Kindheitspädagogik und Gesundheit B.A. 

7 Semester Regelstudienzeit, Studienabschluss Bachelor of Arts, berufsbegleitend studierbar

+++ kein Vorpraktikum erforderlich
+++ Kombi aus Präsenztagen und flexibles Distanzlernen
+++ 1.380 Praxisstunden im primärqualifizierendem Studienformat 
+++ 72 ECTS-Punkte anrechenbar für Erzieher/-innen
+++ 900 Stunden Praxis anrechenbar für Heilerziehungspfleger/-innen, Heilpädagog/-innen
+++ Praxisphase I + II anrechenbar für Sozialpädaogigsche Assistent/-innen

Nächste Online-Studiengangsvorstellung im Januar 2024. Termin folgt.


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Einfach das Bild anklicken und im Video mehr zum Studiengang Kindheitspädagogik und Gesundheit erfahren!

Studieninhalte

Das Studium der Kindheitspädagogik und Gesundheit am Campus Wolfsburg ist anwendungsorientiert und interdisziplinär ausgerichtet. Studierende erwerben bei uns kindheitspädagogische Kompetenzen für eine Tätigkeit in der Bildung, Betreuung und Erziehung in der Kindheit und Familie. Wir erweitern mit unserem Studienangebot das Berufsprofil um den Aspekt der Gesundheit. Unser besonderes Augenmerk richten wir auf die gesunde Entwicklung von Kindern in der Altersgruppe von bis zu zehn Jahren sowie das dazugehörige gesundheitsfördernde Umfeld. Studierende entwickeln auf Grundlage gesundheitswissenschaftlicher Erkenntnisse, Methoden und Konzepte für Handlungsfelder der Kindheitspädagogik. Sie setzen sich aktiv für das Wohlbefinden der Kinder und der Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz ein. 

Unsere semesterbezogenen Schwerpunkte sind:

I
II
III
IV
V
VI
VII
Arbeitsfeld und Berufsbild
Entwicklungs- und Bildungsprozesse, Gesprächsführung und Beratung
Kinderpolitik und pädagogisches Handeln in Gruppen
Bildungs- und Erziehungspartnerschaften
Gesundheit und Gesundheitsförderung
Kindheitspädagogik der Vielfalt, Übergangsmanagement und Netzwerkarbeit
Management, Teamarbeit und Mentoring


Die drei Bildungsbereiche Körper-Bewegung-Gesundheit, Sprache und Sprechen sowie Medienbildung finden in der methodisch-didaktischen Begleitung von Lern- und Bildungsprozessen bei uns besondere Berücksichtigung. Unsere Lernräume laden Studierende dazu ein, neue Projektideen zu entwickeln und auszuprobieren.

Praxis von Anfang an
Das Studienkonzept sieht für jedes Semester eine studienbegleitende Praxisphase vor. Jede Praxisphase knüpft inhaltlich an die modularen Schwerpunkte und Bildungsbereiche des jeweiligen Semesters an und ist integraler Bestandteil des Studiums. Unser Ziel: eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis. In der Lehrveranstaltungszeit gehen die Studierenden an einem festen Tag in die Praxis. Im fünften Semester ist ein mindestens 12-wöchiges Praktikum in einer Einrichtung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung vorgesehen. Die Praxisphasen können in Teilzeit abgeleistet werden. Wer fachlich einschlägige praktische Vorerfahrungen mitbringt, kann sich Leistungen für das Studium auf Antrag anerkennen lassen. Informationen zu den Anerkennungsmöglichkeiten sind im Abschnitt Anerkennung von Leistungen beschrieben. 

Wichtige Dokumente, die Sie zu Studienbeginn kennen sollten:

 

Studienverlauf und -organisation

Der Bachelorstudiengang Kindheitspädagogik und Gesundheit ist ein primärqualifizierender Vollzeitstudiengang mit Blended Learning-Elementen, der von Erzieher/-innen, Heilerziehungspfleger/-innen und Heilpädagog/-innen berufsbegleitend studiert werden kann. Für bestimmte Veranstaltungen ist es nach dem niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz möglich, Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber zu beantragen.

