Allgemeine Prüfungsangelegenheiten
Hinweise für Bachelorstudierende:
Die Bewertung von Modulklausuren wird wie folgt vorgenommen:
Besteht die Klausur beispielsweise aus drei gleichwertigen Teilen (3 Klausuren á 60 Minuten - Klausurlänge 180 Minuten) und in jedem Teil werden 100 Punkte vergeben, so ist die Klausur bestanden, wenn insgesamt mindestens 150 Punkte (egal aus welchem Klausurteil) erreicht wurden.
Hinweise für Masterstudierende:
Vorweg weisen wir darauf hin, dass die MPO Verbesserungsversuche nicht vorsieht.
In § 11 Abs. 1 MPO heißt es: "Nicht bestandene Modulprüfungsleistungen oder
Modulteilprüfungsleistungen können zweimal wiederholt werden."
Diese Regelung bezieht sich nur auf solche Prüfungsleistungen, zu denen eine Note in der EPV
bekannt gemacht wird. Sie gilt nicht für Prüfungen, deren Bewertung unselbständiger Bestandteil
einer Modulnote sind.
Beispiel:
Das Modul M2 umfasst die Veranstaltungen
* M2.1 Außenwirtschaft/Außenhandel
* M2.2 Strategic Negotiation
* M2.3 Internationale Finanzwirtschaft
Für diese Modul erhalten Sie eine Note, die in der EPV ausgewiesen wird. Die unselbständigen
Teilnoten der Prüfungen zu den jeweiligen Veranstaltungen sind dort nicht ersichtlich.
Die Vorschrift § 11 Abs. 1 der MPO erfasst daher diese Noten nicht. Die Bewertungen wären
auch nicht rechtlich separat angreifbar. Rechtlich relevant ist immer nur die ausgewiesene Note in
der EPV.
Das bedeutet für Sie, dass Sie, wenn Sie an einer Teilprüfung nicht teilgenommen haben, diese
nicht separat wiederholen können. Das gleiche gilt für den Fall, dass Sie die Modulprüfung nicht
bestanden haben, weil Sie in einer Teilprüfung eine 5,0 erhalten hatten.
Sie müssen daher immer (und können nur) die gesamte Modulprüfung wiederholen.
Hinweise für alle Studierenden:
Fristen sind konsequent einzuhalten!
Verspätet eingereichte Anträge, Prüfungsanmeldungen etc. werden nicht
berücksichtigt! Ein Rücktritt oder Versäumnis von Prüfungen ist unverzüglich dem Prüfungsausschuss
per Antrag mitzuteilen.
Für alle Fragen bzw. das Vorgehen rund um die Atteste schauen Sie bitte beim Punkt "Rücktritt
von Prüfungen aufgrund Krankheit" weiter oben (5. Punkt)!
Studenten können mit einer maximalen Verspätung von 15 Minuten noch zur Prüfung zugelassen werden!
Die allgemeinen Hinweise zu den Klausuren der Fakultät für Studierende finden Sie hier...