Im Reiter "Teilnahme" finden Sie reguläre Veranstaltungen anderer Studiengänge (bzw. der anderen Vertiefungsrichtung), die Sie als Wahlpflichtfach belegen können.
Grundsätzlich werden alle Kurse ab Niveau IV als WPF anerkannt.
Das aktuelle Kursangebot vom Sprachenzentrum finden Sie hier.
Alle Fächer, die nicht im Curriculum des eigenen Studienganges und nicht als WPF anerkannt sind, können als Wahlfach belegt werden.
Veranstaltungen anderer Fakultäten können nur als Wahlfach belegt werden.
Das Wahlfach
"Ausbilderfragen 1 und 2" kann
nicht
als WPF angerechnet werden.
Wahlfächer werden generell beim
Prüfer und nicht in der elektronischen Prüfungsverwaltung
angemeldet.
Sie können eine Leistungsbescheinigung (mit und ohne Note) erhalten. Bitte benutzen Sie dafür die Formulare PA 4 bzw. PA 5, welche nur vom Dozenten ausgefüllt werden und nicht vom Dekanat.
Alle Studierenden wählen im Rahmen des Wahlpflichtmoduls zwei Wahlpflichtfächer, die mit einer Prüfung abgeschlossen werden müssen.
Zu beachten: Für RPP-Studierende (ab BPO 2014) muss zumindest eines der WPF aus dem rechtswissenschaftlichen Curriculum sein, für die RPP-Studierenden der alten BPO müssen beide aus dem rechtswissenschatlichen Veranstaltungsprogramm sein.
Unabhängig von den erreichten Credit Points dürfen nach Rücksprache mit dem Studiendekan alle Studierenden ein WPF belegen, sobald die Zulassungsvoraussetzungen gemäß §7f Abs. 5 BPO erfüllt sind, d. h. dass alle Studierenden, die das vierte Fachsemester erreicht haben und die Prüfungen des 1. sowie 2. Semesters erfolgreich absolviert haben, ein WPF belegen dürfen.
Regelmäßiges Angebot an Wahlpflichtfächern (PO 2014)
Regelmäßiges Angebot an Wahlpflichtfächern (PO 2011)
Alle Wahlpflichtfächer, die regulär im Stundenplan stehen, können "normal" besucht werden, wie
jede andere Vorlesung auch. Erst für die Prüfung ist eine Anmeldung über die elektronische
Prüfungsverwaltung (ePV) zum offiziellen Prüfungsanmeldungszeitraum nötig (auch hier wie für jede
andere Veranstaltung auch).
Bei WPF in
Seminarform (Prüfungsform: Referat) ist eine
zusätzliche Anmeldung bei der Dozentin/beim Dozenten erforderlich. Hierfür wird
auf den "News für Studierende" oder in einer Mail oder in Aushängen das Datum für die
Infoveranstaltung der/des jeweiligen Dozentin/Dozenten für dieses WPF eingestellt. Auf dieser
Verstaltung erhalten Sie dann alle nötigen Informationen direkt von der Dozentin/vom Dozenten.
Eine Abmeldung von einem Wahlpflichtfach ist nach Antritt der Prüfung nicht mehr möglich.
Dies gilt auch, wenn Sie ein WPF in Seminarform mit einem Referat als Prüfungsform
gewählt haben - ein Rücktritt ist nach der Themenvergabe nicht mehr möglich (siehe
PA-Protokoll vom 16.10.2013, TOP 7).
Zu beachten:
Die Studierenden wählen die Wahlpflichtfächer aus dem aktuellen, vom Prüfungsausschuss
genehmigten, Angebot der Brunswick European Law School (BELS).
Die Wahlpflichtfächer im
Studiengang RPP sind innerhalb des
rechtswissenschaftlichen Veranstaltungsprogramms auszuwählen (alte BPO, gemäß BPO
Anlage 1 RPP) - beim RPP-Studiengang nach der neuen BPO muss nur noch ein WPF aus dem
rechtswissenschaftlichen Bereich kommen.
Studierende der Studiengänge WR und RFS können aus dem wirtschaftswissenschaftlichen und/oder
rechtswissenschaftlichen Veranstaltungsprogramm Wahlpflichtfächer wählen.
Fächer anderer Fakultäten können nicht als WPF belegt werden. Sollten Sie dies wünschen, muss
es beim Prüfungsausschuss beantragt und dort genehmigt werden.
Sofern Sie
Wünsche und Vorschläge für Wahlpflichtfächer haben, senden Sie diese bitte an
dekanat-r@ostfalia.de
Sollten Sie eine Prüfung in einem Wahlpflichtfach nicht bestehen, können Sie auch in einem
anderen WPF den nächsten Prüfungsversuch absolvieren, da WPF nur unregelmäßig angeboten werden.
Eine K180 - Modulklausur zählt für zwei WPF (6 CP).
Alle WPF, die in der EPV hinterlegt sind, werden automatisch mit 3 CP gewertet.
Wenn Sie mehr als zwei WPF belegen, gehen nur die beiden besten (bzw. von Ihnen genannten) in
die Endnote ein.
Die Anerkennung eines Wahlpflichtfaches z.B. aus einem voherigen Studium ist im Einzelfall möglich und muss vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Dazu muss der Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistung (PA3) ausgefüllt und zusammen mit der Modulbeschreibung des anzurechnenen Faches im Dekanat eingereicht werden. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass es sich nicht um ein grundständiges Fach handelt, da das Leistungsniveau mindestens den Anforderungen der Wahlpflichtfächer der BELS entsprechen muss.
Grundsätzlich werden alle Kurse ab Niveau IV als WPF anerkennt.
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Tutorien sind eine Art Arbeitsgemeinschaft und sollen Ihnen helfen, sich auf die anstehenden Klausuren vorzubereiten. Hier ist Ihre Mitarbeit gefragt! Des Weiteren werden einzelne klausurrelevante Probleme mit Ihnen noch einmal detaillierter besprochen. Die Veranstaltungen richten sich an Studierende, die am Ende dieses Semesters entsprechenende Klausuren/ Hausarbeiten schreiben werden.