Wir setzen bei den meisten Lehrveranstaltungen auf das Blended Learning-Format. Das bedeutet, es werden Lernphasen in Präsenz und Distanz miteinander verknüpft. Je nach Studienformat sind unsere Studierenden an maximal drei Tagen pro Woche bei uns vor Ort in Wolfsburg. Unser Blended Learning-Konzept der Fakultät Gesundheitswesen ist hier näher erläutert.

Es ist kein Vorpraktikum zur Aufnahme des Studiums erforderlich. Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester und schließt mit dem Bachelor of Arts (B.A.) ab. Nach dem Bachelorabschluss kann unmittelbar die staatliche Anerkennung als Kindheitspädagogin oder Kindheitspädagoge beantragt und erlangt werden. Ein Anerkennungsjahr ist nicht abzuleisten.


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Grafik Stand 02.2022


Das Studium setzt sich zusammen aus Kontaktstudienzeiten, den Praxisphasen, der Zeit für das Distance Learning sowie das Selbststudium. Der Studiengang ist modular aufgebaut und umfasst insgesamt 29 Pflichtmodule. Den einzelnen Modulen sind ECTS-Punkte zugewiesen, die dem Arbeitsaufwand der Studierenden entsprechen. Jedes Modul schließt mit einer modulspezifischen Prüfungsleistung ab. Zum erfolgreichen Studienabschluss müssen insgesamt 210 ECTS-Punkte nachgewiesen werden. Das Mobiltätsfenster für einen möglichen Auslandsaufenthalt liegt im fünften Semester.

Informationen zum primärqualifizierendes Studienformat

Es finden an bis zu drei Werktagen Lehrveranstaltungen in der Lehrveranstaltungszeit statt. Ein Tag ist in der Regel für das studienintegrierte Praktikum vorgesehen (mit Ausnahme des 5. Semesters). Zeiten des Distanzlernens sowie das Selbststudium können Sie flexibel planen.

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Berufsbegleitendes Studienformat (nur für Erzieher/-in, HEP, Heilpädagog*innen bzw. gleichwertig qualifiziert)

Wenngleich ein Teilzeitstudium nicht vorgesehen ist, ist der Studiengang im berufsbegleitenden Format so organisiert, dass Studierende einer regelmäßigen Teilzeit-Berufstätigkeit und/oder familiären Verpflichtungen nachgehen können. Wir empfehlen eine Berufstätigkeit im Umfang von maximal 50 Prozent.

a)
mit Qualifikation Erzieher/-in
Es finden in der Regel an bis zu zwei Werktagen (mitunter ganztags) Lehrveranstaltungen in der Lehrveranstaltungszeit in Wolfsburg statt. Zeiten des Distanzlernens sowie das Selbststudium können Sie flexibel planen. Das Praktikum des Praxisphasenmoduls KPGP-26 kann im Rahmen einer hauptberuflichen Tätigkeit in einer geeigneten Einrichtung  erbracht werden, wenn das Erreichen der Ausbildungsziele gemäß Ausbildungsplan  sowie das Absolvieren der semesterbegleitenden Prüfungsleistung (Lern- und Reflexionsaufgabe) gewährleistet ist.

b) mit Qualifikation Heilerziehungspfleger/-in oder Heilpädagoge/-in
Es finden in der Regel an bis zu drei Werktagen (mitunter ganztags) Lehrveranstaltungen in der Lehrveranstaltungszeit in Wolfsburg statt. Zeiten des Distanzlernens sowie das Selbststudium können Sie flexibel planen. Das Praktikum des Praxisphasenmoduls KPGP-26 kann im Rahmen einer hauptberuflichen Tätigkeit in einer geeigneten Einrichtung  erbracht werden, wenn das Erreichen der Ausbildungsziele gemäß Ausbildungsplan  sowie das Absolvieren der semesterbegleitenden Prüfungsleistung (Lern- und Reflexionsaufgabe) gewährleistet ist.

Hinweis: Studierende im berufsbegleitenden Studienformat, die eine gleichwertige Tätigkeit aufgrund eines Abschlusses auf dem Gebiet der Bildung, Betreuung und Erziehung in der Kindheit, der Sozialen Arbeit oder der Heilpädagogik in einer Tageseinrichtung für Kinder nachweisen, können sich sowohl Praxis- als auch Theorieanteile auf Antrag individuell anerkennen lassen.

