Der Studiengang "Stadt- und Regionalmanagement" wurde zum Wintersemester 2020/21 reakkreditiert. Daher gilt für alle Studierenden, die zum Wintersemester 2020/21 oder später ihr Studium beginnen, eine andere Prüfungsordnung als für diejenigen Studierenden, die zum Wintersemester 2019/20 oder früher ihr Studium begonnen haben.
Studienbeginn zum Wintersemester 2020/21 oder später:
Prüfungsordnung 2020 (PO 2020)
Studienbeginn zum Wintersemester 2019/20 oder früher:
Prüfungsordnung 2014 (PO 2014)
Das Wintersemester startet in der Regel Ende September und die Klausuren beginnen dann ab 2. Januar. Semesterferien sind im gesamten Februar.
Das Sommersemester startet in der ersten Märzwoche, die Klausuren finden etwa Mitte Juni statt. Semesterferien sind in der Regel Mitte Juli bis Ende September. Die aktuellen Semestertermine finden sie jeweils auf der Homepage.
Hinweis: Aufgrund der Corona-Pandemie starten die Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2020/21 ausnahmsweise erst am 5. Oktober 2020.
Häufig ist es möglich, dass Sie freiwillig zusätzliche Veranstaltungen von anderen Studiengängen (z.B. Sportmanagement, Medienkommunikation) als Gasthörer besuchen, wenn Sie diese interessant finden. Sie können in diesen Veranstaltungen jedoch keine Prüfungen ablegen. Bitte fragen Sie vorher aber unbedingt die Dozentin bzw. den Dozenten, ob Sie an der Veranstaltung teilnehmen können, da es zum Beispiel in einigen Veranstaltungen Teilnahmebeschränkungen gibt.
Ein Auslandssemester ist im SRM-Studium nicht verpflichtend vorgeschrieben, es ist aber möglich und wurde auch bereits von einigen SRM-Studierenden wahrgenommen. Weitere Informationen kann Ihnen hierzu das International Student Office (ISO) geben.
Studienbeginn zum Wintersemester 2020/21 oder später:
Für Studierende in der Prüfungsordnung 2020 gibt es im 5. und 6. Semester ein
spezielles Mobilitätsfenster, das Sie für ein Auslandssemester nutzen können.
Studienbeginn zum Wintersemester 2019/20 oder früher:
Studierende in der Prüfungsordnung 2014 haben ebenfalls die Möglichkeit, ein
Semester im Ausland zu verbringen. In der Prüfungsordnung 2014 ist jedoch - im Gegensatz zur
Prüfungsordnung 2020 - kein spezielles Mobilitätsfenster vorgesehen.
Ein Wechsel ist oftmals möglich. Wenden Sie sich hierzu bitte an die SRM-Studiengangskoordinatorin Prof. Dr. Grit Leßmann oder an das Studierenden-Service-Büro (SSB).
Die Ostfalia möchte eine familienfreundliche Hochschule sein und tut deshalb vieles in diesem Bereich. Wenn Sie betreffend des weiteren Studienverlaufs nun Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät. Weitere Informationen und Kontaktdaten zur Verantwortlichen der Fakultät finden Sie hier.
In SRM finden die Lehrveranstaltungen normalerweise in den Vorlesungs- und Seminarräumen der Ostfalia Hochschule am Campus Salzgitter statt.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die meisten Lehrveranstaltungen aber vorläufig auf Online-Lehre umgestellt. Hierfür wird in SRM in der Regel das Programm "BigBlueButton" (BBB) genutzt. Das Programm läuft direkt in Ihrem Webbrowser. Es muss nicht separat installiert werden und hat eine sehr intuitive Bedienung. Falls Sie sich vorab informieren wollen, wie das Programm aussieht und welche Funktionen es bietet, können Sie sich unter folgendem Link kurze Tutorials dazu anschauen.
