Prof. Dr. Litschen veröffentlicht zusammen mit Julia Günnewig, LL.B. einen Beitrag zu den Regelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes als Instrument zur Verhinderung von Altersarmut

  • 19.12.18 14:10

Unter dem Titel "Betriebsrentenstärkungsgesetz und Bekämpfung der Altersarmut – An den Ursachen vorbei geregelt" untersucht Prof. Dr. Litschen zusammen mit Julia Günnewig die Erfolgsaussichten der Maßnahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetz zur Vermeidung von Altersarmut. Die private Altersversorgung gewinnt in Deutschland bei der Sicherung des Einkommens im Alter eine immer größere Bedeutung. Das staatliche System stößt angesichts des Demografischen Wandels an seine Grenzen und trotz aller Beteuerungen durch die Politik bedarf es nur einfacher Mathematik, um festzustellen, dass bei abnehmendem Verhältnis der Anzahl von versicherungspflichtig Beschäftigten zu Rentenempfängern entweder die Beitragszahlung steigen oder die Rentenhöhe sinken muss. Auch Quersubventionierungen durch Steuereinnahmen sind nur eine endliche Lösung. Gesetzgeberische Maßnahmen zur Förderung der eigenen Vorsorge können ein Mittel sein, um der Altersarmut vorzubeugen. Ob die Neuregelungen diesem Ziel gerecht werden, muss jedoch angezweifelt werden, da sie an den Ursachen nur wenig ändern. Hier gilt es, neue Wege zu beschreiten und nicht die bestehenden Systeme noch komplexer auszugestalten (in: NZS 2018, S.921-925).

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