Prof. Dr. Call nimmt Stellung zu einer politischen Initiative der IG Metall zur Einführung der Mehrheitswahl bei Betriebsratswahlen

  • 16.09.19 06:15
  • Lisa Naumann
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Salzgitter Flachstahl: 6000 Mitarbeiter müssen neu wählen

Salzgitter. Gegen die Gerichtsentscheidung kann der Flachstahl-Betriebrat Beschwerde einreichen.

Nun hat auch die zweite Instanz entschieden: Die Durchführung der Betriebsratswahl bei Salzgitter Flachstahl im März 2018 war unzulässig, die Wahl unwirksam. Damit bestätigte das Landesarbeitsgericht Hannover die Entscheidung des Arbeitsgerichts Braunschweig, bei dem vier Mitarbeiter des Stahlherstellers eine Überprüfung des Wahlablaufs eingeleitet hatten. Gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts kann innerhalb eines Monats Rechtsbeschwerde eingelegt werden.

Das Arbeitsgericht Braunschweig hatte die Wahl im September wegen formaler Fehler für unwirksam erklärt, weil die Zahl der Mitglieder im Wahlvorstand für sechs Tage – der Dauer der Stimmabgabe – von sieben auf 113 angehoben worden war. Das könnte Auswirkungen auf das Ergebnis der Betriebsratswahl gehabt haben, argumentierte damals der Vorsitzende Richter. Wer Mitglied des Wahlvorstands ist, müsse dies für die gesamte Dauer der Wahl sein. Eine nur temporäre Berufung von Wahlvorständen würde deren Rechte einschränken. Der Betriebsrat und Salzgitter Flachstahl hatten dagegen Beschwerde eingelegt, die nun am Landesarbeitsgericht verhandelt wurde.

Dieses bestätigte jedoch die Entscheidung des Braunschweiger Gerichts. Hasan Cakir, Betriebsratsvorsitzender bei der Salzgitter Flachstahl, sagte nach der Gerichtsverhandlung: „Ich bin nach wie vor der Meinung, dass wir nichts falsch gemacht haben.“ Auch in vorherigen Wahlen habe der Betriebsrat die Zahl der Vorstände jeweils erhöht, um sicherzustellen, dass viele Wahllokale rund um die Uhr besetzt sind, damit so viele der 6000 Beschäftigten wie möglich, sich an der Wahl der Arbeitnehmervertreter beteiligen können. Der Betriebsrat werde nun die Begründung des Landesarbeitsgerichts abwarten und anschließend entscheiden, ob er Rechtsbeschwerde einlegt. Dann ginge der Fall vor das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Die Salzgitter AG hielt am Mittwoch ebenfalls an der Rechtmäßigkeit der Wahl fest. Ein Sprecher erklärte: „Wir gehen nach wie vor davon aus, dass die Begründung nunmehr des Landesarbeitsgerichts es nicht rechtfertigt, die Wahl als unwirksam zu erklären.“ Ferner habe das Landesarbeitsgericht zutreffend erkannt, dass der vorgeworfene Verfahrensverstoß bislang höchstrichterlich nicht entschieden sei. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Rechtsfrage habe es zudem die Rechtsbeschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht zugelassen.

Ertan Tahtaci, einer der vier Flachstahl-Mitarbeiter, die gegen die Wahl vorgingen, sah sich hingegen bestätigt. „Die Entscheidung bestätigt unsere Einschätzung, dass die Betriebsratswahl nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist“, sagte er.

Tahtaci und die drei weiteren Beschäftigte hatten auch angebliche Manipulationsversuche bei der Betriebsratswahl moniert wie etwa die vermeintlich fehlende Versiegelung der Wahlurnen. Das hatte das Arbeitsgericht jedoch als unkritisch bewertet. Zwei dieser vier Mitarbeiter waren selbst zur Betriebsratswahl angetreten – allerdings erfolglos. Ursprünglich hatten sie mit einer „Freien Liste“ antreten wollen, einigten sich aber nach einer großen Auseinandersetzung schließlich mit IG-Metall-Mitgliedern auf eine gemeinsame Liste.

Sollte eine Neuwahl durchgeführt werden müssen, sagte Betriebsratsvorsitzender Cakir, wäre das „nicht schön“. „Aber wenn es so ist, wird der Betriebsrat zurücktreten und eine neue Wahl organisiert.“ Die Salzgitter Flachstahl veranschlagte für eine Neuwahl zuletzt Kosten im sechsstelligen Bereich.

 

IG Metall Peine-Salzgitter stellt Antrag gegen Listenwahl

Kurz vor dem Gewerkschaftstag der IG Metall im Oktober in Nürnberg hat nun die IG Metall Salzgitter-Peine einen Antrag zur Listenwahl gestellt. Demnach soll der Gewerkschaftstag beschließen, künftig das Ziel zu verfolgen, dass Betriebsratswahlen ausschließlich nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt werden und die Möglichkeit der Listenwahl aus dem Betriebsverfassungsgesetz gestrichen wird. Der Vorstand der IG Metall solle bei allen Parteien im Bundestag, außer der AfD, den Diskurs zu einer Gesetzesnovellierung vorantreiben. Adnan Köklü, Ex-Betriebsrat bei Salzgitter Flachstahl, hatte die Forderung des Antrags in einem offenen Brief, den er bei Facebook veröffentlichte, als „undemokratisch“ bezeichnet.

Matthias Wilhelm, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Salzgitter-Peine, erklärte auf die Frage, ob der Antrag auch eine Reaktion auf die Betriebsratswahl bei der Salzgitter Flachstahl sei: „Es liegt uns fern, den Gewerkschaftstag der IG Metall zur Klärung von Einzelfällen zu nutzen. Vielmehr geht es uns darum, das Interesse der Beschäftigten, bei einer Betriebsratswahl die Kandidaten ihres Vertrauens direkt wählen zu können, zu unterstützen. Das wird durch die aktuelle Gesetzgebung mit der Möglichkeit einer konkurrierenden Listenwahl nicht sichergestellt und schwächt die Interessen der Beschäftigten.“

Wie der Bundesverband der IG Metall auf Anfrage mitteilte, werden 90 Prozent der Wahlen in Betrieben mit IG-Metall-Organisation als Personenwahl durchgeführt, 10 Prozent als Listenwahl. Horst Call, Professor für Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Ostfalia, verweist auf eine bundesweite Debatte im Jahr 2001, als das Betriebsverfassungsgesetz novelliert und eine Streichung der Listenwahl abgelehnt wurde. Arbeitgeberverbände hätten die ausschließliche Möglichkeit einer Personenwahl sogar als „verfassungswidrig“ bezeichnet.

Call selbst sieht die Listenwahl gerade in größeren Betrieben als Mittel der Wahl, um eine angemessene Interessenvertretung der gesamten Belegschaft zu gewährleisten.

 

Quelle: https://www.braunschweiger-zeitung.de/politik/article227062657/6000-Mitarbeiter-muessen-neu-waehlen.html

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