbstverständlich die gleichen wie bei der Ableistung im Inland. Für ein Praxissemester im Ausland sind einige Besonderheiten zu beachten:

Längere Vorlaufzeit

Die Vorbereitung einer Praxiszeit im europäischen Ausland nimmt ca. 6 Monate in Anspruch. Für einen Aufenthalt im außereuropäischen Ausland sollte in der Regel mehr als 1 Jahr einkalkuliert werden.

Versicherungsschutz

Im Ausland gilt nicht der gleiche Versicherungsschutz wie im Inland. Student*innen sollten sich bei ihrem Krankenversicherungsträger und anderen Versicherungsgebern informieren, ob ausreichender Versicherungsschutz u. a. bei Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung besteht.

Förderung

Über die Bedingungen, unter denen Anspruch auf eine Förderung nach dem BAföG besteht, bzw. ein Stipendium oder Reisekostenzuschuss beantragt werden kann, informiert das International Student Office der Ostfalia. Grundinformationen dazu gibt auch das Studierenden-Servicebüro.

Sprachliche Vorbereitung

In der Regel werden für einen Auslandsaufenthalt entsprechende Fremdsprachen-Kenntnisse benötigt, dies sollte bei der Planung beachtet werden. Eine Förderung ist generell nur mit ausreichenden Fremdsprachenkenntnissen möglich.

Weitere Hinweise können auf der Webseite des International Student Office bzw. Sprachenzentrum entnommen werden.

 

Unter folgendem Link findest du einen Überblick über die einzelnen Stationen der Abwicklung des Praxissemesters für Studierende der Fakultät Maschinenbau.

Prozessbeschreibung

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