Tutorials: https://bigbluebutton.org/html5/ (Englisch)
Wenn Sie Ihre Ostfalia-Card verloren haben oder sie beschädigt ist, benötigen Sie eine Ersatzkarte. Bei Verlust der Karte müssen Sie diese über das Portal über die Funktionen "Allgemeine Dienste -> Ostfalia-Card" sperren lassen. Für die Anfertigung der Ersatzkarte wird eine Gebühr von 20 € in bar erhoben. Weitere Infos finden Sie hier.
Die
Leihfrist für die Normalausleihe beträgt vier Wochen, für Bücher mit dem Aufkleber
"Kurzausleihe" eine Woche. Sie können die Bücher online fünf Mal verlängern, sofern sie nicht
vorgemerkt und auf Ihrem Konto keine Gebühren fällig sind.
Wenn Sie die Bachelorarbeit schreiben, können Sie die Ausleihe verlängern. Dafür benötigt
die Bibliothek die Anmeldung zur Bachelorarbeit, die Sie vom Prüfungsamt per Mail erhalten. Im
folgenden Merkblatt erhalten Sie eine
Übersicht über die verlängerten Ausleihfristen:
Weitere Infos finden Sie
hier.
Sie erhalten vor jedem Semester eine E-Mail, nachdem der Stundenplan veröffentlicht wurde, in der Sie über die genauen Anmeldedaten informiert werden. Die Anmeldung wird über Stud.IP abgewickelt. Unter "Teilnehmende" -> "Gruppen" -> dann über "In eine Gruppe eintragen" auf der linken Seite. Dort können Sie dann "Gruppe A" oder "Gruppe B" wählen. Bitte besuchen Sie die Veranstaltungen der Gruppe, für die Sie sich angemeldet haben.
Wenn eine Gruppe voll ist, können Sie nur in die andere Gruppe, wenn Sie Lisa Reuber per E-Mail eine Person mitteilen, die mit Ihnen tauscht. Ansonsten ist ein Tausch der Gruppen leider nicht möglich.
Ausführliche Informationen rund um das Thema Prüfungen finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes.
Die Klausurenphase dauert in jedem Semester in der Regel etwa drei Wochen. Im Wintersemester finden die Klausuren in der Regel im Januar und im Sommersemester in der Regel im Juni statt. Die Prüfungspläne gehen Ihnen per Mail zu, außerdem finden Sie diese online auf den Seiten des Prüfungsamts. In jeder Klausurenphase wird jede Modulklausur angeboten.
Die Prüfungsanmeldung erfolgt online, der Zeitraum zur Anmeldung wird Ihnen per E-Mail vom Prüfungsamt mitgeteilt und wird auch online veröffentlicht.
Die Termine zum Rücktritt finden Sie auf den Seiten des Prüfungsausschusses.
Wenn Sie krank sind, lesen Sie weitere Details bitte unten unter „Ich bin krank in der Prüfungsphase. Was jetzt?“ nach.
Grundsätzlich nein. Im Ausnahmefall kann ein Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden, der aber nur in begründeten Härtefällen genehmigt wird.
Bitte füllen Sie das Prüfungsformular PA02 aus und werfen Sie eine ärztliche Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von einer Woche in den Briefkasten des Prüfungssekretariats! Bitte lesen Sie auch unbedingt den Infozettel.
Studienbeginn zum Wintersemester 2020/21 oder später:
Ja, Sie dürfen insgesamt drei Modulprüfungen während des gesamten SRM-Studiums
freiwillig verbessern (sog. Verbesserungsversuch). Dies ist
in jedem Semester möglich. Dazu melden Sie sich wie gewohnt über die
Prüfungsanmeldung an. Siehe: § 11 Abs. 4
Prüfungsordnung 2020.
Studienbeginn zum Wintersemester 2019/20 oder früher:
Ja, Sie dürfen insgesamt vier Modulprüfungen während des gesamten SRM-Studiums freiwillig
verbessern (sog. Verbesserungsversuch). Dies ist allerdings
nur im Folgesemester der bestandenen Prüfung, die Sie verbessern möchten, möglich.
