Prüfungen

Prüfungsausschuss

Termine: Prüfungsanmeldung /-abmeldung, Rücktritt, Klausureinsichten

Prüfungsan- und -abmeldung

Die An- und Abmeldung von Prüfungen erfolgt grundsätzlich online über die elektronische Prüfungsverwaltung (ePV), die Sie über das Portal erreichen. Eine Anmeldung ist nur in den vorgegebenen Fristen möglich. Eine Abmeldung ist ohne Konsequenzen bis zu einem Tag vor der Prüfungsleistung möglich.

 

Aktuelle Anmeldefristen entnehmen Sie den Semesterterminen.


Hinweis:

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich von allen in der elektronischen Prüfungsverwaltung (ePV) durchgeführten Vorgängen ein pdf-Dokument abzuspeichern, da Sie als Studierender für die fristgerechte Prüfungsan- bzw. -abmeldung beweispflichtig sind.

Sollte es zu technischen Problemen während des An- bzw. Abmeldezeitraums kommen, sind Sie verpflichtet sich innerhalb der Fristen umgehend an das Dekanat der Fakultät Recht (dekanat-r@ostfalia.de, 05331 939-33020) zu wenden. Spätere Rügen werden nicht anerkannt.

Klausureinsicht

Den aktuellen Klausureinsichts-Termin können Sie jeweils bei den Semesterterminen finden.

 

Den Übersichtsplan mit allen Einsichtsterminen finden Sie hier. (Stand: 05.03.2024)

 

Vollmacht Klausureinsicht
Es genügt eine formlose Vollmacht zusammen mit einer Kopie des Personal- oder Studentenausweises.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an  dekanat-r@ostfalia.de wenden.

 

Prüfungsplan, Prüferliste und Hinweise zu den Prüfungen

 

Prüfungspläne des SoSe 2024

 

Gesamtübersicht aller Prüfungen (PDF, Stand: 13.03.2024)

Die tagesaktuellen Pläne des jeweiligen Semesters findest du auf unserer Stundenplanseite.  

***

Prüfungsübersichten Bachelor

 

Prüfungsübersichten Master

 

***

Moodle- Prüfungskurse

Elektronische Prüfungen (Aus- und Abgabe, z. B. von Hausarbeiten) werden über Moodlekurse organisiert. Dieser Link bringt dich zu den Prüfungskursen.

  

Solltest du Unterstützung benötigen oder eine Fragen haben, dann kontaktiere uns gern unter: dekanat-r@ostfalia.de

 

Nachfolgende Hinweise informieren dich darüber, was in schriftlichen Arbeiten erlaubt und was nicht erlaubt ist. Durchlesen lohnt sich also:

Mündliche Ergänzungsprüfung

Gilt für alle Studierden ab der PO 2020. Die PO 2014 oder früher enthält keine Regelung zu einer mündlichen Ergänzungsprüfung.

 

Drittversuch nicht bestanden? Dann besteht die Möglichkeit zur Beantratung einer mündlichen Ergänzungsprüfung. Welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen und wie das Ganze funktioniert, steht im §11a Ihrer PO

Eine Zusammenfassung der Informationen finden Sie zudem im Flyer zur Mündlichen Ergänzungsprüfung

Rahmenprüfungsplan

Im Sommersemester 2018 wurde in Zusammenarbeit mit der Fachschaft ein sog. Rahmenprüfungsplan für die Prüfungsordnungen 2014 und 2015 der Bachelorstudiengänge der Fakultät Recht sowie des Masterstudienganges ILB erarbeitet.

Die Erstellung des Planes erfolgte unter der Prämisse, dass alle Prüfungen der POen als Klausur (Ausnahme: Projektmanagement und Kommunikationstraining) angeboten werden, so dass jeder Prüfungsleistung, ein bestimmter Prüfungstag, der insgesamt 17 Tage, zugeordnet wurde. Durch die Zuweisung der konkreten Prüfungstage ist nun eine frühzeitige Prüfungsplanung bereits vor der Veröffentlichung des endgültigen Prüfungsplanes des jeweiligen Semesters für die Studierenden möglich. Dies gilt selbstverständlich nur für die Prüfungsform „ Klausur“.

