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Bachelorstudiengänge

Attest/Rücktritt von Prüfungen sowie Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit alternativer Prüfungsformen

Prüfungen (gültig für alle Prüfungsordnungen)


Hinweis zur Krankmeldung im Prüfungszeitraum:

Prüfungsrechtlich ist die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen erforderlich und die Angabe der sich daraus ergebenden Behinderung für die Prüfung, speziell die Störung bestimmter körperlicher oder geistiger Funktionen.

Die genaue Bezeichnung der Krankheit ist zweckmäßig, aber nicht entscheidend. Die ärztliche Aufgabe beschränkt sich im Wesentlichen darauf, krankhafte Beeinträchtigungen zu beschreiben und darzulegen, welche Auswirkungen sie auf das Leistungsvermögen des Prüflings in der konkret abzulegenden Prüfung haben.

Soweit sich das übermittelte Attest in der Mitteilung erschöpft, Sie seien akut erkrankt und könnten aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen, ist das leider nicht ausreichend.

Nach den normativen Anforderungen der Prüfungsordnung ist vielmehr erforderlich, entweder die Darstellung des Krankheitsbildes - sofern dieses selbst schon eindeutige Schlüsse auf die Prüfungsunfähigkeit zuläßt - oder aber im Einzelnen die Beschreibung der krankheitsbedingen Einschränkungen und/oder Beschwerden, aus denen das Prüfungsamt nachvollziehbar auf eine (nicht auf einem Dauerleiden beruhende) erhebliche Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zum Prüfungstermin hätte schließen können. (vgl. VG Minden, vom 25.01.2000 - 2 K 3874/99)

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