Dazu melden Sie sich wie gewohnt über die Prüfungsanmeldung an. Nochmal nachlesen können Sie das
hier. Siehe: § 13 Abs. 4
Prüfungsordnung 2014.
Studienbeginn zum Wintersemester 2020/21 oder später:
Wenn Ihre Note beim freiwilligen Verbesserungsversuch schlechter sein sollte als
beim zuvor bestandenen Versuch, zählt die bessere Note. Siehe: § 11 Abs. 4 S. 2
Prüfungsordnung 2020.
Studienbeginn zum Wintersemester 2019/20 oder früher:
Wenn Ihre Note beim freiwilligen Verbesserungsversuch schlechter sein sollte als
beim zuvor bestandenen Versuch, zählt die bessere Note. Siehe: § 13 Abs. 4 S. 3
Prüfungsordnung 2014.
Sie werden automatisch im nächsten Prüfungszeitraum für die Wiederholungsklausur angemeldet.
Studienbeginn zum Wintersemester 2020/21 oder später:
Sie dürfen eine Klausur maximal drei Mal schreiben. Wenn Sie durch den dritten Versuch
ebenfalls durchfallen, schließt sich die mündliche Prüfung an, die darüber entscheidet, ob Sie Ihr
SRM-Studium fortsetzen dürfen oder exmatrikuliert werden. Wenn Sie die mündliche Prüfung bestehen,
können Sie grundsätzlich jede mögliche Note erreichen (d.h. es ist auch eine 1,0 möglich). Die
mündliche Prüfung findet in der Regel im nächsten Prüfungszeitraum statt (d.h. am Ende des
folgenden Semesters). Über einen früheren Prüfungszeitpunkt entscheidet der Prüfungsausschuss auf
Antrag der/des Studierenden. Während des gesamten SRM-Studiums ist die Anzahl der mündlichen
Prüfungen ist auf insgesamt drei begrenzt. Siehe: § 11 Abs. 2
Prüfungsordnung 2020.
Studienbeginn zum Wintersemester 2019/20 oder früher:
Sie dürfen eine Klausur maximal drei Mal schreiben. Wenn Sie durch den dritten Versuch
ebenfalls durchfallen, schließt sich die mündliche Ergänzungsprüfung an, die darüber entscheidet,
ob Sie Ihr SRM-Studium fortsetzen dürfen oder exmatrikuliert werden. In der mündlichen
Ergänzungsprüfung können Sie maximal die Note 4,0 erreichen (eine bessere Note ist nicht möglich).
Während des gesamten SRM-Studiums ist die Anzahl der mündlichen Ergänzungsprüfungen auf insgesamt
vier begrenzt. Siehe: § 13
Prüfungsordnung 2014.
Melden Sie sich unbedingt bei den Prüfenden und fragen Sie sie, worauf Sie sich vorbereiten können.
Beachten Sie bitte, dass das Prüfungsamt im Klausurenzeitraum sehr viele Atteste erhält und diese erst zuordnen muss, die Eintragung wird geändert, sobald das Prüfungsamt soweit ist.
Sie bekommen etwa Ende des 3. Semesters eine Mail mit allen Informationen zu den kommenden Praxiprojekten im Sommersemester und tragen sich über Stud.IP in die Gruppen ein. In der Regel gibt es keine Teilnahmebeschränkung, falls doch erfahren Sie dieses vorher und wissen einige Tage vor der Eintragung Bescheid, um sich einzutragen.
Hinweis: Bitte lesen Sie regelmäßig Ihre Ostfalia-Mails. Das gilt für das gesamte Studium!
Auf Wunsch können Sie auch zwei Praxisschwerpunkte wählen. Davon geht ein Praxisschwerpunkt in Ihr Zeugnis ein. Für den zweiten Praxisschwerpunkt können Sie sich ein Zertifikat ausstellen lassen.
