Prof. Dr. Rogmann LLM als Berichterstatter in einer Arbeitssitzung der Weltzollorganisation zum Thema Zollschuldrecht

  • 26.06.20 12:47
  • Leonie Zappel

WZO-LogoAm 23. Juni 2020 hat Prof. Dr. Rogmann LLM von Seiten der BELS an einer Online-Sitzung eines Gremiums der Weltzollorganisation (WZO) mitgewirkt. In der Sitzung ging es um die Weiterentwicklung des von der WZO verwalteten „ Internationalen Übereinkommens über die Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren“, bekannt als „Revidierte Kyoto-Konvention“. Zu den derzeitigen Beratungen hatte Prof. Rogmann in Zusammenarbeit mit dem Institut für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht an der Universität Münster einen Vorschlag zur Einbeziehung umfassender Regelungen zum Zollschuldrecht beigesteuert. Auf diese Weise wollen die Rechtswissenschaftler eine der eher seltenen Gelegenheiten ergreifen, völkerrechtliche Regelungen mitzugestalten.

In der Online-Sitzung ging es darum, die Hintergründe für den Vorschlag zu verdeutlichen und auf Fragen sowie Vorbehalte aus dem Kreis der Teilnehmenden einzugehen. Für die grundlegende Frage, warum überhaupt ein Regelungsbedarf gesehen wird, machte Prof. Rogmann deutlich, dass es zwar über das Recht der Welthandelsorganisation (WTO) präzise und verbindliche globale Regelungen in Bezug auf die anzuwendenden Zollsätze und die Bestimmung des Zollwertes gebe; für die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Zölle eigentlich entstehen, gebe es jedoch keinen einheitlichen Maßstab. Die mit der Kyoto-Konvention beabsichtigte Einheitlichkeit, Transparenz und Vorhersehbarkeit von zollrechtlichen Entscheidungen lasse sich auf dieser Basis nicht gewährleisten.

Das „Wie“ der Lückenfüllung solle mit dem sog. Wirtschaftszollansatz in Angriff genommen werden. Dieser sei bislang in keiner Zollgesetzgebung ausdrücklich verankert, werde aber in vielen nationalen Rechtsordnungen (und auch im Zollrecht der EU) gelebt. Hier werde der Ansatz verfolgt, dass für die Verzollung einer Ware nicht die physische Präsenz in einem Zollgebiet maßgeblich sei, sondern der Eingang einer Ware in den Wirtschaftskreislauf, wodurch sie am lokalen Wettbewerb und der Preisbildung teilnehme. Das sei etwa dann nicht der Fall, wenn Waren unter Zollaufsicht lediglich durch ein Zollgebiet transportiert würden, dort gelagert oder verarbeitet würden. Die ca. 50 an der Sitzung Teilnehmenden waren aus allen Kontinenten zugeschaltet; für alle war die Verhandlungssprache Englisch. Die Sitzungsleitung zeigte sich mit dem Verlauf der Gespräche zufrieden und die deutschen Wissenschaftler sind zuversichtlich, dass ihr Vorschlag Niederschlag in einer weiterentwickelten Kyoto-Konvention finden wird.

 

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