Zulassungsvoraussetzungen

Der Studiengang wird im primärqualifizierenden und berufsbegleitenden Format angeboten. Er ist zulassungsbeschränkt. Genaueres zur Zulassungsbeschränkung ist in der Ordnung über das Auswahlverfahren für die zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengänge der Ostfalia Hochschule nachzulesen.

Primärqualifizierend
Das primärqualifizierende Studienangebot schließt unmittelbar an die Hochschulzugangsberechtigung an.

Für das 1. Semester ist ein von der Hochschule genehmigter Praktikumsvertrag mit einer Einrichtung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren nachzuweisen (§ 20 Absatz 3 Nds. SozHeilKindVO). Ausgenommen sind Sozialpädagogische Assistent/-innen (weitere Informationen siehe unter Studienverlauf und -organisation). Die Bewerbung um einen Studienplatz ist ohne Praktikumsvertrag möglich. Nach dem Bewerbungseingang nimmt das Immatrikulationsamt mit Ihnen Kontakt auf und fordert Sie zur Vorlage des Praktikumsvertrages auf.

Es ist das Vertragsmuster der Hochschule zu verwenden. Zum Praktikumsvertrag gehört zwingend der Ausbildungsplan. Der Ausbildungsplan dient als Grundlage für die praktische Studienzeit und ist der Praxiseinrichtung auszuhändigen. 

Wie finde ich eine Praxisstelle?

Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit potenziellen Praxisstellen aufzunehmen und einen Praktikumsplatz vormerken zu lassen. Praxisfelder sind beispielsweise Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, Ganztagsgrundschulen, Schulsozialarbeit, Hort, Frühe Hilfen, Frühförderung.

Zur Recherche möglicher Praxisstellen können Sie nachfolgende Quellen nutzen. Wir weisen darauf hin, dass die Auflistung lediglich als Anregung dient und nicht abschließend ist. Freie Praktikumsstellen sind direkt bei der Einrichtungsleitung anzufragen.

überregional:
Kindertageseinrichtungen in Deutschland 
Grundschulen in Deutschland
Wohlfahrtsverbände in Deutschland

regional:
Online-Portal WOLLES Welt der Stadt Wolfsburg
Dachverband der Elterninitiativen Braunschweigs e.V. (DEB)

Fragen zur Praxisstellensuche? Dann kontaktieren Sie unsere Fachstudienberatung (kindheitspaedagogik-g@ostfalia.de).

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Berufsbegleitend
Voraussetzung für das berufsbegleitende Studienformat:

  • entweder eine gleichwertige Tätigkeit als Erzieher/-in, Heilerziehungspfleger/-in oder Heilpädagog/-in, die in der Arbeit in Gruppen mit Kindern im Alter von bis zu zehn Jahren in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe ausgeübt wurde (§ 20 Absatz 2 S. 4 Nds. SozHeilKindVO)
  • oder eine gleichwertige Tätigkeit aufgrund eines Abschlusses auf dem Gebiet der Bildung und Erziehung in der Kindheit, der Sozialen Arbeit oder der Heilpädagogik in einer Tageseinrichtung für Kinder (§ 20 Absatz 2 S. 3 Nds. SozHeilKindVO) im Umfang von mind. 900 Stunden nachgewiesen werden kann.

Zur Studienaufnahme wird kein Praktikumsvertrag benötigt.

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Kosten: Ca. 358 EUR Semesterbeitrag pro Semester (inkl. Semesterticket, Stand 1/2023).

Anerkennung von Leistungen

Folgende Anrechnungsmöglichkeiten bestehen:

a) mit Qualifikation Erzieher/-in
Leistungen aus einer zuvor abgeschlossenen Berufsausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in können im Umfang von bis zu 72 ECTS-Punkten angerechnet werden. Das betrifft:

  • Lehrveranstaltungen und Prüfungen KPG-01.2, KPG-02.2 (1. Semester)
  • Module und Prüfungen KPG-07 (2.), KPG-09 (3.), KPG-14 (4.), KPG-18 (6.), KPG-21 (7. Semester)
  • Praxisphasen KPGP-22 bis KPGP-25 sowie KPGP-27 bis KPGP-28

b) mit Qualifikation Heilerziehungspfleger/-in oder Heilpädagoge/-in
Eine Anerkennung von bis zu 54 ECTS-Punkten auf die Praxiszeit ist möglich. Ein Praktikumsvertrag ist nicht vorzuweisen.
Das Praktikum des Praxisphasenmoduls KPGP-26 kann im Rahmen einer hauptberuflichen Tätigkeit in einer geeigneten Einrichtung  erbracht werden, wenn das Erreichen der Ausbildungsziele gemäß Ausbildungsplan  sowie das Absolvieren der semesterbegleitenden Prüfungsleistung (Lern- und Reflexionsaufgabe) gewährleistet ist.

c) Sozialpädagogische Assistent/-innen können einen Antrag auf Anerkennung von Leistungen für die erste und zweite Praxisphase stellen. Vorausgesetzt wird der Nachweis praktischer Tätigkeiten auf dem Gebiet der Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Alter von bis zu zehn Jahren.

