Ostfalia arbeitet mit den Städten Salzgitter und Wolfsburg in der Weiterbildung zusammen

Die Ostfalia Hochschule, die Stadt Salzgitter und die Stadt Wolfsburg haben es sich zum Ziel gesetzt, eine Zusatzqualifikation für Mitarbeitende kommunaler Träger der Eingliederungshilfe im Bereich der „Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ zu entwickeln. Diese Weiterbildung dient der Professionalisierung und wird sowohl in Wolfenbüttel an der Fakultät Soziale Arbeit wie auch in Salzgitter und Wolfsburg durch die jeweiligen Städte durchgeführt. Am 20. September fand das erste Seminar am Ostfalia Campus „Am Exer“ in Wolfenbüttel statt. Die Dauer der Weiterbildung beträgt zwölf Monate.

Anlass dieser Zusatzqualifikation sind die komplexen gesetzlichen Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), welches unter anderem in vier Reformstufen das Eingliederungshilferecht reformiert.

Die Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen durch die Gewährung von passgenauen Leistungen eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Bisher waren diese Leistungen im Sozialgesetzbuch XII geregelt und damit dem staatlichen Fürsorgesystem der Sozialhilfe zugeordnet. Mit der dritten Reformstufe wird die Eingliederungshilfe zum 01.01.2020 in das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung) und damit in ein modernes Leistungsrecht überführt. Die Umsetzung obliegt den Ländern und Kommunen als Träger der Eingliederungshilfe, die die Steuerungsverantwortung für den gesamten Prozess erhalten haben.

Die Umsetzung gilt als größte sozialpolitische Reform der letzten zehn Jahre und stellt die kommunalen Leistungsträger vor große Herausforderungen. Insbesondere ist ein neuer bzw. größerer, multiprofessioneller Personalstamm aufzubauen und zu qualifizieren.

Um den Anforderungen aus den Bedarfen der leistungsberechtigten Menschen gerecht zu werden und die rechtlichen Änderungen bestmöglich abbilden zu können, wurde eigens ein Kooperationsvertrag zwischen den Städten und der Ostfalia geschlossen, um die Weiterbildungsmaßnahme anzubieten zu können.

Neben der Qualifikation der Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen soll durch die Fakultät Soziale Arbeit der Ostfalia unter der Leitung von Prof. Dr. Ludger Kolhoff eine Forschung durchgeführt werden, bei der es darum geht, die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in der Region zu beobachten. Der Forschungsschwerpunkt liegt dabei in der sozialen Lösung zur Unterstützung der Teilhabemöglichkeiten von in Frage kommenden Personen und Organisationen. Die geplante Forschung stärkt zudem die „Third Mission“ der Ostfalia, da diese einen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen leistet, indem gemeinsam soziale und politische Dimensionen berücksichtigt werden, die Prozessergebnisse der Forschung disziplinübergreifend Anwendung finden und ein Transfer in die Praxis erfolgt. Die „dritte (akademische) Mission“ ist in Teilen eng mit den beiden Aufträgen der Lehre und Forschung verwoben, allerdings geht die dritte Mission deutlich darüber hinaus. Der direkte Austausch und die wechselseitige Interaktion stellen den Kern dieser dritten Mission dar.

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Die Teilnehmenden der Weiterbildung zusammen mit (von rechts nach links) der Studiendekanin der Fakultät Soziale Arbeit, Katrine Hörsting, dem Leiter der Weiterbildung Prof. Dr. Ludger Kolhoff (Fakultät Soziale Arbeit), Dr. Dirk Härdrich, Sozialdezernent der Stadt Salzgitter und (vorne links) Heike Busse, Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Soziales und Gesundheit.

Text: Sabrina Dora Seal/20.09.2019
Foto: Ostfalia