Prof. Dr. Ralf Imhof hat einen Vortrag beim 29. Glienicker Gespräch (25.-27.April 2018) an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) zu Veränderungen der Kommunikationsformen an den Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst mit dem Thema „Hochschule und Soziale Medien – was ist erlaubt?“ gehalten

  • 09.05.18 11:41
  • Anne Balkwitz

Auch öffentliche Hochschulen sind ihrem gesetzlichen Auftrag nach zur angemessenen Selbstdarstellung in den sozialen Medien berechtigt. Sie können sich hierbei auch wichtiger Plattformen wie Facebook und Twitter bedienen, sind aber grundsätzlich dazu verpflichtet, auf die Einhaltung anerkannter Rechtmäßigkeitsmaßstäbe zu achten.

Vor allem bei Facebook bestehen hier Bedenken, etwa in Hinblick auf die Konformität der allgemeinen Nutzungsbedingungen, aber vor allem auch auf den Datenschutz. Der „like-button“ etwa ermöglicht das Nachverfolgen der Internet-Aktivitäten der Nutzer und ist somit dazu geeignet, das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu beeinträchtigen.

Aber auch die allgemeine zivilrechtliche Haftung nach dem Urheberrechtsgesetz oder dem Kunsturheberrechtsgesetz ist zu achten. Stets muss die Einwilligung z.B. von Urhebern von Texten, von Fotografen oder von auf Bildern Abgebildeten eingeholt werden.

Die anlässlich des Zusammentreffens aufgestellten „GlienickerThesen“ zur Veränderung der Komunikation an Fachhochschulen finden sich hier: http://www.hwr-berlin.de/fileadmin/downloads_internet/fb3/glienicker-gespraeche/2018-Thesen-GG.pdf

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