Studienbeginn zum Wintersemester 2020/21 oder später:
Sie können zwischen folgenden Praxisschwerpunkten wählen:
Studienbeginn zum Wintersemester 2019/20 oder früher:
Sie können zwischen folgenden Praxisschwerpunkten wählen:
Sie können sich mit Ihrem Bachelorzeugnis in allen Bereichen bewerben, unabhängig davon, welchen Praxisschwerpunkt Sie gewählt haben. Wir haben AbsolventInnen, die heute in ganz anderen Bereichen arbeiten, als ihre Schwerpunkte es waren. Bewerben Sie sich auf jeden Fall trotzdem!
Auf Wunsch können Sie auch zwei Praxisschwerpunkte wählen. Davon geht ein Praxisschwerpunkt in Ihr Zeugnis ein. Für den zweiten Praxisschwerpunkt können Sie sich ein Zertifikat ausstellen lassen.
Bitte nutzen Sie für alle Fragen rund um das Praxissemester auch die ausführlichen Seiten des Career Service unserer Fakultät.
Die Praxisstelle sollte mit mindestens einem Kurs in Ihrem SRM-Studium zusammenhängen. Diesbezüglich haben Sie den Vorteil, dass Stadt- und Regionalmanagement sehr vielfältig ist. Sprechen Sie die Wunschpraxisstelle bei Unsicherheiten mit einem Lehrenden der Hochschule ab oder wenden Sie sich direkt an den Career Service.
Das ist möglich. Es dürfen maximal zwei Klausuren aus dem vierten Semester und alle Klausuren aus dem fünften Semester offen sein. Aus den Semestern 1-3 müssen alle Prüfungen bestanden sein, bevor das Praxissemester begonnen werden kann. Das können Sie in § 3 Abs. 2 der Praxissemesterrichtlinie nachlesen.
Für die Anmeldung zum Praxissemester benötigen Sie den Bogen „Anmeldung zum Praxissemester“ sowie den Praktikumsvertrag. Hierzu können Sie den Mustervertrag der Hochschule nutzen. Sollte Ihnen der Vertrag noch nicht vorliegen, ist es auch möglich, erst einmal lediglich den Bogen „ Anmeldung zum Praxissemester“ abzugeben. Alle Formulare finden Sie hier.
Hier kann entweder eine Professorin, ein Professor oder auch eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder ein wissenschaftlicher Mitarbeiter unterschreiben. Diese Person ist für Sie dann die Ansprechperson, wenn es in Ihrem Praxissemester Probleme gibt.
Studienbeginn zum Wintersemester 2020/21 oder später:
Laut § 20
Prüfungsordnung 2020 muss die Bachelorarbeit
spätestens drei Monate nach Ende des Praktikums oder nach Ablegen der letzten Prüfungsleistung
angemeldet werden. Wenn Sie die Bachelorarbeit anmelden möchten, aber noch Prüfungen offen haben,
beachten Sie bitte § 20 Abs. 4
Prüfungsordnung 2020, der lautet:
"Der Prüfungsausschuss kann eine Studentin oder einen Studenten auf Antrag zur Bachelorarbeit
auch zulassen, wenn noch nicht alle Modulprüfungen bestanden bzw. angemeldet sind. Dies setzt
voraus, dass die noch ausstehenden Modulprüfungen ohne Beeinträchtigung der Bachelorarbeit bis zum
Kolloquium nachgeholt werden können."
