Prof. Dr. Fabian Stancke veröffentlicht Beitrag zum Thema „Die Haftung für kartellrechtliches Fehlverhalten Dritter“ in der Corporate Compliance Zeitschrift (CCZ 2019, 274)

  • 20.11.19 13:59
  • Lisa Naumann

Prof. Dr. Fabian Stancke hat in CCZ 2019, 274 einen Betrag zum Thema „Die Haftung für kartellrechtliches Fehlverhalten Dritter“ veröffentlicht. Kartellrechtliche Bußgelder stellen für Unternehmen regelmäßig die quantitativ höchsten möglichen operationellen Compliance-Risiken dar. Bei der Risikoanalyse im Rahmen kartellrechtlicher Compliance-Maßnahmen bleibt dabei häufig unbeachtet, dass dem eigenen Unternehmen auch kartellrechtliches Fehlverhalten Dritter, wie Handelsvertretern oder Dienstleistern, zugerechnet werden kann. In Betracht kommt dies etwa beim Outsourcing oder bei jedweden sonstigen Kooperationen, z.B. bei der Nutzung digitaler Lösungen von Zulieferern oder externen Dienstleistern. Die Anforderungen an Unternehmen gehen hier deutlich über die reine „Geschäftspartner-Compliance“ hinaus. Der Beitrag von Prof. Dr. Stancke gibt anhand einzelner Fallgruppen einen Überblick über die bußgeldrechtlichen Haftungsrisiken des eigenen Unternehmens bei Vorliegen eines kartellrechtlichen Fehlverhaltens Dritter. Unter Berücksichtigung der aktuellen kartellrechtlichen Praxis werden außerdem mögliche Präventionsmaßnahmen aufgezeigt, die das Haftungspotenzial reduzieren können. Der Beitrag ist auch unter beck-online abzurufen.

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