Sind für einzelne Prüfungen alternative Prüfungsformen vorgesehen, werden diese durch den Prüfungsausschuss genehmigt und die Termine zu Beginn des Semesters auf der Homepage der Fakultät Recht veröffentlicht. Diese Prüfungen entfallen dann im  Prüfungsplan des jeweiligen Semesters.

Zusätzliche Wahlpflichtfächer, die im Rahmenplan bisher keine Berücksichtigung fanden, werden nach Möglichkeit auf Prüfungstage verteilt, an denen wenige Prüfungen für die höheren Semester (4./6.) stattfinden. Sollte es dennoch zu Überschneidungen kommen, bitten wir um Ihre Rückmeldung.

Den Rahmenprüfungsplan (Stand: 07.12.2018) finden Sie hier.

 

Allgemeine Hinweise zu Prüfungen für Studierende

Rücktritt von Prüfungen

Informationen zu Rücktritten von Prüfungen finden Sie im BELS-Wiki.

Verspätung bei Prüfungen

Sollten Sie sich aus triftigen Gründen (z.B. Stau, Zugverspätung) zu einer Prüfung verspäten, so werden Sie nur zugelassen, wenn die Verspätung nicht mehr als 15 Minuten beträgt. Sollten Sie später als 15 Minuten nach Beginn der Prüfung erscheinen, ist eine Teilnahme nicht mehr möglich.

Verbesserungsversuche

Hinweise zu Verbesserungsversuchen für Bachelor-Studierende

Das Präsidium hat der Einführung der Verbesserungsversuche zugestimmt. Alle Einzelheiten zum Verbesserungsversuch können in der BPO nachgelesen werden.

  • Während des gesamten Studiums können maximal 6 Prüfungen verbessert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um 90- oder 180-minütige Klausuren, Hausarbeiten, Referate oder eine mündliche Prüfung handelt. 
  • Nur im Erstversuch bestandene Klausuren können verbessert werden (unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt diese geschrieben wurden)!
  • Modul- bzw. Modulteilprüfungen müssen komplett wiederholt werden. 
    (Bsp.: Modulprüfung Rechnungswesen - Bei einem Verbesserungsversuch müssen alle Teilleistungen des Moduls, in diesem Falle also Finanzbuchführung sowie Kosten- und Leistungsrechnung wiederholt werden, auch wenn ein Teil sehr gut bestanden wurde.)
  • Verbesserungsversuche sind nur bis zum Tag des Kolloquiums möglich.
  • Es zählt stets das bessere Ergebnis. (War der erste Versuch besser, so bleibt die Note bestehen.)
  • Jede Klausur kann maximal einmal verbessert werden!
  • Zur Notenansicht: Beim Verbesserungsversuch ist der bereits bestandene Versuch nur scheinbar nicht mehr vorhanden, bis der Verbesserungsversuch bestanden oder nicht bestanden ist. Im Anschluss werden die Noten wieder angezeigt.

    Die Verbesserungsversuche werden, wie alle anderen Prüfungen auch, in der elektronischen Prüfungsverwaltung (ePV) angemeldet. Der Prüfungsausschuss empfiehlt allen Studierenden, sich alle angemeldeten Prüfungen auszudrucken.

Bitte beachten Sie, dass für Studierende der Master-Studiengänge keine Verbesserungsversuche vorgesehen sind (vgl. § 11 Abs. 3 MPO).

Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an  dekanat-r@ostfalia.de wenden.

