Anträge und Formulare an den Prüfungsausschuss

 

Bachelorstudium

Anträge und Formulare

  • W3 (Rücktritt/ Krankheit bei Vorliegen einer Ausnahmeregelung)
  • W 5 (Zulassung zum Auslandsstudium BPO 2019 (Anlage 2 bzw. 5))
  • W5 (Zulassung zum Auslandsstudium BPO 2012 (Anlage 2 bzw. 5))
  • W9  (Festlegung der SP/WPFs/WF BWL; BPO 2012 Anlage 1 und 4)
  • W9 (Festlegung der SP/WPFs/WF BWL; BPO 2012 Anlage 2 und 5)
  • W9 (Festlegung der SP/WPFs/WF BWL; BPO 2019 Anlage 1 und 4)
  • W9 (Festlegung der SP/WPFs/WF BWL; BPO 2019 Anlage 2 und 5)
  • W9 (Festlegung der Wahlpflichtfächer/Wahlfächer WIng; BPO 2012)
  • W9 (Festlegung der Wahlpflichtfächer/Wahlfächer WIng; BPO 2019- In-und Ausland)
  • W11 (Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Pflichtfach, Wahlpflichtfach oder Wahlfach)
  • W15 (Amtsärztliches Verfahren zur Feststellung einer Prüfungs(un)fähigkeit)
  • W15e (Erläuterungen)

Anerkennung von Vorleistungen

Bei einem Wechsel des Studiengangs an der Fakultät, oder soweit Studierende von anderen Hochschulen kommen und das Studium an der Fakultät Wirtschaft in einem hier angebotenen Studiengang fortsetzen, sind Vorleistungen aus einem seitherigen Studiengang bzw. an einer anderen Hochschule anzuerkennen, wenn Gleichwertigkeit gegeben ist. Dies setzt gegebenenfalls eine inhaltliche Prüfung der Vorleistung anhand der anderweiten Prüfungsordnung bzw. sonstiger Unterlagen wie Skripten usw. voraus. Die Prüfung von Vorleistungen erfolgt ausschließlich  nach der Immatrikulation an der Fakultät Wirtschaft. Entsprechend begründete Anträge sind beim Prüfungsausschuss einzureichen.

  • W1 Anerkennung von Leistungen anderer Hochschulen (bei Studienplatz- bw. Studiengangswechsel; alle BPO)
  • W2  Anerkennung von Leistungen unserer Hochschule (z. B. Rhetorik, AdA-Schein u.a.; alle BPOen)

Hausarbeiten, Bachelorthesis und Exmatrikulation

Informationen zur Rückmeldung nach Anmeldung zum Kolloquium

Findet das Kolloquium bis 1 Monat  nach Lehrveranstaltungsbeginn statt, muss trotzdem eine Rückmeldung erfolgen, der Studienbeitrag wird auf Antrag (erhältlich im Studierenden-Service-Büro) zurück erstattet. Die genaue Frist wird vom Präsidium semesterweise festgelegt und wird zum Anfang des Rückmeldezeitraums bekannt gegeben.

Findet das Kolloquium nach diesem bekannt gegebenen Termin statt, kann auch keine Rückerstattung der Beiträge erfolgen.

Masterstudium

Anträge und Formulare

Hausarbeiten, Masterthesis und Exmatrikulation

Informationen zur Rückmeldung nach Anmeldung zum Kolloquium

Findet das Kolloquium bis 1 Monat nach  Lehrveranstaltungsbeginn statt, muss eine formale Rückmeldung erfolgen, die Studiengebühren und der Studienbeitrag werden auf Antrag (erhältlich im Studierenden-Service-Büro) zurück erstattet. 

Fernstudierende sollten in diesem Fall bis zum  Semesterbeginn  Herrn Ranke in Wolfenbüttel informieren, damit kein Gebührenbescheid erstellt wird. Die genaue Frist wird vom Präsidium semesterweise festgelegt.

Findet das Kolloquium nach diesem bekannt gegebenen Termin statt, kann auch keine teilweise Rückerstattung der Gebühren und Beiträge erfolgen.

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