Studierende, die eine gleichwertige Tätigkeit aufgrund eines Abschlusses auf dem Gebiet der Bildung, Betreuung und Erziehung in der Kindheit, der Sozialen Arbeit oder der Heilpädagogik in einer Tageseinrichtung für Kinder nachweisen, können sich sowohl Praxis- als auch Theorieanteile auf Antrag individuell anerkennen lassen.

Berufliche Tätigkeitsfelder

Mögliche Arbeitsfelder für Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen nach dem Studienabschluss sind:

  • Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) oder Ganztagsschulen
  • pädagogische Arbeit in Familienzentren oder Familienbildungsstätten
  • Beratungsstellen
  • Frühe Hilfen
  • Kinderschutz
  • Frühförderung und inklusive Pädagogik
  • Schulsozialarbeit
  • Ferienerholung und Freizeitpädagogik mit Kindern
  • Leitung von Gruppen, Projekten und Einrichtungen
  • Fachberatung
  • Prävention
  • (Betriebliche) Gesundheitsförderung
  • Projektentwicklung und -begleitung
  • Aus-, Fort-und Weiterbildung
  • Forschung und Lehre
  • Koordinations- und Vernetzungsaufgaben

Mit dem Studienabschluss kann die staatliche Anerkennung zur Kindheitspädagogin bzw. zum Kindheitspädagogen in Niedersachsen (gemäß der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, der Heilpädagogik und der Bildung und Erziehung in der Kindheit) beantragt und erlangt werden. Die Aufnahme eines Masterstudiums ist möglich.

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Studienberatung

 
Sprechblasen Bei Fragen zum Studiengang, zur Praxisstellensuche oder für ein Schnupperstudium kontaktieren Sie gern:

Sina Schink M.A.
Fachstudienberatung Kindheitspädagogik und Gesundheit (B.A.) 
Poststr. 19, 38440 Wolfsburg
Raum G-324  
Telefon: +49 (0)5361 / 8922 23530
E-Mail:  kindheitspaedagogik-g@ostfalia.de


Studiendekanin der Fakultät Gesundheitswesen
Prof. Dr. Sandra Tschupke
Poststr. 19, 38440 Wolfsburg
Raum G-127 
Telefon: +49 (0)5361 / 8922 23540
E-Mail: s.tschupke@ostfalia.de

Sprechzeiten nach Vereinbarung. 


Zentrale Studienberatung der Hochschule
Telefon: +49 (0) 5331 / 939 15200
E-Mail:  zsb@ostfalia.de


Studierenden-Servicebüro Wolfsburg
Telefon: +49 (0)5361 / 8922 15030
E-Mail: ssb-wob@ostfalia.de

Bewerbung

+++ Mai bis Juli 2024 nächster Bewerbungszeitraum um einen Studienplatz +++

Zulassung nur zum Wintersemester
Lehrveranstaltungsbeginn Wintersemester 24/25: ab 23. September 2024
Montag, Dienstag, Mittwoch = Präsenz
Donnerstag (Freitag nach Absprache mit der Hochschule) = Praxistag

WICHTIG:
Zur Bewerbung um einen Studienplatz im primärqualifizierenden Studienformat ist ein Praktikumsvertrag mit einer Einrichtung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren Voraussetzung (§ 20 Absatz 3 Nds. SozHeilKindVO). Ausgenommen sind Sozialpädagogische Assistent/-innen (weitere Informationen siehe unter Studienverlauf und -organisation). Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt online über unser Portal. Nach dem Bewerbungseingang nimmt das Immatrikulationsamt mit Ihnen Kontakt auf und fordert Sie zur Vorlage des Praktikumsvertrages unter Setzung einer Frist auf. Bei Fragen wenden Sie sich an die Fachstudienberatung.

