Das Forum Nachhaltigkeit der BELS diskutiert "Greenwashing"

  • 09.06.23 08:10
  • Sebastian Barnstorf

"Ablasshandel", "Reinwaschung", "Schönfärberei"? – der Begriff "Greenwashing" steht für die Versuche von Organisationen, Verbänden, Unternehmen, aber auch Staaten, sich mit Blick auf den Klima-, Natur- und Umweltschutz verantwortungsbewusst und nachhaltig darzustellen, obwohl dafür keine oder unzureichende Maßnahmen ergriffen werden.

In der Reihe Forum Nachhaltigkeit der BELS wurde das Thema am 6.6.2023 mit Blick auf die rechtlichen und ökonomischen Grenzen umweltrelevanter Zuschreibungen diskutiert. Aus ganz unterschiedlichen fachlichen Blickwinkeln gingen vier Professoren der BELS der Frage nach, ob und wie ein Unternehmen jetzt und in Zukunft mit "grünen" Labels und Begriffen werben darf und ob dies sinnvoll ist.

Zentraler Bestandteil des Begriffs "Greenwashing" ist die öffentliche Darstellung und damit das Marketing von Unternehmen: Prof. Dr. Dirk Hohm beleuchtete in seinem Vortrag mit dem Titel "Green Marketing = Greenwashing? Greenwashing aus Marketingsicht" die Grauzone zwischen "Green Marketing" als Vermarktung von Produkten unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und "Green Washing" mit dem Ziel des Verbergens und Ablenkens von nicht nachhaltigen Praktiken bzw. Produkten.

Anschließend umriss Prof. Dr. Oliver Kreutz die "lauterkeitsrechtlichen Fallstricke der Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung". Er beleuchtete mit Blick auf Umweltaussagen in der Werbung ("Green Claims") die Möglichkeit rechtlichen Einschreitens. Sicher könne sanktioniert werden bei Irreführung oder wenn die Werbeaussage offenkundig falsch bzw. unwahr sei und deshalb täusche. In der Praxis sei diese Zuordnung so einfach aber leider nicht. Schon die Kennzeichnungspflicht von Produkten mit den Bezeichnungen "umweltgerecht", "umweltschützend", aber auch der Begriff "klimaneutral" seien inhaltlich unklar, weil kaum genau zu definieren, weshalb gerade aufklärenden Hinweisen in der Praxis eine wichtige Bedeutung zukomme. v.l.n.r.: Prof. Dr. Hohm, Prof. Dr. Becker, Prof. Dr. Becker, Prof. Dr. Huck, Prof. Dr. Kreutz

Daran anknüpfend beleuchtete Prof. Dr. Winfried Huck den "Vorschlag der Green Claims Directive im Rahmen der neuen europäischen Nachhaltigkeitsgesetzgebung", indem er zunächst die geplante EU-Richtlinie "über die Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation" vorstellte. Der im Mai 2023 veröffentlichte Vorschlag der EU soll Standards für umweltbezogene Äußerungen setzen, um künftig "Greenwashing" verhindern zu können. Kern der künftigen Richtlinie soll sein, falsche und umweltbezogene Werbeaussagen und den Wildwuchs öffentlicher und privater Kennzeichnungen Einhalt zu gebieten.

Abschließend ging Prof. Dr. Udo Becker in seinem Vortrag "Greenwashing als aufsichtsrechtliche Herausforderung" u.a. der Frage nach, ob Zertifikatehandel als moderner Ablasshandel zu betrachten sei. Dass die Ausgabe von Zertifikaten als "Grünfärberei" der Verschmutzung zu sehen sei, widerlegte er anhand der Darstellung und Erläuterung einer anschaulichen Rechnung. Emissionszertifikatehandel sei kein Fall von Greenwashing.

Das nächste Forum Nachhaltigkeit findet am Mittwoch, den 18.10. um 18 Uhr statt. Thema dann: "Regionales Energiemonitoring". Zur Anmeldung geht es hier.

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