Studienbeginn zum Wintersemester 2019/20 oder früher:
Laut § 16
Prüfungsordnung 2014 muss die Bachelorarbeit
spätestens drei Monate nach Ende des Praktikums oder nach Ablegen der letzten Prüfungsleistung
angemeldet werden. Wenn Sie die Bachelorarbeit anmelden möchten, aber noch Prüfungen offen haben,
beachten Sie bitte § 16 Abs. 4
Prüfungsordnung 2014, der lautet:
„
Der Prüfungsausschuss kann eine Studentin oder einen Studenten auf Antrag zur Bachelorarbeit
auch zulassen, wenn noch nicht alle Modulprüfungen bestanden bzw. angemeldet sind. Dies setzt
voraus, dass die noch ausstehenden Prüfungsleistungen ohne Beeinträchtigung der Bachelorarbeit bis
zum Kolloquium nachgeholt werden können.“
Wenn das Kolloquium im
Wintersemester vor dem 28. Februar oder im
Sommersemester vor dem 31. August stattfindet (und Sie die Prüfung bestehen), ist
keine Rückmeldung erforderlich. Fällt das Kolloquium in das neue Semester, ist eine Rückmeldung
notwendig. Sofern das Kolloquium aber innerhalb von einem Monat nach Vorlesungsbeginn stattfindet
(und Sie die Prüfung bestehen), können Sie sich auf Antrag den kompletten Betrag zurückerstatten
lassen. Wenden Sie sich für die Rückerstattung des Semesterbeitrags bitte an das
Studierenden-Service-Büro.
Sie benötigen eine/n Erst- und eine/n Zweitprüfende/n. Das Thema Ihrer Bachelorarbeit sollte zum Lehr- und Forschungsbereich der/des Erstprüfenden passen. Erstprüfer/in ist in der Regel eine Professorin oder ein Professor des SRM-Studiengangs (Burth, Jain, Leßmann), Zweitprüfer/in kann in der Regel jede/r wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in sein. Es ist auch möglich, dass jemand aus dem Praxisunternehmen Zweitprüfer/in wird, besprechen Sie das aber unbedingt vorab mit der/dem Erstprüfenden. Der/die Betreuer/in aus dem Praxisunternehmen muss mindestens einen Bachelorabschluss haben.
Es gibt in der Prüfungsordnung keine allgemeingültige Vorgabe einer Mindest- oder Maximalseitenzahl. Besprechen Sie die Seitenvorgaben daher bitte mit der Erstprüferin oder dem Erstprüfer.
Formale Vorgaben finden Sie in unserem SRM-Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten auf den Seiten des Prüfungsamtes unter Downloads. Manche ErstprüferInnen haben auch noch zusätzlich Vorgaben, bitte erfragen Sie das.
Studienbeginn zum Wintersemester 2020/21 oder später:
Ja, laut § 19 Abs. 4 der
Prüfungsordnung 2020 können Sie das Thema der Arbeit
einmal im ersten Drittel der Bearbeitungszeit „zurückgeben“ und bekommen ein neues Thema. Die
Bearbeitungszeit beginnt dann wieder von vorn. Besprechen Sie das bitte mit Ihrer Erstprüferin oder
Ihrem Erstprüfer.
Studienbeginn zum Wintersemester 2019/20 oder früher:
Ja, laut § 15 Abs. 4 der
Prüfungsordnung 2014 können Sie das Thema der Arbeit
einmal im ersten Drittel der Bearbeitungszeit „zurückgeben“ und bekommen ein neues Thema. Die
Bearbeitungszeit beginnt dann wieder von vorn. Besprechen Sie das bitte mit Ihrer Erstprüferin oder
Ihrem Erstprüfer.
Studienbeginn zum Wintersemester 2020/21 oder später:
Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen, in dem die Prüfungsunfähigkeit
bescheinigt wird. Dies reichen Sie beim Prüfungsamt ein. Bitte beachten Sie, dass
auf Verlangen des Prüfungsausschusses ein amtsärztliches Attest gefordert werden
darf. Über die Verlängerung der Bearbeitungszeit entscheidet der Prüfungsausschuss. Für weitere
Details hierzu siehe § 21 Abs. 2
Prüfungsordnung 2020.