Allgemeine Prüfungsangelegenheiten

Modul- und Teilmodulprüfungsleistungen

Die Bewertung von Modulklausuren wird wie folgt vorgenommen:

Besteht die Modulprüfung beispielsweise aus mehreren gleichwertigen Teilen (z. B. 2 Referate und 1 Klausurteil) und in jedem Teil werden 100 Punkte vergeben, so ist die Prüfung bestanden, wenn insgesamt mindestens 150 Punkte (egal aus welchem Prüfungsteil) erreicht wurden.

Die zu verbuchende Note der Modul(teil)prüfung berechnet sich aus der erreichten Gesamtpunktzahl und nicht aus dem Durchschnitt der "Teilnoten" der einzelnen Prüfungsteile. Für einzelne Teilleistungen von Modulprüfungen werden grundsätzlich keine Teilnoten, sondern lediglich Punkte vergeben.

 


Hinweise für alle Studierenden:

In § 11 Abs. 1 PO heißt es: "Nicht bestandene Modulprüfungsleistungen oder Modulteilprüfungsleistungen können zweimal wiederholt werden."
Diese Regelung bezieht sich nur auf solche Prüfungsleistungen, zu denen eine Note in der EPV bekannt gemacht wird. Sie gilt nicht für Prüfungen, deren Bewertung unselbständiger Bestandteil einer Modulnote sind.

Beispiel:
Das Modul M2 umfasst die Veranstaltungen
* M2.1 Außenwirtschaft/Außenhandel
* M2.2 Strategic Negotiation
* M2.3 Internationale Finanzwirtschaft

Für diese Modul erhalten Sie eine Note, die in der EPV ausgewiesen wird. Die unselbständigen Teilnoten der Prüfungen zu den jeweiligen Veranstaltungen sind dort nicht ersichtlich.

Die Vorschrift § 11 Abs. 1 der PO erfasst daher diese Noten nicht. Die Bewertungen wären auch nicht rechtlich separat angreifbar. Rechtlich relevant ist immer nur die ausgewiesene Note in der EPV.

Das bedeutet für Sie, dass Sie, wenn Sie an einer Teilprüfung nicht teilgenommen haben, diese nicht separat wiederholen können. Das gleiche gilt für den Fall, dass Sie die Modulprüfung nicht bestanden haben, weil Sie in einer Teilprüfung eine 5,0 erhalten hatten.

Sie müssen daher immer (und können nur) die gesamte Modulprüfung wiederholen.

 

Beispiel selbständige Modulteilprüfungsleistungen:
Das Modul W05 umfasst die Veranstaltungen
* W05.1 Business English
* W05.2 English for Law

 

Hier können Sie sich, anders als in dem obigen Fall, in einem Modul für die zugehörigen Veranstaltungen separat anmelden und diese auch separat wiederholen. Aus der PO ist der Unterschied dadurch ersichtlich, dass der Veranstaltung eine eigene Prüfungsleistung zugeordnet ist.

 

Fristen:

Fristen sind konsequent einzuhalten! Verspätet eingereichte Anträge, Prüfungsanmeldungen etc. werden nicht berücksichtigt! Ein Rücktritt oder Versäumnis von Prüfungen ist unverzüglich dem Prüfungsausschuss per Antrag mitzuteilen.

Für alle Fragen bzw. das Vorgehen rund um die Atteste schauen Sie bitte beim Punkt "Rücktritt von Prüfungen aufgrund Krankheit" weiter oben (5. Punkt)!

Studenten können mit einer maximalen Verspätung von 15 Minuten noch zur Prüfung zugelassen werden!

Die allgemeinen Hinweise zu den Klausuren der Fakultät für Studierende finden Sie hier.

 


Hinweise für Masterstudierende:

Wir weisen darauf hin, dass die MPO Verbesserungsversuche nicht vorsieht.

 

Leitfaden wissenschaftlicher Arbeiten

Den Leitfaden zur Erstellung rechtswissenschaftlicher Arbeiten finden Sie hier.

nach oben
Drucken