Es ist das Vertragsmuster der Hochschule zu verwenden. Zum Praktikumsvertrag gehört zwingend der Ausbildungsplan. Der Ausbildungsplan dient als Grundlage für die praktische Studienzeit und ist der Praxiseinrichtung auszuhändigen. 

Den Praktikumsvertrag senden Sie bitte in dreifacher Ausführung zur Prüfung und Kenntnisnahme durch die Hochschule per Post an:

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften –
Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Kindheitspädagogik und Gesundheit/ Fr. Schink
Robert-Koch-Platz 8a
38440 Wolfsburg

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Bewerberinnen und Bewerber für den Studiengang Kindheitspädagogik und Gesundheit können einen Bonus von 0,25 auf die Hochschulzugangsberechtigungsnote geltend machen, wenn

  • ein Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, ein Bundesfreiwilligendienst oder ein vergleichbarer geregelter freiwilliger gesellschaftlicher Dienst oder (ehrenamtliches) Engagement von mindestens 6 Monaten abgeleistet wurde,
  • eine Tätigkeit von mindestens sechs Monaten im Bereich der Kindertagespflege oder der Kindertagesbetreuung in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder einer weiteren pädagogischen Tätigkeit mit Kindern nachgewiesen werden kann,
  • eine Tätigkeit von mindestens sechs Monaten im Bereich der medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Versorgung von Kindern nachgewiesen werden kann.

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Fragen zur Hochschulzugangsberechtigung mit und ohne beruflicher Qualifikation oder zur Bewerbung beantwortet:
Bewerbungshotline, Tel: 05331-939-77770, E-Mail: immatrikulation@ostfalia.de

Die weiteren Modalitäten der Zulassung zum Studium richten sich nach den jeweils gültigen Zulassungsregeln der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften.

 

Eine kooperative Zusammenarbeit zwischen den Praxiseinrichtungen sowie der Hochschule ist für die zukünftigen Kindheitspädagogen und Kindheitspädagoginnen von besonderer Bedeutung. Unser Studiengangskonzept sieht eine enge Verzahnung des Lernortes Praxis und Hochschule vor. Regelmäßig laden wir alle Einrichtungsleitungen und verantwortlichen Praxisanleitenden der Studierenden zu einem gemeinsamen Kooperationsforum ein und stehen während der praktischen Studienphasen allen Beteiligten beratend zur Seite.

Wie gestaltet sich die praktische Studienzeit?
Jedes Semester beinhaltet eine Praxisphase. Jede Praxisphase knüpft inhaltlich an die modularen Schwerpunkte und Bildungsbereiche des jeweiligen Semesters an.

Während die Praxisphasen I, II, III, IV, VI und VII insgesamt 150 Stunden umfassen, ist im 5. Semester ein Praktikum im Umfang von 480 Stunden vorgesehen. Die Ausbildungsinhalte und -ziele sind in einem Ausbildungsplan festgeschrieben. Die Studierenden sind in der Regel an einem festen Wochentag in der Praxiseinrichtung. Das Praxissemester wird als 12-wöchiges Blockpraktikum absolviert.

Studierende ohne einschlägige fachliche Vorerfahrung starten bei uns bereits ab dem 1. Semester mit ihrem studienbegleitenden Praktikum.

Studierende mit einschlägiger fachlicher Vorerfahrung starten je nach vorheriger Qualifikation entweder im dritten oder fünften Semester mit ihrem studienbegleitenden Praktikum.

+++ FAQ-Video zu unseren Praxisphasen +++

Wie werde ich Praxisstelle?
Wenn Sie Interesse daran haben, unseren Studierenden die Berufspraxis in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung näherzubringen, dann wenden Sie sich gern für nähere Informationen an:

Sina Schink M.A.
Telefon: +49 (0)5361 / 8922 23530 | Mail. kindheitspaedagogik-g[at]ostfalia.de

Unseren Studiengangsflyer zum Bachelorstudiengang Kindheitspädagogik und Gesundheit finden Sie hier.

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Der Bachelorstudiengang Kindheitspädagogik und Gesundheit wurde im September 2021 akkreditiert. Die Akkreditierungsurkunde finden Sie hier.

Die Studiengangsentwicklung erfolgte in Kooperation mit der Stadt Wolfsburg        

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