Studienbeginn zum Wintersemester 2019/20 oder früher:
Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen, in dem die Prüfungsunfähigkeit
bescheinigt wird. Dies reichen Sie beim Prüfungsamt ein. Bitte beachten Sie, dass
auf Verlangen des Prüfungsausschusses ein amtsärztliches Attest gefordert werden
darf. Über die Verlängerung der Bearbeitungszeit entscheidet der Prüfungsausschuss. Für weitere
Details hierzu siehe § 29 Abs. 2
Prüfungsordnung 2014.
Studienbeginn zum Wintersemester 2020/21 oder später:
Das Kolloquium dauert mindestens 30 Minuten und soll 60 Minuten nicht überschreiten
(siehe § 22 Abs. 2
Prüfungsordnung 2020).
Studienbeginn zum Wintersemester 2019/20 oder früher:
Das Kolloquium dauert mindestens 30 Minuten und soll 60 Minuten nicht überschreiten (siehe §
18 Abs. 2
Prüfungsordnung 2014).
Bitte sprechen Sie das mit der/dem jeweiligen Erstprüfenden ab. In der Regel brauchen Sie außer Ihrem Laptop mit Präsentation nichts mitzubringen. Die Beamer in den Seminarräumen haben in der Regel einen HDMI-Anschluss. Die Protokolle bereiten die Prüfenden vor.
Ein Abschluss im Stadt- und Regionalmanagement eröffnet Ihnen vielfältige Berufsfelder. Wir haben Ihnen hier einige Beispiele für mögliche Arbeitgeber und Aufgaben zusammengefasst:
Mögliche Arbeitgeber | Mögliche Aufgaben |
Kommunalverwaltung
Kommunale Unternehmen
Kommunale Verbände und Vereine
Landesverwaltung
Private Unternehmen Hochschulen
Usw. |
Stadt- und Regionalmarketing Stadt-, Regional-, Tourismus- und Verkehrsplanung Lokale und regionale Wirtschaftsförderung Kulturmanagement Veranstaltungsmanagement Projektmanagement Personalmanagement Controlling und Finanzmanagement Unternehmens- und Politikberatung Usw.
|
Insbesondere für
Jobs im öffentlichen Dienst (z.B. in Städten, Landkreisen) verschafft Ihnen ein
Bachelor-Abschluss im Stadt- und Regionalmanagement
sehr gute Jobchancen. Beispielsweise werden in den Kommunen aufgrund der
Altersstruktur der Beschäftigten in den
kommenden Jahren sehr viele MitarbeiterInnen in den Ruhestand eintreten. Dadurch müssen die
Kommunen zahlreiche Jobs durch Hochschul-AbsolventInnen neu besetzen.
Falls Sie nach dem SRM-Bachelor noch einen Master an der Ostfalia in Salzgitter machen wollen, bietet sich für Sie z.B. der Master "Führung in Dienstleistungsunternehmen" (FDU) an.
Konkretere Auskünfte gibt Ihnen gerne unsere SRM-Fachstudienberaterin Lisa Reuber, die selbst Absolventin des Studiengangs "Stadt- und Regionalmanagement" ist.
Am häufigsten haben sich SRM-AbsolventInnen für den Master "Führung in Dienstleistungsunternehmen" (FDU) am Campus Salzgitter entschieden.
Andere SRM-AbsolventInnen haben zum Beispiel folgende Master-Studiengänge gewählt, um sich nach ihrem SRM-Bachelor weiter zu spezialisieren:
Weitere Auskünfte gibt Ihnen gerne unsere SRM-Fachstudienberaterin Lisa Reuber, die selbst Absolventin des Studiengangs "Stadt- und Regionalmanagement" ist.
Darüber freuen wir uns sehr! Auf unserer Alumni-Seite sind Sie richtig.
Ihre Frage taucht hier nicht auf? Dann wenden Sie sich gerne an unsere SRM-Fachstudienberaterin Lisa Reuber. |