Gremien

In der Fakultät Informatik werden folgende Gremien für einen Zeitraum von 3 Jahren gewählt. Die Vertreter*innen der Studierendengruppe wechseln jedoch jährlich:

Die studentische Vertretung besteht nur aus studierenden Personen und wird ebenfalls jährlich gewählt:

Die studentischen Mitglieder für Fakultätsrat und Fachschaftsrat werden jährlich im November in einer hochschulweit organisierten Wahl gewählt. Die studentischen Mitglieder des Prüfungsausschusses und der Studienkommission werden auf Vorschlag der studentischen Vertreter im Fakultätsrat in einer der letzten Fakultätsratssitzungen im Wintersemester von allen Mitgliedern des Fakultätsrats gewählt. 

Aufgaben der Gremien

In §16 Absatz 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) steht u.a.:

"Die Mitglieder der Hochschule haben das Recht und die Pflicht, an der Selbstverwaltung und der Erfüllung der Aufgaben der Hochschule in Organen, beratenden Gremien und Kommissionen mit besonderen Aufgaben mitzuwirken."

Für die Wahlen der Gremien (und später teilweise auch für die Abstimmungen in den Sitzungen) unterscheidet man nach folgenden Mitgliedergruppen:

  1. die Professorinnen und Professoren sowie die Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren (Hochschullehrergruppe),
  2. die wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Lehrkräfte für besondere Aufgaben (Mitarbeitergruppe),
  3. die Studierenden (Studierendengruppe) und
  4. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung (MTV-Gruppe).
nach oben
Drucken