Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss stellt die Durchführung der Prüfungen sicher. Er achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Er berichtet regelmäßig der Fakultät über die Entwicklung der Prüfungen und Studienzeiten und gibt Anregungen zur Reform der Prüfungsordnung und der Studienordnung.

 

Mitglieder

(Amtszeit: 01.03.2023 - 28.02.2026)

  • Prof. Dr. Broer [Vorsitz]
  • Prof. Dr. Breig (Stellvertreter)
  • Prof. Dr. Simon
  • Dipl.-Kff. Kunst
  • Dipl.-Ing. Noack
  • Felix Becker (Amtszeit: 01.03.2024 - 28.02.2025)

 

Stellvertreter:innen

(Amtszeit: 01.03.2023 - 28.02.2026)

  • Prof. Dr. Lüke
  • Dipl.-Inform. Schobert
  • Benjamin Wagner (Amtszeit: 01.03.2024 - 28.02.2025)
  • Felix Pitzner (Amtszeit: 01.03.2024 - 28.02.2025)

 

Öffnungszeiten

Mi.: 9 - 12 Uhr sowie nach Vereinbarung

 

Erreichbarkeit per Telefon / E-Mail

Mo - Do: 9 - 12 Uhr

 

Bekanntmachungen des Prüfungsausschuss

Hochschulüblich werden Bekannmachungen online, meist per Rundmail, vorgenommen. Dies gilt insbesondere für die Bekanntmachungen des Prüfungsplans. Der Prüfungsplan wird im Internet veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Der endgültige Prüfungs- und Raumplan ist dann im Internet einsehbar.

Die Noten, und auch die Termine der Klausureinsichten, können, sobald sie von den zuständigen Prüfer*innen verbucht wurden, über das Portal eingesehen werden. Die Anmeldungen zu den Prüfungen sind nur über die elektronische Prüfungsverwaltung verbindlich. Anmeldungen, die über Stud.IP oder Moodle vorgenommen werden, sind ausschließlich für Prüferzwecke notwendig. Sie gelten nicht als Prüfungsanmeldung. Die Anmeldung zur Praxisphase sowie zu Bachelor- und Masterthesen werden mit den üblichen Formularen und nicht über die elektronische Prüfungsverwaltung vorgenommen.

 

Anträge und Anfragen 

Anträge und Anfragen an den Prüfungsausschuss außerhalb der regelmäßigen oder vereinbarten Sprechstunden: Soweit außerhalb der Sprechstunden sonstige Anträge/Anfragen an den Prüfungsausschuss gestellt werden, bei denen es sich nicht um Prüfungsanmeldungen oder förmliche Widersprüche handelt, gilt folgendes: Die POen schreiben keine ausdrückliche Form vor. Grundsätzlich sind Anträge schriftlich, mit dem entsprechenden Antragsformular unter Angabe von Namen, Adresse und Matrikelnummer beim Prüfungsausschuss einzureichen.